Änderung Bezirkliches Ausführungskonzept Hamburg-Mitte - Ombudsstelle (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 25.04.2022 Jugendhilfeausschuss Ö 4.1.1
Der Jugendhilfeausschuss bittet die Verwaltung, Absatz 3, Punkt 1.2. im Ausführungskonzept Ombudsstelle Hamburg-Mitte folgendermaßen zu ändern:
„Die Zuständigkeit für die Auswahl von Ombudspersonen liegt bei der OHA, während die Berufung dem Jugendhilfeausschuss obliegt. Dieser kann bei Bedarf ein Auswahlgremium einberufen. Hierfür sind verschiedene Formate denkbar, z.B. das Einsetzen einer Arbeitsgruppe. Für die Besetzung des Auswahlgremiums kommen Mitglieder des JHA, die Vertretung der Fachstelle und aktive Ombudspersonen des Bezirks in Fragen. Das Auswahlgremium kann eine Empfehlung zur Berufung an den Jugendhilfeausschuss geben.“
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