Der Vorsitzende eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung und begrüßt die anwesenden Gäste und Referent/innen.
Die Stimmberechtigungen wurden bereits unter TOP 1 festgestellt. Es sind keine weiteren Personen hinzugekommen.
Der Vorsitzende merkt an, dass keine Vertreter der AfD-Fraktion mehr anwesend sei.
Die Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung vom 09.11.2020 wird einstimmig genehmigt
Vorab sind keine Fragen zur Bürgerfragestunde eingegangen.
Gäste: Frau Häder (Stadt + Handel City- und Standortmanagement BID GmbH) und Herr Weiler (Fachamt Management des öffentlichen Raumes
Frau Häder stellt sich vor und gibt einen kurzen Überblick über ihren Tätigkeitsbereich. Sie erläutert anhand einer Präsentation die Hintergründe für die Befassung mit der Thematik. Sie gibt einen Überblick über den Umfang der Brunnenunterhaltung hinsichtlich der monatlichen Wartungskosten, der bisherigen Reparaturen sowie des aktuellen Reparaturbedarfes. Frau Häder führt aus, dass das BID Tibarg II die erforderliche Brunnenreparatur nicht finanzieren könne. Das derzeit in Planung befindliche BID Tibarg III würde den Betrieb der Brunnenanlage für weitere fünf Jahre übernehmen und finanzieren. Hierfür sei aber eine grundlegende Erneuerung der altersschwachen Brunnentechnik erforderlich. Sie erläutert die benötigten finanziellen Mittel zur Erneuerung der Brunnentechnik.
Herr Weiler stellt sich vor und erklärt, dass die Unterhaltung des Brunnens durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes seinerzeit aus finanziellen Gründen eingestellt werden musste. Seitens des Fachamtes standen auch im vergangenen Jahr keine finanziellen Mittel im Budget für die Erneuerung des Brunnens zur Verfügung.
Abschließend beantwortet Frau Häder Nachfragen der Ausschussmitglieder.
Die während des Vortrages verwendeten Präsentationsmaterialien sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Gäste: Frau Sosna und Frau Krabbe (Ingenieurbüro melchior + wittpohl), Herren Trzebiatowski, Rösch, Wilma und Weiler (Fachamt Management des öffentlichen Raumes)
Einleitend führt Herr Rösch aus, dass es sich bei der Vorstellung um die Überplanung des Behrmannplatzes (Knotenpunkt Grelckstraße, Grandweg, Julius-Vosseler-Straße und Vogt-Wells-Straße) handle. Der Knotenpunkt sei Teil der Veloroute 3. Er gibt einen kurzen Überblick über die Historie der Planungen und betont, dass die bisherigen Planungen aufgrund des sogenannten Radentscheids, wonach an Hauptverkehrsstraßen keine Radfahrstreifen mehr anzulegen seien, überarbeitet werden mussten. Abschließend weist Herr Rösch darauf hin, dass die Überplanung nicht in Zusammenhang mit dem Verkehrsversuch stehe, der in diesem Jahr durchgeführt werden solle.
Frau Sosna gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten sowie die derzeitige Situation der Veloroute im Bereich der Grelckstraße und des Grandwegs und des Knotenpunktes Julius-Vosseler-Straße und Vogt-Wells-Straße. Weiter gibt sie einen Überblick über die aktuelle Situation der Nebenflächen. Frau Sosna führt aus, dass verschiedene Varianten zur Radverkehrsführung am Knoten auf der Julius-Vosseler-Straße und der Vogt-Wells-Straße betrachtet wurden. Des Weiteren erläutert sie die verschiedenen Varianten hinsichtlich der Bushaltestellen. Weiter erläutert sie Entwurfslösungen aus den verschiedenen Varianten: Frau Sosna gibt einen Überblick über die Planungsgrundsätze und erläutert die Planungen anhand des Lageplanes.
Frau Sosna weist darauf hin, dass sich auf der Veloroute nördlich des Planungsgebietes mittwochs ein Wochenmarkt befinde. Hierfür solle für den Radfahrenden an den Markttagen eine Umleitung ausgeschildert werden. Diese verlaufe über den Oddernskamp, Döhrnstraße und Erlenstaße.
Herr Schütt fragt, ob der Rest des Grandweges auch angetastet werde. Dort gebe es hinsichtlich der dortigen Parkstände nach seinem Wissen bisher keine Lösung. Des Weiteren verweist er auf bisherige Überlegungen, die Grelckstraße aus der Veloroute herauszunehmen und fragt, ob sich dieses durch die nunmehr geplanten Maßnahmen erledigt habe.
Herr Dorsch erbittet nähere Informationen zu den geplanten Radabstellplätzen.
Herr Rösch antwortet dahingehend, dass der Grandweg nicht Teil der Planungen sei und erläutert die Hintergründe der Festlegung der Velorouten durch die damalige BWVI. Der Grandweg zwischen Behrmannplatz und Stresemannallee sei von der Fachbehörde nicht mit einem Bedarf belegt worden. Weiter weist er darauf hin, dass die Veloroutenführung von der Fachbehörde festgelegt worden sei, der Bezirk könne diese nicht ändern.
Frau Sosna führt hinsichtlich der Radabstellplätze aus, dass es sich um 20 Bügel für 40 Fahrräder handle und erläutert die geplanten Standorte. Hinsichtlich einer Nachfrage, ob der Radverkehr hinter einer Bushaltestelle wieder in die Nebenflächen geleitet werde, bestätigt sie dieses. Sie merkt an, dass Konfliktsituationen zwischen dem Radverkehr und dem haltenden Bus durch die breite Spur entschärft werde und erläutert, warum keine der anderen Varianten umsetzbar seien. Hinsichtlich einer Nachfrage, ob der neue Radweg an den bereits erneuerten Radweg in der Vogt-Wells-Straße anschließe, antwortet Frau Sosna, dass der Radweg an der Planungsgrenze an den alten Bestand anschließen werde. Herr Rösch ergänzt, dass der Baubeginn frühestens im Frühjahr 2022 sei und im Vorwege noch eine Abstimmung mit der Fachbehörde erfolge, um zu verhindern, dass eine Lücke zwischen den Radwegen entstehe.
Abschließend beantworten Frau Sosna und Herr Rösch weitere Nachfragen der Ausschussmitglieder und nehmen Anregungen entgegen.
Die verwendeten Präsentationsmaterialien sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Ausschussmitglieder erbitten die Vorabübersendung der verwendeten Präsentationsunterlagen.
Gast: Herr Piper (Polizeikommissariat 24)
Herr Piper geht einleitend auf den Zeitplan zur Holsteiner Chaussee ein. Dort sei beabsichtigt, ab den 01.02.2021 mit der Bauphase 03 von der Oldesloer Straße Richtung Norden bis zum Flagentwiet zu beginnen. Für die folgende Phase ab Flagentwiet sollen ab Februar Untersuchungen erfolgen, um die neue Trassenlage zu ermitteln. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende Februar vorliegen, sodass dann die eigentliche Planung erfolgen könne. Seitens des PK 24 werde mit den Wasserwerken, der VD 52 und dem Ingenieurbüro eine Besprechung durchgeführt, um die weitere verkehrliche Situation zu erörtern. Daran anschließend sei für Ende März eine Videokonferenz zwecks Abstimmung mit allen Beteiligten geplant.
Herr Dorsch verweist auf eine bereits von ihm schriftlich gestellte Frage hinsichtlich der Ausfahrt aus dem Lütten Redder auf den Schleswiger Damm und merkt an, dass noch keine Beantwortung erfolgt sei. Er fragt nach dem Sachstand.
Herr Piper erklärt, dass es einen Vor-Ort-Termin gegeben habe. Es sei keine Unfallhäufigkeit festgestellt worden. Natürlich müsse aber beim Rausfahren eine besondere Sorgfaltspflicht erfolgen. Aus Sicht des PK 24 seien keine Schwierigkeiten erkennbar. Weiter merkt Herr Piper an, dass alternativ der erste Parkstand gesperrt werden könne, damit dort kein größerer sichtbehindernder Pkw abgestellt werden könne. Abschließend merkt er an, dass beim PK 24 keine Beschwerdelage bekannt sei.
Frau Schwarzarius weist darauf hin, dass in der 30iger-Zone an der Ecke Garstedter Weg stadtauswärts noch das zweite Schild fehlen würde und fragt, wann dieses aufgestellt werde.
Weiter verweist Sie auf den Tibarg und fragt, ob sich die Situation zwischen Radfahrenden, Fußgängern und sonstigen Nutzern entspannt habe.
Herr Piper antwortet, dass das angesprochene Schild aus rechtlichen Gründen nicht erforderlich sei. Seitens des PK werde aber nochmals zum Bezirksamt Kontakt aufgenommen, um die Sachlage zu erörtern.
Hinsichtlich des Tibargs antwortet er, dass seit Anordnung der Freigabe des Radverkehrs keine offizielle Beschwerde das PK erreicht habe. Es habe in der gesamten Zeit lediglich zwei Radunfälle ohne Beteiligung von zu Fußgehenden gegeben und diese seien nicht ursächlich auf das Fahren in der Fußgängerzone zurückzuführen.
Herr Armi stimmt der von Herrn Dorsch geschilderten Problematik im Lütten Redder zu und merkt an, dass das „Herantasten“ in den Schleswiger Damm nicht funktioniere. Er befürworte die Lösung der Sperrung von 1-2 Parkständen.
Weiter verweist Herr Armi auf die Veränderungen hinter den Bahngleisen am Restaurant „Champs“ und erbittet Sachstandsauskunft hinsichtlich der weiteren Entwicklung. Des Weiteren spricht er das „Blitzen“ auf der A7 zwischen Schnelsen und Stellingen an und fragt, ob Daten den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden können.
Herr Piper sagt hinsichtlich des Lütten Redders eine erneute Prüfung zu. Zur Lage beim „Champs“ führt er aus, dass sich die Lage dort beruhigt hätte. Es sei dort durch die neue Ausstattung der Verkehrsinsel mit Verkehrsschildern zu keinen Unfällen gekommen. Hinsichtlich des zur Verfügung stellen der Daten werde er Kontakt zur VD 5 aufnehmen.
Herr Stonus verweist auf die A7-Abfahrt Schleswiger Damm Richtung Burgwedel und merkt an, dass es dort wieder zu vermehrten Geschwindigkeitsüberschreitungen komme und fragt, ob hier etwas bekannt sei.
Herr Piper antwortet, dass ihm konkret nichts bekannt sei. Weiter merkt er an, dass im oberen Teil des Schleswiger Damms vor kurzem eine Geschwindigkeitsprüfung erfolgt sei, da es dort zu Beschwerden von Anwohnern gekommen sei. Die Prüfung habe aber eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 21 km/h ergeben. Er merkt an, dass es im Schleswiger Damm schwierig sei, die tatsächliche Geschwindigkeit einzuschätzen. Er sagt aber eine Prüfung zu.
Herr Dorsch verweist auf die Schlussverschickung zum Vogt-Kock-Weg und merkt an, dass in dieser vermerkt worden sei, dass es keine Rückmeldung bzw. Stellungnahme der BV gegeben habe. Dieses sei offensichtlich nicht richtig. Des Weiteren sei in der Schlussverschickung der RaSE aufgeführt, welcher nicht zuständig sei. Er merkt an, dass diese Fehler misslich seien und bitte um Auskunft.
Herr Piper ergänzt, dass das PK über die Schlussverschickung ebenfalls nicht informiert worden sei.
Herr Weiler sagt eine Prüfung und Beantwortung zu Protokoll zu.
Antwort zu Protokoll:
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes antwortet wie folgt:
„Der Vermerk in der Schlussverschickung zum Vogt-Kock-Weg, dass es keine Stellungnahme der BV gegeben habe ist tatsächlich nicht korrekt. Die Rückmeldung der Bezirksversammlung liegt dem Fachamt MR vor und konnte in der Planung größtenteils berücksichtigt werden. Der Abwägungsvermerk wurde zwischenzeitlich dahingehend überarbeitet und die Rückmeldungen der Bezirksversammlung wurden im Vermerk ergänzt.
Der im Verteiler zur Schlussverschickung aufgeführte RaSE ist, wie erwähnt, nicht zuständig. Er wurde im Planungsprozess daher auch nicht beteiligt. Hierbei handelt es sich um einen Fehler im Verteileranschreiben, der bedauerlicherweise übersehen wurde.“
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Herr Dr. Freitag verweist auf die vorliegende Mitteilung der Verwaltung.
Des Weiteren merkt Herr Dr. Freitag zur Informationstafel Grootsee des Forums Kollau an, dass das Schild ohne die Erfordernis eines vorherigen Antrags auf Sondernutzung nach der Aufstellung in das Eigentum des Bezirksamts übergehe. Hierdurch werde das Forum Kollau von Haftung und weiterer Pflege entlastet. Das Gespräch hierüber sei konstruktiv und somit sei eine schnelle Umsetzung zu erwarten.
Ferner berichtet Herr Dr. Freitag, dass die Papierkörbe im „Kemmscher Park“ noch fehlten, da der Park erst ab dem 5. Januar im öffentlichen Verzeichnis der Grün- und Erholungsanlagen gelistet sei und erst ab dann die Hamburger Stadtreinigung in der Pflicht zur Aufstellung und Leerung von Papierkörben sei.
Weiter informiert Herr Dr. Freitag darüber, dass die Widmung zur Benennung des Heinrich-Kock-Weges noch nicht erfolgt sei. Erst wenn diese erfolgt sei, gelte diese Straße als Bezirksstraße und dann könne das Erläuterungsschild in einer abzustimmenden Aktion mit der Freiwilligen Feuerwehr angebracht werden.
Herr Dr. Freitag erklärt zum Sachstand des Benennungsverfahrens Park und Platz auf dem Deckel A7 Schnelsen, dass die Entscheidung des Bezirksamtes in der Bezirksversammlung im Februar bekannt gegeben werden solle. Im Anschluss daran werde seitens der Verwaltung mit dem Staatsarchiv und dem Senat geklärt, wann der richtige Zeitpunkt sei, die Benennung nach Dorothea Buck vorzuschlagen.
Herr Dr. Freitag gibt bekannt, dass Herr Piper (Polizeikommissariat 24/Abteilung Prävention und Verkehr) wieder an den Ausschusssitzungen teilnehmen werde.
Abschließend beantwortet Herr Dr. Freitag die Nachfrage zur Tauschbox Grelckstraße dahingehend, dass die Standortfindung mit in die Ausschreibung der Variantenplanung für Verkehrsversuche integriert worden sei, da der Standort in enger Verbindung mit der Variante stünde. Auch sei eine flexible Standortverschiebung je nach Variante so möglich.
Kenntnisnahme
Herr Dorsch drückt seine Verwunderung über die vorliegenden Anträge aus: Seines Erachtens sei trotz formaler Gleichheit der Ausschüsse, eine inoffizielle Absprache getroffen worden, wonach Anträge nur bei Dringlichkeit in der zweiten Sitzung des Monats zu stellen seien.
Frau Schwarzarius betont die Gleichstellung der Ausschusssitzungen.
Herr Klein bestärkt den Wunsch, trotz Gleichstellung der Ausschüsse, lediglich dringende Anträge in die zweite Ausschusssitzung des Monats einzubringen.
Herr Urbanski erinnert an den Hinweis des Vertreters der Verwaltung, dass in der Bezirksversammlung – und damit verbindlich – zwei gleichwertige Ausschusssitzungen pro Monat beschlossen wurden. Ferner könne jedoch eine der Sitzungen abgesagt werden, wenn es wenige Punkte ohne Dringlichkeit gebe. Der Vorsitzende weist auch auf die Subjektivität von Dringlichkeit hin und stellt Beratungsbedarf der Mitglieder fest.
Frau Schwarzarius geht inhaltlich auf die Anträge ein und betont aus Ihrer Sicht die Wichtigkeit des Antrages unter TOP 16.1. Sie weist auf das Winternotprogramm und die Gefährdung von Menschen durch das Wetter und die Lebenssituation hin und wünsche sich daher zeitnahe Informationen zu diesem Thema durch einen Vertreter dieses Vereins. Weiter führt sie aus, dass die Drucksache unter TOP 16.2 nach ihrer Meinung vertagt werden könne. Hinsichtlich der Drucksache unter TOP 16.3. sei jedoch Dringlichkeit geboten und sie bittet daher um Abstimmung.
Herr Stonus stimmt den Ausführungen von Herrn Klein und Herrn Dorsch zu und sieht ebenfalls keine Dringlichkeit, zumal in der Drucksache unter TOP 16.1 ein Vertreter des Vereins in einer Präsenzsitzung im Frühjahr/Sommer gewünscht sei. Er plädiere daher für die Vertagung aller Anträge.
Herr Armi betont die Dringlichkeit des Themas in der Drucksache unter TOP 16.1 und spricht sich für die Abstimmung in der heutigen Sitzung aus. Er erklärt des Weiteren, dass auch er die Aufteilung der Ausschüsse so nicht verstanden habe.
Frau Schwarzarius stimmt der Widersprüchlichkeit in der Drucksache unter TOP 16.1 zu und schlägt eine Umformulierung vor. Sie weist auch noch einmal darauf hin, dass sie eine Gewichtung der zwei Ausschusssitzungen im Monat so nicht verstanden habe.
Herr Klein erklärt, dass bei seiner Fraktion für alle vorliegenden Drucksachen Beratungsbedarf bestehe und daher um Vertagung bitte.
Herr Dorsch erklärt, dass für ihn eine grundsätzliche Klärung hinsichtlich der Sitzungsgestaltung der beiden Sitzungen nötig sei.
Der Vorsitzende, Herr Urbanski, ruft in Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit zur Abstimmung über die beantragte Vertagung der einzelnen Drucksachen auf.
Anmerkung des Ausschussvorsitzenden zu Protokoll:
Die FraktionssprecherInnen haben sich inzwischen gemeinsam mit dem Vorsitzenden zu einem klärenden Gespräch getroffen. Tatsächlich handelt es sich bei den beiden Sitzungen des Regionalausschusses um zwei gleichwertige Sitzungen, sodass ein Antragsausschluss für eine der beiden Sitzungen unzulässig wäre. Allerdings haben sich die SprecherInnen in Einvernehmen mit dem Vorsitzenden darauf geeinigt, dass der Schwerpunkt der ersten Sitzung bei der Öffentlichkeit liegen soll i.V.m. Anträgen, während die zweite Sitzung vor allem nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkten und offenen ReferentInnenpunkten dienen soll. Anträge dürfen selbstverständlich für beide Sitzungen eingebracht werden, jedoch wurde die Verabredung getroffen, für die zweite Sitzung in der Regel nur besonders dringliche Anträge einzureichen. Eine Überprüfung findet nicht statt, sondern liegt im Ermessen der antragsstellenden Fraktionen. Im Ausnahmefall kommt dem Vorsitzenden jedoch ein Prüfungsrecht zu. Sollte aus der Perspektive des Vorsitzenden der Dringlichkeitsmaßstab gänzlich missachtet worden sein, wendet er sich im Vorfeld der Sitzung an die antragsstellende Fraktion. Hierbei handelt es sich um eine informelle Absprache zwischen den Beteiligten.
Ergebnis: Die Drucksache wird mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und einer Stimmenenthaltung der SPD-Fraktion vertagt.
Ergebnis: Die Drucksache wird mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und einer Stimmenenthaltung der SPD-Fraktion vertagt.
Ergebnis: Die Drucksache wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme der SPD-Fraktion und zwei Stimmenenthaltungen der SPD-Fraktion vertagt
Es liegen keine Wortmeldungen vor.