22-0770.2

Absicherung Hang Verbindungsweg Tribünenweg und Rennbahnstraße

Mitteilung öffentlich

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07.12.2021
02.06.2020
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-0770 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.02.2020 den Beschluss einstimmig bestätigt.

 

An dem Verbindungsweg zwischen Tribünenweg und Rennbahnstraße wurde ein Rückschnitt der Begrünung vorgenommen, die bereits zuvor einige Lücken aufwies. Dadurch ist nun noch stärker erkenntlich, wie gefährlich der Abhang zur BAB 24 tatsächlich ist - unmittelbar am Ende des steilen Hangs beginnt die Fahrbahn. Auf der dem Hang abgewandten Seite des Weges befindet sich ein Zaun, der lediglich den Bereich zwischen dem Weg und der Lärmschutzwand abtrennt.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde beschließen:

 

  1. Es ist zu überprüfen, ob der vorhandene Zaun notwendig ist auf der dem Hang abgewandten Seite des Weges bzw. ob dieser auf die andere Seite des Weges versetzt werden sollte.
  2. Es ist zu prüfen, welche Maßnahmen getroffen werden können, um eine Absicherung gegen Absturz auf die BAB zu gewährleisten.
  3. Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei den geeigneten Stellen für die aufgeführten Punkte einzusetzen und den Regionalausschuss über die entsprechenden Maßnahmen zu informieren.

 

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Der Rückschnitt wurde zur Verbesserung der Sicht- und Einsehbarkeit sowie zur Verbreiterung des Wegs vorgenommen. Der vorhandene Zaun gegenüber des Hangs gehört nach Kenntnis des Bezirksamtes zu den Anliegergrundstücken von Lidl und der Wohnbebauung und kann demzufolge nicht an die Böschung versetzt werden. Ein Teil dieser Zaunanlage ist desolat und muss komplett entfernt werden. Über die Notwendigkeit der Zaunanlage soll ein Anliegergespräch folgen.

 

Zu 2.:

Die zuständige Autobahnmeisterei Stillhorn teilt mit, dass eine Absturzsicherung an derartigen Böschungsflächen zur BAB nicht vorgesehen ist. Die Autobahnmeisterei hat sich jedoch bereit erklärt, die entstandene Lücke mit geeigneter Bepflanzung zu schließen.

Nach Rücksprache und einer bezirksamtseigenen örtlichen Besichtigung am 21.03.2020 ist bereits eine Lückennachpflanzung erfolgt.


 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.