Herr Meiburg eröffnet als dienstältestes BV-Ausschussmitglied die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die VertreterInnen der Verwaltung, die Vertreterin des Bezirksseniorenbeirats sowie die anwesenden BürgerInnen.
Er weist auf die Tonbandaufzeichnung zu Protokollzwecken hin, diese wird nach der Genehmigung der Niederschrift wieder gelöscht.
Die Ausschussmitglieder geben die Stimmberechtigungen für die nicht anwesenden Mitglieder des Ausschusses bekannt.
Herr Lemke schlägt den abwesenden Herrn Cremer vor. Es liegen keine weiteren Kandidatenvorschläge vor.
Nach Durchführung einer geheimen Wahl gibt Herr Meiburg folgendes Wahlergebnis bekannt:
Es wurden 17 gültige Stimmen abgegeben, 1 JA-Stimme und 16 NEIN-Stimmen.
Herr Cremer wird somit nicht als stellvertretender Vorsitzender gewählt.
Die Genehmigung der Niederschriften vom 16.12.2024 und 20.01.2025 wird vertagt.
Eine Bürgerin erklärt, dass die anwesenden BürgerInnen Eigentümer*innen von Wohnraum im Grindelhof 83/89 sind. Sie berichtet, dass das Grundstück zwischen diesen beiden Wohneinheiten nun bebaut werden soll. Es gibt Klimagutachten, die besagen, dass das besagte Grundstück nicht bebaut werden und ihrer Meinung nach dort keine weitere Verdichtung geben soll. Sie erkundigt sich nach der Haltung der Ausschussmitglieder zu diesem Sachverhalt.
Herr Brinkmann ist gegen eine weitere Bebauung und hält die vorhandene Grünfläche als schutzbedürftig. Er berichtet von einem Antrag, der gemeinsam mit der FDP- und der GRÜNEN-Fraktion im vergangenen Jahr gestellt wurde.
Herr Lemke und Frau Glaubitt sprechen sich ebenfalls dagegen aus.
Herr Jaschinski de Souza erkundigt sich, in wie weit der Ausschuss in dieser Angelegenheit zuständig ist.
Frau Warnecke erklärt, dass sie sich in der letzten Amtsperiode eine Bebauung nicht vorstellen konnte, zum jetzigen Zeitpunkt jedoch eine andere Sachlage vorliegt, die ihr nicht bekannt ist.
Herr Carstens erklärt, dass auch er die jetzige Sachlage neu bewerten muss.
Herr Gottlieb merkt an, dass diese Angelegenheit nichtöffentlich ist und er eine Bebauung nicht ausschließt.
Ein Bürger erkundigt sich, ob es rechtlich möglich ist, dass das Bezirksamt Auflagen zurückzieht. Außerdem erkundigt er sich zum Thema Denkmalschutz, da der Neubau zwischen zwei denkmalgeschützten Gebäuden entstehen soll. Weiterhin spricht der das Thema Begrünung der Garage an.
Herr Langhein antwortet, dass der Bau zwischen zwei Bestandsgebäuden grundsätzlich für den Erhalt des Bestands positiv zu sehen ist. Er bewertet jedoch die Grünbepflanzung der Tiefgarage als negativ.
Eine Anwohnerin des Grindelhofs 83 berichtet, dass es seit 2013 unterschiedliche Investoren, die unterschiedliche Bauanträge gestellt haben, gab.
Der jetzige Bauantrag sieht die Bebauung der Tiefgarage vor.
Sie fragt nach, inwieweit der Ausschuss den Antrag unterbinden bzw. ein vereinfachtes Verfahren ablehnen kann.
Herr Lemke empfindet den Sachverhalt als komplex und weist darauf hin, dass dieser im nichtöffentlichen Teil Thema sein wird.
Herr Gottlieb ergänzt, dass nicht die Bezirkspolitik darüber entscheidet, welches Verfahren angewandt wird. Der Ausschuss kann sich jedoch dafür einsetzen, dass das Baugenehmigungsverfahren thematisiert wird.“
Herr Cremer fragt nach, ob das Denkmalschutzamt beteiligt wurde.
Herr Meiburg verweist bei dieser Fragestellung auf den nichtöffentlichen Teil.
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Es liegen keine Mitteilungen abgesehen von TOP 6.1 vor.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Abstimmungsergebnis:Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Der geänderte Antrag der Fraktion DIE LINKE liegt als Tischvorlage vor.
Frau Warnecke bittet, den Antrag zu vertagen. Die Fraktion DIE LINKE stimmt zu.
Abstimmungsergebnis: Die Drucksache wird vertagt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.