Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er weist auf die Öffentlichkeit der Sitzung hin und macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet, jedoch nach Genehmigung des Protokolls wieder gelöscht werde. Weiterhin erläutert er, dass es sich bei dem Protokoll um ein Ergebnisprotokoll mit einigen wichtigen Anmerkungen, nicht jedoch um ein Wortprotokoll handelt.
Für Redebeiträge bittet er um Nutzung der bereitgestellten Mikrofone.
Hinsichtlich der unter TOP 2 angedachten Fragestunde weist er darauf hin, dass diese grundsätzlich auf 30 Minuten beschränkt und für Fragen an die Politik und nicht an die Verwaltung gedacht sei.
Bei längeren Wortbeiträgen und vielen Fragen sei es außerdem hilfreich, diese vorab oder nachträglich für die Protokollierung an die Verwaltung zu senden unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@eimsbuettel.hamburg.de.
Herr Schmidt begrüßt Herrn Sönnichsen als neues beratendes Mitglied (für Herrn Matz) für den Seniorenbeirat im Stadtplanungsausschuss und weist ihn auf die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Amtsverschwiegenheit gemäß §§ 6 und 7 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), §§ 203, 331, 332 und 353 b Strafgesetzbuch (StGB), § 35 Sozialgesetzbuch I und § 7 Hamburgisches Datenschutzgesetz hin. Die entsprechenden Unterlagen wurden bereits durch die Gremienbetreuung an Herrn Sönnichsen verschickt.
Herr Schmidt stellt nachfolgend die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen der Ausschussmitglieder fest. Herr Kuhlmann vertritt für die Abstimmung Herrn Heymann. Herr Schmidt erkundigt sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungspunkte für befangen erkläre. Das ist nicht der Fall. Ebenso gibt es keine Einwände gegen die Tagesordnung seitens der Ausschussmitglieder.
Es gibt keine Fragen von Bürgerinnen und Bürgern.
Gast: Frau Bonacker (Konsalt)
Herr Stephan weist darauf hin, dass der Ausschuss mit der Drucksache 21-3288 den Auftrag an die Verwaltung gegeben habe, den Eimsbütteler Marktplatz zu einem Schwerpunkt für Stadtentwicklung in Eimsbüttel zu machen. Dieses habe man einerseits getan, indem man der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt das Thema für die Magistralendrucksache aufgegeben habe und andererseits, indem man den Eimsbütteler Marktplatz mit dem 8. Bülau-Wettbewerb verbunden habe. Was sich dahinter verberge und was es bedeute, werde Frau Bonacker nun erläutern.
Frau Bonacker stellt sich kurz vor und geht anhand einer Präsentation zunächst auf die grundsätzliche Idee des Bülau-Wettbewerbs ein und gibt einen kurzen Überblick über die durchgeführten Wettbewerbe der vergangenen Jahre. Im Anschluss stellt sie die Aufgabenschwerpunkte des 8. Bülau-Wettbewerbs vor und beschreibt anhand einer Übersichtskarte das geplante Wettbewerbsgebiet. Weiterhin zeigt sie ein paar Eindrücke aus dem Gebiet und geht auf die konkrete Zeitplanung für den Wettbewerb ein. Frau Bonacker macht abschließend darauf aufmerksam, dass man eine Beteiligung aus der Politik als Mitglieder der Sachpreisjury für wünschenswert halte.
Frau Bonacker und Herr Stephan beantworten im Anschluss einige Fragen der Ausschussmitglieder, insbesondere zur Aufstellung und Auswahl des Wettbewerbsgebietes, Beteiligung der verschiedenen Fachbehörden und zur Besetzung der Jury. Frau Bonacker informiert abschließend darüber, dass der Ausschuss über den Fortgang des Verfahrens informiert werde.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Anlagen
Bülau_8_Vorstellung-StaPla_Eimsbüttel_23.4.24_Versand (4960 KB)
Gäste: Frau Warnecke (GRÜNE-Fraktion, BV), Herr Koriath und Herr Kuhlmann (GRÜNE-Fraktion, GNUVWDI), Herr Arndt (DIE LINKE, RaLoNiS) Herr Sell (claussen-seggelke stadtplaner)
Herr Schmidt weist darauf hin, dass zu diesem Tagesordnungspunkt auch die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt, Kultur und Sport, des Ausschusses für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung sowie des Regionalausschusses Lokstedt, Niendorf, Schnelsen gemäß Drucksache hinzugeladen worden seien.
Herr Schneider fasst zusammen, dass man in der heutigen Sitzung zunächst die Fachgutachten gemäß der Drucksache 21-4670 vorstellen werde und im Anschluss unter TOP 4.2 die Drucksache 21-4672 über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs zur Zustimmung vorliege.
Anhand einer umfangreichen Präsentation gibt Herr Schneider zunächst einen kurzen Überblick über den Stand im Bebauungsplanverfahren und die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erstellten Fachgutachten. Er weist darauf hin, dass alle genannten Gutachten im Transparenzportal verfügbar seien.
Herr Schneider geht nachfolgend auf den Funktionsplan ein.
Im Anschluss berichtet Frau Hainz über die in der Präsentation unter dem Stichwort „Natur“ zusammengefassten Gutachten, bevor Herr Schneider die Gutachten zum Thema „Wasser“ und Herr Sell zum Thema „Umwelt“ ausführlich vorstellen. Es erfolgt zudem der Hinweis, dass die ebenfalls vorliegenden Gutachten zur Verkehrstechnischen Untersuchung und zum Mobilitätskonzept bereits in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 02.04.2023 von Frau Kögler vom Ingenieurbüro Münster vorgestellt worden seien.
Im Anschluss an die Vorstellung der Gutachten werden Fragen der Ausschussmitglieder, insbesondere zu Themen wie
- Ökokontomaßnahmen und -berechnungen
- Kompensationsfläche im Ohmoor, weitere mögliche Standorte in der Nähe
- Wertigkeit des Gebietes hinsichtlich Naturschutz, Artenschutz und Artenvielfalt
- Hochwasserabfluss HQ 100 / HQ 200
- Hochwasserschutz umliegende Wohnbebauung
- Berechnung Bodenversickerung
- Baumfällungen, Ersatzbaumpflanzungen
- Lichtemissionen
- Nutzung der Funktionsgebäude, Drittnutzer
- Gebäudehöhen, Geschossigkeiten
- Berücksichtigung Lieferverkehre
- Güterumgehungsbahn
- Ersatzzahlungen für gefällte Bäume
- Beeinflussung Flugbetrieb durch Licht
Herr Stephan macht in Ergänzung zur Beantwortung der Fragen darauf aufmerksam, dass man nicht nur durch den Bebauungsplan, sondern auch durch den städtebaulichen Vertrag Einflussmöglichkeiten durch verschiedene Vorgaben zur Umsetzung habe. Außerdem befinde sich das Grundstück im Besitz der FHH und werde durch Erbbaurecht an St. Pauli vergeben. Auch hier gebe es weitere Einflussmöglichkeiten.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Herr Mir Agha bittet um Vertagung der Drucksache auf die nächste Sitzung des Stadtplanungsausschusses. Aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Gutachten benötige man noch etwas Zeit, um sich abschließend mit der Thematik zu befassen. Weiterhin stehe auch noch die Beantwortung einer Anfrage seiner Fraktion zum Thema „Bebauungsplanentwurf Niendorf 97 (Langenhorst) – Trainingszentrum FC St. Pauli“ aus, die man ebenfalls gerne noch abwarten wolle.
Herr Stephan macht darauf aufmerksam, dass sich die angesprochene Anfrage zur Beantwortung bei der Finanzbehörde, Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, befände.
Da es seitens der Fraktionen keine Einwände gibt, wird eine Entscheidung über die Drucksache 21-4672 vertagt auf die nächste Sitzung des Stadtplanungsausschusses.
Herr Stephan erläutert, dass der heutige Bericht im Nachgang zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 260 vom 27.03.2024 gemäß § 24 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) „Sachstand Planungen Grindelhof 87 und Gültigkeit Drucksache-Nummer 21-3522“ erfolge, in der das Bezirksamt eine Mitteilung der Verwaltung zu den Drucksachen 21-3465 und 21-3522 im Stadtplanungsausschuss am 23.04.2024 angekündigt habe.
Konkret gehe es um den Umgang mit den beiden Drucksachen 21-3522 und 21-3465 und dem betreffenden Beanstandungsverfahren und das Bezirksamt ergänze mit folgenden Erläuterungen:
Das Bezirksamt war zum Zeitpunkt der Unterrichtung der Bezirksaufsichtsbehörde am 22.02.2023 über die am 19.12.2022 erfolgte Beanstandung des Beschlusses der Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 15.12.2022 (Drs. 21-3465) der Auffassung, der Änderungsbeschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2023 (Drs. 21-3522) stelle keine hinreichende Abhilfe der Beanstandung im Sinne des § 22 Abs. 2 S. 2 BezVG dar, sodass es bei der Beanstandung des Beschlusses vom 15.12.2022 verbleibe.
Das Bezirksamt hat bei der Unterrichtung der Bezirksaufsicht von der Beanstandung beide Drucksachen genannt.
Das Bezirksamt hat sich dann nachfolgend der Auffassung der Bezirksaufsicht angeschlossen, wonach der Änderungsbeschluss vom 26.01.2023 als Abhilfe der Beanstandung vom 19.12.2022 zu verstehen sei. Somit hat sich die Drucksache Drs. 21-3465 aus Sicht des Bezirksamtes durch die Änderung durch die Drs. 21-3522 erledigt.
Das Bezirksamt hat den Beschluss der Bezirksversammlung zur Drs. 21-3522, der nach seinem Wortlaut lediglich eine unverbindliche Bitte hinsichtlich der dort bezeichneten Beschlusspetita enthielt, dadurch umgesetzt, dass es sich mit den von der Bezirksversammlung aufgebrachten Argumenten auseinandergesetzt hat und dass es den Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel in der Sitzung am 07.02.2023 darüber informierte, dass das Bezirksamt mangels städtebaulicher Erforderlichkeit nicht beabsichtige, für den betroffenen Bereich (Grindelhof 83-87, Hallerplatz 1) einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre zu erlassen.
Herr Stephan führt weiter aus, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne gemäß §1 (7) BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen seien.
Herr Kleinert merkt an, dass er trotzdem noch nicht verstehe, warum dass der Senat nur über die erste Drucksache, die beschlossen worden sei, entschieden habe, aber nicht über eine Heilung. Weiterhin wundere er sich darüber, dass man an einigen Stellen Bebauungspläne als Bezirksversammlung aufstellen dürfe und an anderen Stellen nicht. Das sei aber wohl ein Dissenz, den man nie auflösen könne.
Herr Stephan erläutert, dass er der Antwort auf die kleine Anfrage Nr. 260 entnommen habe, dass sich die Senatsentscheidung auf die Drucksachen 3564 und 4107 bezogen habe und es keine Senatsentscheidung zur Drucksache 3465 gegeben habe.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Herr Stephan gibt die Mitteilungen der Verwaltung bekannt:
Herr Stephan erinnert an die Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 20.02.2024, in der das Wettbewerbsverfahren für die Bornplatzsynagoge vorgestellt worden und um Benennung von 2 + 2 Mitgliedern aus der Bezirksversammlung für das Preisgericht gebeten worden sei.
Er habe keine Information darüber, ob die Benennungen durch die Fraktionen bzw. die Bezirksversammlung bereits erfolgt seien und bittet um Klärung beziehungsweise um eine zeitnahe Erledigung.
Die mündliche Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Es liegen keine Anträge vor.
Die Niederschrift vom 05.03.2024 wird bei einer Enthaltung der GRÜNE-Fraktion einstimmig genehmigt.