Protokoll
Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 19.03.2019

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten; Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Döblitz eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Herr Döblitz stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

Ö 2

Bürgerfragestunde

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Ö 3

Vorbereitende Untersuchungen Diebsteich - Sachstandsbericht

ste: Frau Ferber (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung), Frau Pockrand (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung)

Frau Ferber und Frau Pockrand stellen sich zunächst vor und gehen dann anhand einer aushrlichen und umfangreichen Präsentation auf den Sachstand zu den vorbereitenden Untersuchungen und zur Rahmenplanung für den neuen Fernbahnhof Diebsteich ein. Nach einem kurzen räumlichen Überblick berichtet Frau Ferber zunächst über den Verlauf und die Ergebnisse der bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere über die öffentliche Auftaktveranstaltung am 07.05.2018 in der Fabrik, die Fokusgruppe Sport & Landschaftsachse am 19.06.2018, die Online-Beteiligung im Sommer 2018 sowie die Ideenwerkstatt am 24.11.2018. Die umfangreiche Auswertung und Dokumentation der Ideenwerkstatt mit einer Zusammenstellung aller Hinweise und Ideen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie einer grafischen Auswertung stehe als Download unter dem Link http://www.hamburg.de/diebsteich-mittealtona zur Verfügung. Diese Auswertung diene nun als Grundlage für die weitere Arbeit am Rahmenplanentwurf.

Im Anschluss geht Frau Ferber auf den Arbeitsstand sowie die Ziele der Vorbereitenden Untersuchung / Rahmenplanung ein und erläutert die entwickelten 4 verschiedenen Varianten für ein räumliches Leitbild sowie die Auswahlkriterien für die Variante B. Ebenfalls geht sie auf die Verkehrsplanung sowie die Möglichkeiten der Verkehrsführung im Bereich rund um den geplanten neuen Bahnhof ein.

Frau Pockrand stellt im Anschluss die weitere Zeitplanung vor. Bis zum 10. Mai stehe die Erarbeitung und Freigabe des Rahmenplanentwurfs in Abstimmung mit den Bezirken Altona und Eimsbüttel sowie den Fachbehörden an. Am 6. Juni gebe es dann zunächst einen Infoabend für die Eigentümer und am 22. Juni eine Öffentliche Werkstatt zum Rahmenplanentwurf. Die öffentliche Auslegung sei ab 24. Juni für 4 Wochen geplant. Im Herbst 2019 erfolge die Finalisierung der Rahmenplanung und die Erörterung mit den Trägern öffentlicher Belange, der Politik, den Eigentümern und der Öffentlichkeit und für Ende 2019 bzw. Anfang 2020 rechne man mit dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchung sowie der Rahmenplanung.

Herr Brunckhorst erkundigt sich, ob es für den Bahnhof Altona eine Stellplatzbilanz gebe und wie die genauen Planungen für die Stellplätze rund um den neuen Bahnhof aussähen. Weiterhin möchte er wissen, ob auch zukünftig vorgesehen sei, Kurzzeitparkplätze einzurichten, um beispielsweise ältere Menschen möglichst nah an den Bahnhof heran zu bringen.

Zur zweiten Frage antwortet Frau Ferber, dass hierfür zukünftig 3 Möglichkeiten zur Verfügung stünden: es werde 7 Stellplätze direkt vor dem Bahnhof geben, 22 öffentlich nutzbare Stellplätze in der Tiefgarage für den Fernbahnhof und weitere Stellplätze in einer geplanten  Quartiersgarage. Bezüglich der Stellplatzbilanz sagt Frau Ferber zu, die Zahlen nachzuliefern. Die Abschätzung für die zukünftigen Stellplätze sei aufgrund einer Bilanz der Firma Argus ermittelt worden. Sie gibt allerdings zu bedenken, dass man die Zahlen nicht 1:1 übertragen könne, da beim jetzigen Bahnhof Altona die  Reisendenzahl aufgrund des hochfrequentieren S-Bahnhofes erheblich höher sei.

Nachlieferung Stellplatzbilanz zu Protokoll:

Nach derzeitigem Stand sind vorgesehen:

PKW Stellplätze:

+ in der Tiefgarage des Investorenprojekts: 22 öffentlich zugängliche Stellplätze plus 2 Behindertenstellplätze

+ an der neuen Verbindungsstraße am Vorplatz: 2 Behindertenstellplätze hier sind auch 8 car-sharing Stellplätze vorgesehen

+ in der Waidmannstraße: 7 Kurzzeitstellplätze

Darüber hinaus wird innerhalb der Rahmenplanung für die vorbereitenden Untersuchungen Diebsteich überlegt eine Quartiersgarage im näheren Umfeld des Bahnhofes vorzusehen. Dort könnten auch  Stellplätze für Bahnhofsnutzer entstehen.

Fahrradstellplätze

+ Derzeit ist am Bahnhof Altona Neu ein Angebot von insgesamt 802 Fahrradstellplätzen geplant. Diese entstehen in der Fahrradstation (1. Ausbaustufe ca. 300, ausbaubar auf 600 Stellplätze), in der Tiefgarage bzw. auf dem Vorplatz.

Herr Rust kommt auf den angekündigten Wunsch auf Ausbau der Nahversorgung im Quartier zu sprechen. Die Befürchtung in Eimsbüttel sei, dass sich daraus mehr entwickele als notwendig sei und eine direkte Konkurrenz zur Osterstraße entstehe. Zur geplanten Quartiersgarage erkundigt er sich, wie diese finanziert werden solle und weshalb man dort einen Standort dafür gewählt habe.

Frau Ferber stellt fest, dass man dort keinen großflächigen Einzelhandel entwickeln wolle, der die benachbarten Zentren schädige. Das Regionalligastadion könnte auf dem ThyssenKrupp Areal entstehen als ein Baustein im näheren Umfeld des neuen Fern- und Regionalbahnhofes. Eine Idee sei, die Quartiersgarage unterhalb des Spielfeldes des Regionalligastadions vorzusehen. Im Moment befinde man sich auf der Ebene der Rahmenplanung, so dass die Finanzierung des Regionalligastadions noch nicht geklärt sei. Eventuell könne das Stadion auch kombiniert werden mit anderen Nutzungen. Das hänge aber auch davon ab, ob man Investoren hierfür finde.

Frau Pockrand ergänzt, dass die Frage wie die Finanzierung erfolge, unter anderem auch davon abhängig sei, ob in diesem Bereich eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme förmlich festgelegt werde.

Zu den ursprünglich 4 verschiedenen Varianten für das räumliche Leitbild stellt Herr Schmidt fest, dass das Stadion sich in der ausgewählten Variante B auf der kleinsten der möglichen Flächen befinde. Insbesondere hinsichtlich der Sportveranstaltungen halte er diese Lösung nicht für die Beste.

Frau Pockrand entgegnet, dass man alle regionalligatauglichen Vorgaben einkalkuliert habe.

Herr Mir Agha merkt zu dem Beitrag von Herrn Brunckhorst an, dass es ihm neu sei, auf öffentlichem Grund Parkplätze für den privaten PKW-Verkehr schaffen zu müssen. Es sei vielmehr die Aufgabe, moderne Mobilitätskonzepte zu entwickeln. Bei 15.000 Fahrgästen täglich könne man nicht allen privaten Belangen gerecht werden.

Herr Armi stellt fest, dass es sicherlich wünschenswert sei, weniger Autos in der Stadt zu haben, da man dann auch weniger Parkplätze benötige. Aber die Realität werde sicherlich zunächst einmal anders aussehen. Bezüglich der Quartiersgarage merkt er an, dass es Sinn mache, einen Plan B zu haben. Hinsichtlich der Verkehrsplanung gibt er zu bedenken, dass die S-Bahn auch am Diebsteich anhalten werde und es weiterhin viele Fahrgäste gebe, die dort einen Parkplatz benötigen würden.

Frau Ferber macht darauf aufmerksam, dass man derzeit am Bahnhof Altona durchschnittlich alleine ca. 70.000 S-Bahn-Fahrgäste habe und man  am neuen Standort am Diebsteich insgesamt für alle Bahnverkehre mit ca 20.000 Fahrgästen rechne. Mit der geplanten Quartiergarage würde man einen ausreichenden Speicher an Parkplätzen vorhalten können. Allerdings sei diese auch mit einigen Kosten verbunden.

Herr Hoffmannlt die Variante B, mit dem Regionalligastadion auf dem ThyssenKrupp-Areal, grundsätzlich für eine gute Idee, allerdings stelle sich ihm die Frage, wie man sich die Anfahrt zum Stadion vorstelle. Die Zufahrtswege halte er für problematisch.

Frau Ferberhrt aus, dass das Stadion lediglich für 4000 Zuschauer geplant sei. Die Zufahrt sei  auch über die neu geplante Straße nördlich des ThyssenKrupp Areals und die Waidmannstraße geplant. Frau Pockrand ergänzt, dass die verkehrliche Belastung nur an Veranstaltungstagen höher sei.

Herr Kuhn gibt zu bedenken, dass man für ein Stadion mit 4000 Personen auf jeden Fall genügend Parkraum ausweisen müsse. Sofern der Bau einer Quartiersgarage scheitere, müsse man somit einen anderen Plan parat haben. Außerdem erkundigt er sich, wie man die Anfahrt mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln plane. Bislang sollte es mit Bussen nicht extra angefahren werden.

Frau Ferber stellt fest, dass die Eröffnung des Fernbahnhofs frühestens 2026 erfolge. Der HVV werde zu gegebener Zeit eine Netzplanung auf Basis der dann vorliegenden Nahverkehrs-zahlen vorlegen. Weiterhin habe man durch den gerichtlich verfügten derzeitigen Baustopp Zeit gewonnen, um sich ausführlich mit der Planung von Bushaltestellen und den Anfahrts-wegen zu befassen. Ca. in einem halben Jahr seien erste Ergebnisse darstellbar.

Herr Leiste erkundigt sich nach der Anzahl der geplanten Buslinien.

Frau Ferber erläutert, dass es voraussichtlich eine neue Buslinie Richtung Osterstraße geben werde. Ebenfalls in Planung sei eine Linie Richtung Bahnhof Altona. Sie sagt zu, das Buskonzept zu Protokoll zu geben. (Anmerkung: Das Buskonzept liegt dem Protokoll als Anlage bei).

Herr Brunckhorst macht darauf aufmerksam, dass bislang lediglich die Haltestellen ZOB und Hamburg-Airport von den Fernbussen angesteuert würden. Er könne sich vorstellen, dass zunftig alle Fernbusse, die aus Richtung Norden kämen, am Diebsteich Halt machten, um die Fahrt durch das Stadtgebiet zu vermeiden.

Frau Ferber stimmt zu, dass man mit einer neuen Straße nördlich des Thyssen Krupp Areals auch für solche Angebote Platz hätte. Inwieweit das sinnvoll sei, müsse allerdings noch geprüft werden.

Herr Peters stellt fest, dass derzeit viele Sportvereine auf der Suche nach neuen Trainingsanlagen seien. Er möchte daher wissen, ob man das Stadion auch anderen Vereinen als Trainingsplatz zur Verfügung stellen könne.

Frau Ferber bestätigt, dass es diesbezüglich bereits erste Überlegungen gebe und Altona 93 sich auch offen geäußert habe.

Herr Schusterlt es für wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass in der Rahmenplanung auch der Rückbau des Eimsbütteler Marktplatzes im Rahmen der verkehrlichen Belange enthalten sei. Der Eimsbütteler Marktplatz stelle einen wichtigen Stadtbaustein und eine Gelenkfunktion zwischen dem Kerngebiet Eimsbüttel und Altona dar und stehe durch die Rahmenplanung deutlich im Fokus und solle ein neues Gesicht bekommen.

Da es keine weiteren Fragen gibt,bedankt sich Herr Döblitz bei Frau Pockrand und Frau Ferber für den ausführlichen Bericht.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Hinweis: Die verwendete Präsentation wurde an die Ausschussmitglieder und die Fraktionen verschickt und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ö 4 - 20-3414

Städtebauliche Erhaltungsverordnung - Rahmenbedingungen für das Bauen im Zylinderviertel (Zu diesem TOP werden die Mitglieder des Regionalausschusses Lokstedt als Gäste hinzugeladen.)

Als Gäste hinzugeladen wurden die Mitglieder des Regionalausschusses Lokstedt. Anwesend: Herr Dönselmann

Herr Döblitz begrüßt die anwesenden Gäste und bittet die Verwaltung um ihren Bericht.

Frau Keveloh fasst zusammen, dass sie nach der Präsentation im nichtöffentlichen Teil des Stadtplanungsausschusses am 05.02.2019 heute noch einmal in öffentlicher Sitzung die Rahmenbedingungen für das Bauen im Zylinderviertel vorstellen wolle. Zur Ausgangslage berichtet Frau Keveloh, dass auf dem Zylinderviertel durch die zentrale Lage und dem besonders hochwertigen Ortsbild ein besonders hoher Druck liege. Dies zeige sich in den vermehrt eingehenden Bauanträgen für überdimensionierte Mehrfamilienhäuser, die sich in Gestaltung und Gebäudeform nicht ins Quartier einfügen und das Ortsbild massiv negativ beeinträchtigten. Da es eine recht große Anzahl nicht prägender Gebäude aus den 60er bis 90er Jahren mit suboptimaler Grundstücksausnutzung gebe, könne man davon ausgehen, dass es auch in Zukunft weiterhin regelmäßig Anträge auf Neubebauung geben werde. Man erhoffe sich von den Rahmenbedingungen eine Hilfe, die hohen Ansprüche an das Ortsbild umzusetzen. Man habe hierdurch die nötige Argumentationsgrundlage, um in Zukunft überdimensionierte Neubauten zu verhindern und so zu bauen, dass das Zylinderviertel so schön bleibe, wie es derzeit sei. Zudem könnten die Rahmenbedingungen die Entwurfshilfe für Architekten sein, nach der oft gefragt werde. Das verkürze unter Umständen auch die Länge der Verfahren.

Zum Aufbau des Leitfadens erläutert Frau Keveloh, dass dieser zunächst das Gebiet vorstelle und die Begrenzungen des Gebietes mit den Baufluchten der prägenden Gebäude zeige, an denen sich die Neubebauung ausrichten solle. Da die Gebäudetiefe in der Vergangenheit immer wieder ein Thema intensiver Diskussion mit den Bauherren gewesen sei, halte man diese Karte für besonders wichtig. Darauf folge eine kurze Beschreibung der prägenden Bauepochen, die in der Verordnung genannt würden, mit entsprechenden Beispielbildern. Die Beschreibung der Straßenzüge nenne noch einmal die Gebäudetiefen der einzelnen Straßen  und erläutere die Besonderheiten der Straßen. Mit dem Planrecht werde die Gebietsbeschreibung abgeschlossen.

Die Rahmenbedingungen für das Bauen seien in drei Abschnitte gegliedert:

Zunächst erfolge eine Benennung der Anforderungen bei Neubauten an die Gebäudeform und die dazugehörende Elemente wie Risalite, Erker, die Dachform mit Gauben und Dachfenstern, Balkone, Loggien und Terrassen. Dabei habe man sich an den prägenden Elementen der Bestandsgebäude orientiert. Ziel sei es nicht, die Bestandsgebäude zu kopieren, sondern sie so neu zu interpretieren, dass der Charakter des Gebietes  gestärkt werde.

Im nächsten Abschnitt würden die Bedingungen und das Vorgehen bei einem Abbruch dargestellt. Dieser sei im Gebiet der städtebaulichen Erhaltungsverordnung immer genehmigungspflichtig. Dafür werde geprüft, ob das Gebäude im Sinne der städtebaulichen Erhaltungsverordnung schützenswert sei und ob es das Ortsbild und die Stadtgestalt präge.

Wie im Abschnitt für die Neubauten gebe es auch für das Bauen im Bestand Festsetzungen von Rahmenbedingungen für prägende Elemente wie Risalite und Erker, Gauben und Dachfenstern und Freisitze. Auch hier hätten zu große Anbauten rückwärtig oder seitlich der Bestandsgebäude oder große Dachaufbauten gezeigt, dass es nötig sei, grundsätzliche Anforderungen zu formulieren.

Frau Keveloh macht darauf aufmerksam, dass man zusätzlich zu den grundsätzlichen Anforderungen zur Gebäudeform weitere gestalterische Rahmenbedingungen festgelegt habe, um ortsbildprägende Elemente wie die Fassade oder die Freiflächengestaltung der Vorgärten festzulegen. Von besonderer Bedeutung halte man hier die Gestaltung der Vorgärten, die im Zylinderviertel besonders ortsbildprägend seien, da sie für den besonderen Charakter des Gebiets stünden.

Beim Lokstedter Steindamm werde man in Einzelfallentscheidung jedes Bauvorhaben so prüfen, dass man nach Möglichkeit das Konzept Eimsbüttel 2040 mit der sozialen Erhaltungsverordnung in Einklang bringe.

Zur Freiflächengestaltung erkundigt sich Herr Rust, ob diese auch den Grad der Versiegelung betreffe oder Vorgaben zur Art der Pflanzen oder Bäume beinhalte.

Frau Keveloh erläutert, dass man nicht in die Gartengestaltung eingreifen wolle. Es gehe vielmehr um Fragen zu Grundstückszufahrten, Terrassen, Carports und Stellplätzen.

Herr Rustchte weiterhin wissen, ob Einzelfallentscheidungen zu Anträgen, bei denen es Abweichungen gebe, weiterhin im Bauausschuss vorgestellt würden.

Herr Schuster macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den Inhalten des Leitfadens lediglich um Empfehlungen handele. Auch wenn der Leitfaden von Stadtplanungsausschuss und Bezirksversammlung beschlossen werde, würden Abweichungen weiterhin im Bauausschuss vorgestellt.  

Herr Hofmann geht davon aus, dass bei schützenswerten Gebäuden kein Rückbau erfolge?

Frau Keveloh stellt fest, dass es zurzeit im Zylinderviertel lediglich 2 denkmalgeschützte Gebäude gebe. Die Entscheidung, ob ein Gebäude schützenswert sei, werde von der Stadtplanung oder einem externen Gutachter ermittelt.

Herr Mir Aghande es wünschenswert, wenn die Verwaltung nach einem Jahr über die ersten Erfahrungen mit dem Leitfaden berichten könne.

Herr Stephan gibt zu bedenken, dass es die Städtebauliche Erhaltungsverordnung schon seit den 1990er Jahren gebe und der Gestaltungsleitfaden nur eine Ausgestaltung davon sei. Der Leitfaden gebe somit nur die „Leitplanken“ vor. Ein Hinterfragen der Arbeit gebe es ständig.

Herr Leiste erkundigt sich, inwieweit die Verwaltung die Einhaltung ihrer Vorgaben durch die Eigentümer überprüfe.

Frau Keveloh antwortet, dass man zunächst einmal davon ausgehe, dass die Vorgaben eingehalten würden. Man sei allerdings auch regelmäßig vor Ort und die Bauprüfabteilung führe Kontrollen durch.

Herr Kuhn merkt an, dass er die Frage von Herrn Leiste sehr berechtigt finde. Der Bauausschuss in Lokstedt beschäftige sich zurzeit mit jedem Bauvorhaben im Zylinderviertel.

Nachdem es keine weiteren Nachfragen gibt, lässt Herr Döblitz über die Drucksache 20-3414 abstimmen.

Die Drucksache 20-3414 wird einstimmig ohne Gegenstimmen und Enthaltungen beschlossen.

 

Ö 5

Mitteilung der Verwaltung

Es liegen keine Mitteilungen vor.

 

Ö 6

Anträge

Es liegen keine Anträge vor.

 

Ö 7

Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 22.01. und 05.02.2019

Die Niederschrift vom 22.01.2019 wird einvernehmlich beschlossen. Die Niederschrift vom 05.02.2019 liegt noch nicht vor.

 

N 8

Aktualisierung des Zentrenkonzepts