Protokoll
Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz vom 22.04.2026

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Der Vorsitzende, Herr Harten, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die Vertretenden der Verwaltung sowie die Vertreterin des Bezirks-Seniorenbeirates und den anwesenden Vertreter des Inklusionsbeirates.

 

Weiter weist der Vorsitzende auf die Tonaufzeichnung zu Protokollzwecken hin. Diese werde nach Genehmigung der Niederschrift gelöscht.

 

Es liegen keine Befangenheitserklärungen seitens der Ausschussmitglieder vor.

 

Die Fraktionen benennen die Vertretenden für die abwesenden stimmberechtigten Ausschussmitglieder.

Ö 2

Genehmigung der Niederschrift

Die Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung am 11.02.2026 wird einstimmig genehmigt.

Ö 3

Fragestunde im Ausschuss Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz

Herr Jacobs, Mitglied des Inklusionsbeirates; fragt, wie viele digitale Dokumente und Formulare (insbesondere PDF-Dateien) aktuell durch das Bezirksamt Eimsbüttel auf hamburg.de bereitgestellt werden und ob hierfür eine Übersicht mit Angaben zur digitalen Barrierefreiheit vorliege. Weiter fragt er nach welchen verbindlichen Standards das Bezirksamt sicher stelle, dass veröffentlichte PDFs und Online-Formulare den Anforderungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)entsprechen, und wie dieses vor Veröffentlichung geprüft werde. Abschließend fragt Herr Jacobs, welche organisatorischen Zuständigkeiten im Bezirksamt für die barrierefreie Erstellung und Nachbesserung digitaler Dokumente und Formulare bestehen und wie sichergestellt werde, dass erkannte Barrieren zeitnah behoben werden.

Der Vorsitzende, Herr Harten, bittet um schriftliche Übersendung der Fragen, damit diese an die zuständigen Stellen im Bezirksamt weitergeleiten werden können, bzw. von Seiten der Ausschussmitglieder entsprechende Anfragen gestellt werden können.

 

Ein Anwohnende verweist auf das am 02.05.2026 von einer ansässigen Geschäftsinhaberin initiierte „Indoor Osterstraßenfest“; welches als Alternative zum aufgrund der Baumaßnahmen abgesagten Osterstraßenfest stattfinden solle.

 

Eine Geschäftsinhaberin aus dem Schulweg spricht die durch die seit längerem bestehenden Beeinträchtigungen aufgrund der Baumaßnahmen in den Osterstraße sowie die daraus resultierenden Probleme und Folgen für die ansässigen Gewerbetreibenden. Sie verweist auf Aktionen der Gewerbetreibenden und fragt, wie es zukünftig für die Gewerbetreibenden weitergehen solle und ob es Möglichkeiten für Entschädigungszahlungen für die Gewerbetreibenden gebe, wann die Busse wieder die ursprünglichen Routen befahren. Abschließend merkt sie an, dass eine bessere Kommunikation mit den Anwohnenden und Gewerbetreibenden wünschenswert sei.

Frau Thiele verweist auf die bisher erfolgten Anträge und Befassungen mit dieser Thematik in den Sitzungen der Bezirksversammlung sowie eine von ihrer Fraktion gestellte Anfrage. Hinsichtlich der Frage zu Entschädigungszahlungen merkt sie an, dass dieses nicht möglich sei.

Frau Kazemi verweist auf die Befassung mit der Thematik am Beginn der Legislatur und merkt an, dass ihre Fraktion dieses nochmals thematisieren wolle. Auch seien seinerzeit bereits Entschädigungsleitungen thematisiert worden. Weiter bietet sie der Fragestellerin weitere Kommunikation an.

Herr Hille merkt an, dass die Kommunikation zu den vorgetragenen Problemen auf höherer Ebene nicht gut sei und verweist auf eine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Philipp Heißner. Abschließend merkt er an, dass die mangelnde Koordination bzgl. der Baustellen ein Problem sei.

Ö 4

Spielräume gegen dreiste gewerbliche Vermietung und Mietwucher nutzen (Gäste: Vertreter des Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V.)

Gast: Herr Khosrawi-David (Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V.)

 

Der Vorsitzende, Herr Harten, verweist einleitend auf die Mitteilung des Vorsitzenden unter TOP 4.1 dieser Sitzung.

 

Herr Khosrawi-David stellt sich vor und erläutert, dass es sowohl auf zivilrechtlicher als auch auf öffentlich-rechtlicher Ebene Spielräume gegen dreiste gewerbliche Vermietung und Mietwucher gebe. Er schildert die Problematik aus Sicht des Mietervereins und merkt an, dass es zwar Spielräume und Hebel gegen dreiste gewerbliche Vermietung und Mietwucher gebe, viele davon jedoch leider nicht umgesetzt würden. Hier könne ein Blick auf andere Bundesländer von Nutzen sein. Herr Khosrawi-David schildert ein Fallbeispiel aus einem anderen Bezirk und weist darauf hin, dass es sich dort um eine gewerbliche Vermietung handle. Der Mieterverein habe in diesem Fall keine Handhabe, da auch die Gesetzeslage und Rechtsprechung bei möblierten Wohnungen wenig hergebe. Er führt aus, dass es hierzu nun aber einen Gesetzentwurf auf Bundesebene gebe. Herr Khosrawi-David merkt an, dass die Mietpreisbremse ein Hebel wäre und auch der Möblierungszuschlag angegangen werden könne. Ob dies greife und zum Erfolg führe, sei dahingestellt.

Es gebe jedoch den Hebel des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG), wonach in Hamburg in solchen Fällen von einer Ordnungswidrigkeit ausgegangen werde. Hierzu gebe es gerichtliche Urteile. In Hamburg bestehe grundsätzlich die Möglichkeit der Anwendung bei dreister gewerblicher Vermietung und Mietwucher, allerdings seien die Behörden und Bezirke aufgrund der personellen Auslastung nicht in der Lage, dies konsequent umzusetzen. Es gebe jedoch gute Erfahrungen bei der Anwendung der bestehenden Spielräume im Zusammenhang mit Schimmelschäden in Wohnungen. Herr Khosrawi-David merkt an, dass der Mieterverein bei möblierten Vermietungen nicht tätig werden könne.

Weiterhin fasst er zusammen, dass es auf zivilrechtlicher Ebene die Instrumente der Mietpreisbremse, des § 291 Strafgesetzbuch (StGB) bezüglich Mietwucher und den Mietenspiegel gebe. Darüber hinaus existiere der Mietenmelder, wobei auch hier die personelle Auslastungder Behörden und Bezirke zu Problemen führe, sowie die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung. Hier sei bereits viel umgesetzt worden, es fehle jedoch am Vollzug.

Abschließend merkt Herr Khosrawi-David an, dass er hinsichtlich der Maßnahmen gegen dreiste gewerbliche Vermietung und Mietwucher auf Bezirksebene insbesondere die Durchsetzung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) und des § 291 Strafgesetzbuch (StGB) als zielführend ansehe.

Herr Khosrawi-David und Herr Hollstein beantworten abschließend Nachfragen der Ausschussmitglieder.

Hinsichtlich einer Nachfrage zur Schaffung neuer Stellen bezüglich der Umsetzung des § 5 WiStG führt Herr Hollstein aus, dass in den nächsten Monaten sechs neue Stellen bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) besetzt werden sollen. Aktuell würden Meldungen zu Mietwucher und überhöhten Mieten noch über den Mietenmelder bei den Bezirken eingehen. Dies werde sich jedoch mit der zukünftigen Übernahme der Zuständigkeit durch die BSW voraussichtlich ändern.

Ö 4.1 - 22-1535

Spielräume gegen dreiste gewerbliche Vermietung und Mietwucher nutzen Drs. 22-1399, Beschluss der BV vom 16.10.2025

Kenntnisnahme

 

 

Herr Kleinert verweist auf den Beschluß zur Drucksache 22-1399 und die darin enthaltenen Fragen an das Bezirksamt und erkundigt sich nach dem Sachstand der Beantwortung der Pkt. 1 a-e des Petitums.

Der Vertreter der Verwaltung, Herr Hollstein, sagt die Prüfung und Beantwortung in der kommenden Sitzung zu.

Ö 5

Mitteilungen der/des Vorsitzenden

DerVorsitzende, Herr Harten, verweist auf die vorliegende Mitteilung.

Ö 5.1 - 22-1936

Matching-Software für leerstehende Gewerbeimmobilien in Eimsbüttel nutzen Drs. 22-0921, Beschluss der BV vom 24.04.2025

Kenntnisnahme

Ö 6

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegen keine Mitteilungen vor.

Ö 7

Anträge

Ö 7.1 - 22-1766

Einführung eines jährlichen „Eimsbüttel Innovation Walk“ zur Stärkung und Sichtbarmachung der lokalen Wirtschaft

Herr Blenski erläutert die Drucksache und verweist auf die seitens der Fraktionen geäerten Kritikpunkte und erläutert diese. Er habe daraufhin versucht, auf die Kritikpunkte einzugehen. Letztendlich habe die Koalition seine mündlich vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzung nicht unterstützt. Er bitte nunmehr um Abstimmung der Drucksache.

Frau Regling-Armi widerspricht den Ausführungen ihres Vorredners und erläutert die Kritikpunkte der Koalition.

Herr Blenski erklärt, dass er seine Ausführungen zurücknehmen wolle und erklärt, die seitens der Koalition übersandten Änderungsvorschläge übernehmen zuwollen. Er bitte um erneute Vertagung der Drucksache um diese nochmals zu überarbeiten.

Frau Regling-Armi plädiert für die Abstimmung der Drucksache und regt, im Falle einer Ablegung der Drucksache, die erneute Antragstellung mit Aufnahme der angeregten Änderungen an.

Der Vorsitzende, Herr Harten, spricht sich ebenfalls für die Abstimmung der vorliegenden Drucksache aus.

Herr Wellmann regt an, die Drucksache zurückzuziehen und dann in geänderter Form erneut einzubringen.

Herr Blenski bittet um kurze Unterbrechung der Sitzung.

 

Die Sitzung wird für einige Minuten zwecks Beratungsbedarf unterbrochen.

 

Herr Blenski erklärt nach Fortsetzung der Sitzung, dass er die vorliegende Drucksache zurückziehe wolle.

 

Ergebnis: Die Drucksache wird zurückgezogen.

Ö 8

Verschiedenes

Der Vertreter der Verwaltung, Herr Hollstein, berichtet unter Verweis auf die aktuellen Entwicklungen des Isemarktes, dass der Wunsch an die Verwaltung herangetragen worden sei, über die grundsätzlichen Aufgaben und die Gestaltung eines Marktes zu informieren. Herr Hollstein gibt einen kurzen Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben, wie die Gewerbeordnung, die Verordnung über Wochenmärkte, Volksfeste und Jahrmärkte sowie die Zulassungen und die Benutzungsordnung für Wochenmärkte. Er betont, dass das Ziel von Wochenmärkten die möglichst ausgewogene Versorgung der Belkerung mit Waren des täglichen Bedarfs ist. Die Aufgabe der Marktmeister sei es, auf den einzelnen Märkten ein ausgewogenes und vielfältiges Angebot zu schaffen.

Bezüglich des Isemarktes erläutert Herr Hollstein, dass es dort sowohl feste als auch freie Stände gibt. Letztere werden an den Markttagen vergeben. Die Anzahl der zu vergebenden Ständen variiert je nach Marktlage und hängt davon ab, welche Stände bereits vor Ort sind. Für den Isemarkt habe es eine Sonderregelung gegeben, um bestimmte Waren zu unterstützen. Bisher hatten verderbliche Waren bzw. Lebensmittel Vorrang vor Nicht-Lebensmittelwaren. Nun sei jedoch festgestellt worden, dass bei der begrenzten Anzahl an freien Plätzen Stände, die keine Lebensmittel anbieten, nicht berücksichtigt wurden. Dies widerspreche dem Anliegen der Verwaltung und den gesetzlichen Vorgaben, das Angebot ausgewogen und vielfältig zu halten. Daher wurde die Regelung, Lebensmittelstände zu bevorzugen, zurückgenommen. Nun werden alle Stände gleichbehandelt, unabhängig davon, welche Waren angeboten werden.

Herr Hollsteinhrt aus, dass am Isemarkt insgesamt ca. 185 Standplätze vorhanden sind, davon sind durchschnittlich 165 feste Standplätze. Die Differenz von etwa 20 Standplätzen wird an jedem Markttag frei vergeben, zusätzlich zu den Plätzen, die durch das Nicht-Erscheinen fester Platzinhaber frei werden. Die Zahlen verändern sich je nach Wetterlage, Jahreszeit und Angebot. Unter den festen Standplätzen befinden sich auch Foodstände und Direktverkäufer von Lebensmitteln; deren Anzahl beträgt beispielsweise dienstags etwa 20 bis 21 Stände. Hinsichtlich der Tagesbewerber gab es 80 Bewerbungen auf die freien Plätze, von denen 55 erfolgreich waren. Dabei muss jedoch auch geprüft werden, welche Stände hinsichtlich Größe und weiterer Kriterien in Frage kommen. Herr Hollstein ergänzt, dass sich dies in den Wintermonaten etwas anders gestaltet. Das Ziel der Verwaltung ist es, alle freien Plätze zu besetzen und das Angebot ausgewogen zu gestalten.

Weiter berichtet er, dass es derzeit 106 Bewerbungen auf feste Plätze gibt. Davon entfallen etwa ein Viertel auf Imbiß- bzw. Foodstände, 10 auf Getränkestände und 17 auf klassische Marktwaren. Bei den Neubewerbungen auf feste Plätze sind die Imbißstände somit deutlich in der Mehrzahl im Vergleich zu den bereits vorhandenen Ständen.

Dieses stellt den aktuellen Sachstand hinsichtlich der Zahlen für den Isemarkt dar. Seitens der Verwaltung wird die Auffassung vertreten, dass mit der Rücknahme der alten Regelung zur Bevorzugung der Imbißstände aufgrund verderblicher Waren und der damit verbundenen Verschiebung der Marktsituation auf dem Isemarkt das Ziel eines ausgewogenen Angebots erreicht wurde. Herr Hollstein merkt an, dass es zu den erfolgten Änderungen sowohl positive als auch negative Rückmeldungen gibt. Zudem weist er darauf hin, dass ein Nebeneffekt der bisherigen Regelung war, dass die Restaurants in der näheren Umgebung des Marktes deutlich weniger Kundschaft verzeichnen konnten.

Abschließend beantwortet Herr Hollstein Verständnisfragen der Ausschussmitglieder. Er führt aus, dass die Verwaltung bestrebt ist, eine ausgewogene Mischung des Angebots zu erzielen, und merkt auf Nachfrage an, dass das Angebot und die Zuverlässigkeit der Markthändler regelmäßig überprüft werden.

Weiterhin beantwortet Herr Hollstein Nachfragen zur Verkehrssituation und zu den Querungsmöglichkeiten vor Ort. Auf einen Hinweis und eine Nachfrage zur engeren Aufstellung der Marktstände und der daraus resultierenden verminderten Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Marktbesucher und Kinderwagen sagt er die Beantwortung zu Protokoll zu.

 

Antwort zu Protokoll:

Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt antwortet wie folgt:

Zusätzliche Übergänge zwischen den Ständen führen immer wieder zu Gefahrensituationen und Unfallrisiken, insbesondere durch verlegte Stromkabel, Deichseln der Fahrzeuge und Anbauten an den Marktständen. Ein weiterer Aspekt sind die durch die enge Anordnung verringerten Möglichkeiten von Diebstählen. Viele Stände haben ihre Verkaufsanhänger bzw.-wagen zudem so geplant, dass diese genau zwischen die Bögen des U-Bahn-Viadukts passen und der zugeordnete Marktabschnitt entsprechend in voller Länge ausgenutzt werden kann.

Die vorhandenen Querungen auf dem Isemarkt sind barrierefrei mit abgesenktem Bordstein ausgeführt. Sie werden in ihrer Anzahl und Gestaltung als ausreichend angesehen.

 

Herr Kleinert merkt an, dass in solchen Situationen eine frühzeitige Information des Ausschusses gemäß § 19 BezVG wünschenswert gewesen wäre und bittet um zukünftige Beachtung.