Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 19.02.2025

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Frau Wolf begrüßt die Ausschussmitglieder und die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung. Frau Wolf stellt die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder fest.

Es sind zu Beginn der Sitzung 9 von 10 stimmberechtigte Mitglieder inklusive Vertretungen anwesend.

 

Ö 2

Genehmigung der Niederschrift

Die Niederschrift der Sitzung vom 29.01.2025 lag zur Sitzung noch nicht vor.

 

Ö 3

Fragestunde im Jugendhilfeausschuss

Es liegen keine Meldungen vor.

 

Ö 4

Vorstellung des Pfadfinder*innen Bund Nord - Stamm Saliskiaron und Stamm Depheiro

Die beiden Vertreterinnen der Stämme stellen den Bund vor. Den Stamm bewegt, dass die Räume (Pfadfinderinnen-Heim) des Stammes abgerissen werden soll. Im Rahmen des JHA werben die Vertreterinnen für ihre Belange und bitten um Unterstützung hinsichtlich der Findung von Räumlichkeiten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die Vertreterinnen die jeweiligen Stämme und die Struktur der Pfadfinderschaft vor. Zuzüglich werden das Programm und Aktivitäten der Stämme dargestellt. Hierbei wird auch auf die Nutzung der Räumlichkeiten eingegangen. Besondere Merkmale sind hierbei die Vernetzung und der Austausch der Stämme u.a. für Planungstreffen wie auch Gruppentreffen sowie das Lagern von Materialien wie z.B. Zelte o.ä. Es wird hierbei dargestellt, wie der Verein in den letzten Jahren gewachsen ist. In der Zeit von 2013-2025 sind die Stämme um knapp 400 Mitglieder angewachsen. Dies unterstreicht aus Sicht der Vertreterinnen ebenfalls die Notwendigkeit, geeignete Räumlichkeiten zur Nutzung zu finden.

 

Als konkreten Vorschlag stellen die Vertreterinnen ein Gebäude in der Stellinger Chaussee 34b  22529 Hamburg dar. Aus Sicht der Vertreterinnen bietet das Objekt genug Platz für beide Stammesgruppen. Dies wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie der Pfadfinderinnen dargestellt.

Die Sanierung soll - so der Wunsch der Pfadfinderinnen - durch Mittel der Sozialbehörde wie auch Mittel des PfadfinderBundesNord finanziert werden, wodurch gemäß der Präsentation der Vertreterinnen keine weiteren Kosten auf den Bezirk zukommen würde.

Als Vergleich wird hierzu auch ein weiteres Objekt in Eimsbüttel als Referenz herangezogen, bei welchem die Herangehensweise zum Tragen gekommen ist und so auch umgesetzt werden konnte.

 

Fr. Schwarzarius stellt fest, dass bei den beiden Stämmen kein kirchlicher Hintergrund besteht, was hinsichtlich der Finanzierung ein Faktor ist. Sie hakt weiterhin nach, ob derzeit nur weibliche Gruppen in den Stämmen sind.

 

Die Vertreterinnen antworten darauf, dass nach den Sommerferien auch eine gemischte Gruppe geplant ist.

 

Fr. Schwarzarius führt weiterhin aus, dass es um das Objekt (Kutscherhaus) im Stadtplanungsausschuss bereits Debatten gibt und auch Pläne seitens des Bezirksamtes. Sie hakt nach, ob die Vertreterinnen diese Pläne kennen.

 

Die Vertreterinnen beziehen sich auch einen Antrag aus der Vergangenheit und führen weiterhin aus, dass sie in ihrer Recherche nichts dazu gefunden haben, was auf die weitere Nutzung hindeutet oder auf einen Abriss.

 

Fr. Schwarzarius weißt dabei darauf hin, dass das Festhalten an dem Objekt Kutscherhaus möglicherweise zu einer Enttäuschung führen könnte. Sie klärt in diesem Zusammenhang ab, ob der Stamm auch für weitere Optionen offen sei.

 

Die Vertreterinnen antworten darauf, dass sie durchaus offen für weitere Optionen seien, wollten aber auch die Chance nutzen, mit konkreten Ideen in den JHA zu gehen, um ihre Belange voran treiben zu können.

 

Frau Schwarzarius nimmt das Anliegen der Vertreterinnen mit, um es in der SPD Fraktion weiter zu bewegen

 

Frau Warnecke hakt nach hinsichtlich der Erfahrungen bezüglich Sanierung und möchte konkretisieren, ob die Erfahrungen so tragfähig sind, dass diese auch wieder angewandt werden können. Frau Warnecke nimmt das Thema auch mit, um es mit der Grünen Fraktion weiter zu bewegen.

 

Die Vertreterinnen bestätigen dies.

 

Fr. Wolf fragt nach, ob es in der Gegend des Niendorfer Geheges nicht bereits Stämme angesiedelt seien.

 

Die Vertreterinnen berichten, dass dies kein Ausschlusskriterium sei. Das auserkorene Objekt „Kutscherhaus“ liegt nicht in unmittelbarer Nachbarschaft weiterer Stämme und hat auch eine gute Anbindung. Somit sei auch die Gefahr geringer, Mitglieder aufgrund des Weges zu verlieren.

 

Fr. Schwarzarius erkundigt sich, ob die Stämme Miete zahlen könnten.

 

Die Vertreterinnen weisen darauf hin, dass dies´ ihrer Vermutung nach möglich sein könnte, jedoch natürlich keine großen finanziellen Mittel zur Verfügung stünden und die Miete daher nur im geringen Rahmen möglich sei.

 

Die Präsentation der Vertreterinnen wird dem Protokoll angehängt

 


Anlagen
TOP 4 25-02-19 FactSheet_HH-Kutscher Haus (1) (3222 KB)

Ö 5

JuPlan II - Projekt zur Personalbemessung und - planung in der Jugendhilfe

Das Projekt wie auch die Planung wird von den Vertreterinnen Frau Wiemer, Frau Töllner-Aguirre und Frau Frau Krausch umfänglich vorgestellt. Dies beinhaltet u.a. Ziele, Vorgehen, zeitlicher Ablauf, aber auch rechtliche Veränderungen oder veränderte Rahmenbedingungen, die eine neue Personalbemessung notwendig gemacht haben. Dazu wird auch das methodische Vorgehen des Projektes zur Ermittlung der Personalbemessung dargestellt. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt. Erste Ergebnisse werden im Herbst 2025 erwartet und sollen nach Aufarbeitung und Bewertung der beteiligten Gremien Anfang 2026 vorgestellt werden.

 

Fr. Warnecke fragt im Hinblick auf die Grundlage der Erhebung der Werte anhand der QM Prozesse nach, in wie weit berücksichtigt wird, dass es häufig komplexe Fallkonstellationen gibt, die nicht der Norm entsprechen.

Sie fragt weiterhin nach, in wie weit überprüft und evaluiert wird, wie genau die ermittelten Schätzwerte sind? Wird evaluiert, wie gut die Planung in der Vergangenheit war und auch wie gut die Planung künftig sein wird?

 

Fr. Wiemer antwortet: Es werden natürlich solche Fälle und Konstellationen berücksichtigt. Gleichwohl muss auch dagegengehalten werden, dass diese Fälle eben nicht den Normen entsprechen und ggf. dadurch auch die Wahrnehmung verschieben, da auf diesen ein großer Fokus läge.

 

Fr. Töllner-Aguirre ergänzt, dass im Rahmen der Expertengruppen Vertreter*innen der Arbeitsfelder beteiligt sind und somit auch diese Sichtweise berücksichtigt wird. Insbesondere weist die Gruppe der Expert*innen schnell darauf hin, wenn entsprechende Konstellationen nicht ausreichend Berücksichtigung im Projekt finden würden.

 

Im Hinblick auf die Verstetigung und Evaluation wird angemerkt, dass sich durchaus herausgestellt hat, dass sich im Laufe der Jahre Arbeitsgrundlage und Rahmenbedingungen verschoben haben. Ziel ist jedoch eine Verstetigung der Personalbemessung, damit es zur Anpassung nicht jedes Mal ein Projekt benötigt, sondern dass die Ergebnisse/ Vorgehensweise des Projektes so implementiert sind, dass dieses verstetigt und prozesshaft angewandt werden kann. Darauf könne dann künftig auch schneller auf Veränderungen reagiert werden und ggf. Personal angepasst werden.

 

Herr Wolter fragt nach, wie fallabhängig und fallunabhängig eigentlich gemessen wird? Wie wird Fluktuation berücksichtigt? Wie wird bewertet, dass einige Aufgaben wie z.B. die Bearbeitung von §50 SGB VIII Fällen ausgelagert sind und werden diese perspektivisch wieder im JA angegliedert?

 

Fr. Wiemer antwortet: Das Projekt bewertet nicht, ob Aufgaben ausgesourct werden oder wieder zurückgeholt werden. Dies haben andere Stellen zu entscheiden. Hinsichtlich der fallunabhängigen Arbeit konnte ein Wert erarbeitet werden, der dies´ wiederspiegelt. Im Bezug auf Fluktuation wird u.A. noch in der AG Parameter bewegt, wie Einarbeitung in der Personalbemessung zu berücksichtigen ist.

 

Fr. Töllner-Aguirre ergänzt dazu, auch wie Fluktuation im Allgemeinen begegnet werden kann sei eine Aufgabe, die von einer anderen Stelle bewertet werden müsse. Das Projekt möchte natürlich einen Beitrag zu Veränderung bieten, lege den Fokus aber auf die genuine Aufgabe, überhaupt eine Bemessung zu erarbeiten, die tragfähig sei und eben auch regelhaft angewandt werden könne.

 

Herr Block bedankt sich für die Ausführungen und die Vorstellung. Er begrüßt das Projekt ausdrücklich und sieht die Ausrichtung über die Prozesse zu einem Ergebnis zu kommen als den passenden Weg an und dankt den Beteiligten dafür. Er hebt positiv hervor, dass hier nicht nur der Allgemeine Soziale Dienst (ASD), sondern auch weitere Bereiche des Jugendamtes betrachtet werden, wie bspw. die wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH).

Er führt aus, dass aus seiner Sicht Aspekte der fachlichen Arbeit nicht ausreichend in den Prozessen dargestellt seien und führt dazu das Beispiel der eKB (erweiterte Kollegiale Beratung) im Zuge der Sozialraumorientierung an. Insbesondere die Erhebung des Willens und der Ressourcen von Familien erfordere mehr Zeit als ohne ausführliche Willenserkundung. Fachlich sei dies aber äußert sinnvoll, habe sich im ASD sehr bewährt und sei in der Arbeit in Eimsbüttel von besonderer Bedeutung. Daher sollte sich dies auch in den Prozessen und der Personalbemessung wiederfinden. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Sozialraumorientierung ein hamburgweites Thema ist, bittet er um Stärkung dieser Perspektive in der Personalbemessung. Die von Frau Töllner-Aguirre geäußerte Überlegung die Personalbemessung regelmäßig zu aktualisierten befürwortet er ausdrücklich und hofft auf ein gutes Gelingen mit den beteiligten Fachbehörden.

 

Fr. Töllner-Aguirre führt aus, dass die fachliche Perspektive der Sozialraumorientierung von ihr geteilt werde. Mit der Finanzbehörde wird das Projekt die Frage der regelhaften Personalbemessung weiter besprochen.

 

Fr. Wolf fragt nach, ob das Projekt auch die Chance bietet, dass die Ergebnisse der Personalbemessung auch auf andere Bereiche übertragen werden können und dort Nutzen haben könnten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bedarf mit Sicherheit auch bei den Trägern steige. Die Gefahr sieht sie darin, dass ein erhöhter Bedarf in den Ämtern dazu führen könnte, an anderen Stellen Mittel einzusparen.

 

Fr. Töllner antwortet, dass sie diese Gefahr nicht sehe. Es gehe beim Projekt rein um die Personalbemessung der Jugendämter. Inwieweit dies auch auf die Träger oder andere Bereiche angewendet werden könne, um auch dem Fachkräftemangel/ der Ausstattung bei Trägern gerecht zu werden, vermag sie an dieser Stelle noch nicht zu sagen.

 

Fr. Rolfes hakt nach, inwieweit der Bericht des Projektes auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und nachzulesen ist.

 

Fr. Wiemer kann dies zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten, möchte diese Frage aber zum Protokoll beantwortet nachreichen.

 


Anlagen
TOP 5 25 02 JHA_Info JuPlan ll_Eimsbüttel (801 KB)

Ö 6 - 22-0715

Anträge

Ö 6.1 - 22-0747

Ein Sommerferienprogramm für Eimsbüttel – Verstetigung der Mittel für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Sommerferien

Fr. Warnecke führt zum Antrag aus, dass wie im Antrag beschrieben aus dem Ausschuss heraus die Mittel beantragt und regelhaft zur Verfügung gestellt werden sollen. Es sei mittlerweile ein Antrag der Fraktion der Grünen und der SPD.

 

Ergebnis:

Der Antrag wurde bei 9 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Ö 6.2 - 22-0715

„Aufgaben-Vorstellung des Bezirksamtes Eimsbüttel bei der Koordinierungsrolle in der Kinder- und Jugendhilfe für Mütter und Kinder in Frauenhäusern“

Herr Wolter führt dazu aus, dass vor dem Hintergrund der Spezialaufgabe, die für ganz Hamburg ausgeführt sich die Frage auftat, was sich dahinter eigentlich verbirgt und welche Auswirkungen dies mit sich bringt.

 

Herr Block merkt dazu an, dass er im Hinblick auf den Antrag einige sprachliche Anmerkungen hat, da anhand der Vorlage einige Punkte aus seiner Sicht nicht beantwortet werden können.

 

Herr Wolter kann dies nachvollziehen und stimmt dem zu.

 

Herr Block regt an den Antrag folgendermaßen abzuwandeln:

Aus „Unterbringungen von“ sollte „Aufgaben für“ werden. Dies ist auch im Einklang mit der Drs. auf die sich DIE LINKE bezogen hatte. Der Begriff der „Koordinationsrolle“ ist nicht ganz zutreffend, würde mit der Umformulierung zu „Aufgaben für“ aber durchaus passen.

Er schlägt zudem vor, diese Darstellung gemeinsam mit dem Antrag der SPD aus der letzten Sitzung gemeinsam zu behandeln und dann im nicht öffentlichen Teil zu behandeln.

 

Die SPD Fraktion kann dem zustimmen und regt an, das in einer Sitzung zu behandeln die einen minimalen öffentlichen Teil beinhaltet.

 

Ergebnis:

Die Aufgaben werden in einer der nächsten Sitzungen seitens des JA dargestellt. Der Antrag wurde im öffentlichen Teil in der Sitzung vom 19.02.2025 besprochen und wird im nichtöffentlichen Teil des zuständigen Ausschusses durch die Verwaltung durch die Vorstellung der Aufgaben beantwortet.

Das Petitum wird folgendermaßen abgewandelt:

„Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, im zuständigen Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen im nicht öffentlichen Teil die Rolle des Bezirksamts Eimsbüttel in Bezug auf die Aufgaben für Frauen und Kinder (nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) in Frauenhäusern vorzustellen.

Dabei soll aufgezeigt werden, welche Aufgaben der Bereich umfasst, welche Kompetenzen das Bezirksamt hat und wie die Rolle als zentral zuständiges Fachamt für KJHG-Aufgaben in Bezug auf Mütter und Kinder in Frauenhäusern wahrgenommen wird.

Bitte ebenfalls darlegen, welche Herausforderungen bestehen und welche Ziele definiert sind.“

 

Der Antrag Drucksache 22-0715 wird bei 9 Ja-Stimmen in der abgewandelten Form einstimmig beschlossen.

 

Ö 7

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegen keine Mitteilungen aus der Verwaltung vor.

 

 

Ö 8

Mitteilungen der Vorsitzenden

Fr. Wolf möchte die Gelegenheit nutzen und aus dem Besuch der Sitzung der Kreisschüler:innenräte zu berichten (siehe Top 9.1)

 

Ö 8.1

Bericht aus der Sitzung des Kreisschüler:innenrates

Fr. Wolf berichtet von dem Besuch im Kreisschüler*innenrat. In diesem Zusammenhang wurde der JHA vorgestellt und erklärt, wie dieser in der Politischen Landschaft zu verorten sind. Es folgten dazu viele Nachfragen zu den Strukturen und Inhalten.

 

Die Jugendlichen waren sehr interessiert, wie die politische Haltung des JHA sei, insbesondere im Hinblick auf die Partei AfD.

 

Es wurde des Weiteren auch über das Thema Beteiligung gesprochen. Es wurde dazu diskutiert, wie Beteiligung eigentlich gestaltet wird, bspw. ab welchem Alter Beteiligung sinnvoll wäre. Es entstand der Eindruck, dass das Vorhaben große Zustimmung erfährt.

Dennoch wurde eine gewisse Ambivalenz deutlich. Diese zeigte sich darin, dass einerseits ein großer Wunsch bestand gehört und beteiligt zu werden, jedoch Unklarheit darin bestand, wie dies´ umgesetzt werden soll und wer dies bspw. übernehmen kann, dass Stimmen eingesammelt und weitergeleitet werden. Dennoch gelang es, gemeinsam mit den Jugendlichen erste Ideen zu gewünschten Formaten zu entwickeln.

 

Seitens des Kreisschüler*innenrates wurde im Rahmen des Besuches von diesem der Beschluss gefasst, dass Vertreter*innen des JHA regelhaft daran teilnehmen können.

 

Es wurde der Hinweis gegeben, dass neben den Kreisschüler*innenräten 1 und 2 der weiterführenden Schulen noch weitere Schüler*innenräte mit einbezogen werden sollten. Dies umfasse den Kreisschüler*innenrat der Grundschulen, den Kreisschülerinnenrat des ReBBZ und den Kreisschüler*innenrat der Beruflichen Schulen.

 

 

Ö 9

Verschiedenes

Fr. Rolfes bittet darum in der nächsten Sitzung das Thema „Auskömmlichkeit der Offenen Kinder- und Jugendhilfe“ auf die Tagesordnung zu setzen. Hierzu wird noch ein Schriftstück vorbereitet.