20-3414

Städtebauliche Erhaltungsverordnung - Rahmenbedingungen für das Bauen im Zylinderviertel

Beschlussempfehlung Verwaltung

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19.03.2019
Sachverhalt

 

Um den Erhalt des besonderen Ortsbildes und der baulichen Anlagen durch milieugerechte Gestaltung bei baulichen Veränderungen zu sichern, wurde im Jahr 1990 für das Zylinderviertel in Lokstedt eine städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Ziel ist der Schutz erhaltenswerter Erscheinungsformen des Stadt- und Landschaftsbildes sowie der städtebaulichen Gestalt vor nachteiligen Veränderungen.

Entsprechend den Festsetzungen der städtebaulichen Erhaltungsverordnung bedürfen „zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung“172 BauGB).

Die qualitätsvolle Umgebung, die Nähe zum Zentrum und die hohe Nachfrage nach Wohnraum haben einen immer höheren Druck im Zylinderviertel zur Folge. Die vermehrt eingehenden Anträge auf Abbruch der schützenswerten Bestandgebäude würden sich ohne die Erhaltungsverordnung nicht ablehnen lassen. Trotz Erlass der Erhaltungsverordnung mussten in den letzten Jahrzehnten und Jahren vermehrt auch milieufremde Mehrfamilienhäuser genehmigt werden, die das Ortsbild stark beeinflussen.

Um dieser negativen Entwicklung entgegenzutreten, wurden seitens der Verwaltung erläuternde Rahmenbedingungen für das Bauen im Bereich der städtebaulichen Erhaltungsverordnung im Bestand und im Neubau entwickelt. Unter Berücksichtigung der typischen Merkmale werden konkretere Gestaltungrichtlinien für Gebäudekubatur, Fassaden, Dächer und Freiflächen formuliert und somit die Zielsetzungen der Erhaltungsverordnung präzisiert.

Es ist beabsichtigt diese Rahmenbedingungen öffentlich bereitzustellen, so dass sich die Öffentlichkeit wie auch Bauwillige an diesen besser orientieren können.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, den formulierten Rahmenbedingungen für das Bauen im Zylinderviertel zuzustimmen.

 

Anhänge

Rahmenbedingungen für das Bauen im Zylinderviertel