Protokoll
Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 16.04.2019

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten; Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Döblitz eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Herr Döblitz stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

Ö 2

Bürgerfragestunde

Anmerkung: Wegen der zu erwartenden Wortbeiträge zum Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 67 verlässt Herr Rust bereits jetzt den Saal, da er sich für befangen erklärt hat.

Ein Bürgerin und ein Bürger aus Lokstedt melden sich zu Wort und tragen zum Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 67 verschiedene Fragen zu den Themen

-          Umfang der Nachverdichtung, Reduzierung der Geschossflächenzahl

-          Verkehrliche Infrastruktur

-          Schaffung von grünen Erholungsflächen

-          Oberflächenwasser

-          Verbreiterung des Bürgersteigs im Ansgarweg

-          Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner

vor.

Sie merken an, dass diese Fragen den Fraktionen vorab zugegangen seien und bitten um Beantwortung.

Herr Kuhn und Frau Seifert entgegnen, dass sie eine Beantwortung gerne zurückstellen würden, bis der Bericht der Verwaltung unter TOP 3 erfolgt sei. Man erhoffe sich hiervon neue Erkenntnisse, die zu einer Beantwortung beitragen könnten.

Herr Obens stellt fest, dass alle Mitglieder des Stadtplanungsausschusses bislang versucht hätten, die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Planungen in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Er sei bisher auch der Meinung gewesen, dass man sich um Lösungsmöglichkeiten bemüht und einen guten Kompromiss erzielt habe. Weiterhin bestehe nun mit der öffentlichen Auslegung eine zusätzliche Gelegenheit, Meinungen, Einwendungen etc. einzubringen. Mit der Einladung zur heutigen Sitzung sei nun jedoch der Bauungsplan-Entwurf verschickt worden und er könne nichts von dem wieder finden, was die Politik hierzu beschlossen habe. Deshalb erwarte er, dass unter TOP 3 von der Verwaltung hierzu geantwortet werde und die Bürgerinnen und Bürger dann noch einmal die Gelegenheit erhielten, Fragen an die Verantwortlichen, also die Verwaltung, zu stellen.

Herr Mir Agha hält den 1. Vorschlag von Herrn Kuhn und Frau Seifert für sinnvoller. Nach dem Bericht der Verwaltung könne die Politik weitere Fragen zur Klärung des Sachverhaltes stellen und gegebenenfalls die Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner schriftlich beantworten.

Eine weitere Anwohnerin aus dem Ansgarweg meldet sich zu Wort und stellt fest, dass es sich bei diesem Planentwurf um ein sehr umstrittenes Projekt handele, bei dem es eine heterogene Interessenslage gebe. Insofern sei sie sehr interessiert daran von der Politik zu erfahren, ob eine Entscheidung über den Bebauungsplan noch vor der Wahl getroffen werden solle.

Herr Mir Agha erläutert, dass es in der heutigen Sitzung lediglich um eine Entscheidung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gehe. Über den Bebauungsplan-Entwurf selbst werde erst nach der Wahl vom neu zusammengesetzten Stadtplanungsausschuss entschieden.

Herr Kuhn macht noch einmal deutlich, dass der Vorschlag für die heutige Sitzung sei, zunächst den Vortrag der Verwaltung abzuwarten und im Anschluss gegebenenfalls die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten, sofern möglich. Bei der Entscheidung über die öffentliche Auslegung, die man heute oder eventuell in der nächsten Sitzung treffen werde, handele es sich um einen Baustein innerhalb des Bebauungsplan-Verfahrens. Auch hierfür sei es jedoch wichtig, über den aktuellen Sachstand informiert zu sein.

Auch Frau Seifert bekräftigt noch einmal, dass in der heutigen Sitzung nicht über den Bebauungsplan-Entwurf entschieden werde. Ob man der öffentlichen Auslegung zustimmen könne, bleibe abzuwarten. Sie betont, dass die öffentliche Auslegung für alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bürgerbeteiligung eine gute Gelegenheit sei, Fragen, Bedenken und Einwände einzureichen, die im weiteren Verlauf beantwortet würden. Weiterhin könne in diesem Rahmen jedes zu diesem Planentwurf erstellte Gutachten eingesehen werden. Frau Seifert berichtet, dass es durchaus schon Fälle gegeben habe, bei denen aufgrund einer Vielzahl von massiven Einwendungen eine 2. öffentliche Auslegung durchgeführt worden sei.

Ein Anwohner aus dem Rimbertweg möchte wissen, ob Herr Rust, der wegen Befangenheit zu diesem Tagesordnungspunkt den Raum verlassen habe, später trotzdem über diesen Plan abstimmen werde. Weiterhin erkundigt er sich, wer bei Grundwasserschäden die Haftung übernehme.

Herr Döblitz stellt fest, dass Herr Rust aufgrund seiner Befangenheit nicht über den Plan abstimmen dürfe und dies auch nicht tun werde.

Herr Mir Agha ergänzt, dass er aus Sicht des Koalitionspartners der SPD-Fraktion Herrn Rust als sehr kritisch und sehr genau kennengelernt habe. In vielen Bürgergesprächen sei immer wieder die Vermutung geäußert worden, dass Herr Rust einen Sitz im Aufsichtsrat der Genossenschaft habe. Er könne jedoch versichern, dass dies nicht der Fall sei. Allerdings habe Herr Rust als Mieter der Genossenschaft wegen seiner Befangenheit den Saal verlassen und werde nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die zweite Frage zum Hochwasser könne er spontan leider nicht beantworten, da sich diesbezüglich im vergangenen Jahr das Recht geändert habe. Er werde sich jedoch erkundigen und eine Antwort per Mail übersenden.

Eine Anwohnerin erkundigt sich, ob für die Verbreiterung des Gehweges eine Zustimmung der Kaifu vorliege.

Eine andere Anwohnerin antwortet, dass sich die Mitglieder der Kaifu gegen eine Verbreiterung des Gehweges ausgesprochen hätten und der Vorstand der Kaifu zugesichert habe, in diesem Sinne zu agieren, insbesondere, da sich zur Seite des Gehweges die Schlafzimmer befänden.

Ein Anwohner aus dem Ansgarweg erinnert an einen Passus aus dem Baugesetzbuch, in dem es heiße, dass es eine Verantwortung auch für zukünftige Generationen gebe. Er glaube nicht, dass das bei diesem Verfahren berücksichtigt worden sei. Auch die Fällung der 6 Bäume spreche gegen diese Aussage und sei für zukünftige Generationen nicht tragbar. Wenn dies durchgesetzt werde, meide er zukünftig das Quartier.

Eine Anwohnerin weist darauf hin, dass die Lokstedter Grundschulen schon jetzt überlastet seien. Sie frage sich, wie man mit diesem Problem umgehen wolle.

Frau Seif antwortet, dass am 06. Mai im Regionalausschuss Lokstedt in öffentlicher Sitzung das Thema Schulentwicklung behandelt werde.

 

Ö 3 - 20-3617

Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 67 (Rimbertweg) Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Frau Häffner fasst zusammen, dass es in der heutigen Sitzung um die Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Lokstedt 67 gehe. Die Unterlagen seien mit der Einladung an die Ausschussmitglieder verschickt worden. Sie erläutert noch einmal die Ziele der Planung und geht dabei insbesondere auf die seit der letzten Vorstellung vorgenommenen Änderungen im Funktionsplan ein. Sie berichtet weiterhin über den Verfahrensablauf und weist darauf hin, dass es sich hierbei um 3 Flächen handele, die sich bereits seit längerem im Wohnungsbauprogramm befänden. Frau Häffner geht zusammenfassend noch einmal auf das Wettbewerbsergebnis zum Rimbertweg 19 / 21 ein und erläutert im Einzelnen den Entwurf des Funktionsplanes. Abschließend bittet sie den Stadtplanungsausschuss um Zustimmung zur öffentlichen Auslegung.

Herr Stephan ergänzt, dass sich der Bericht der Verwaltung in der heutigen Sitzung auf die Zusammenfassung der Inhalte des Bebauungsplan-Entwurfes beschränkt habe, da die schriftlichen Fragen der Bürgerinnen und Bürger nur an die Ausschussmitglieder gegangen seien.

Herr Stephan macht deutlich, dass das Bebauungsplanverfahren ein transparentes Beteiligungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger, mit Vorstellung im Stadtplanungsausschuss, öffentlicher Plandiskussion und öffentlicher Auslegung biete. Er macht darauf aufmerksam, dass das Baugesetzbuch das einzige Gesetz sei, welches den Bürgerinnen und Bürgern solche Möglichkeiten gebe, sich derart einzubringen. Sowohl in der öffentlichen Plandiskussion als auch in der öffentlichen Auslegung bestehe diese Möglichkeit und alle eingehenden Äußerungen würden von den Dienststellen der Stadt bearbeitet und beantwortet. Allerdings seien die Antworten sicherlich nicht immer für alle zufriedenstellend.

Bezüglich des Bebauungsplan-Entwurfes Lokstedt 67 erläutert Herr Stephan, dass man mit dem städtebaulichen Vertrag, den man mit den Genossenschaften schließen werde, eine Stellschraube habe, um bestimmte Anforderungen / Bedingungen sicherzustellen. Zwar gebe es in Hamburg beispielsweise keinen Stellplatzschlüssel mehr, trotzdem könne man diesbezüglich Regelungen im städtebaulichen Vertrag treffen. Dieser werde gemeinsam mit den Fraktionen abgestimmt. Grundsätzlich befürworte man den Wunsch der vier Genossenschaften, auf eigenem Grund nachzuverdichten und öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen, sehr. Der Vorschlag, der heute vorliege, sei das Ergebnis aus einem längeren Abstimmungsprozess. Die öffentliche Auslegung solle noch vor den Sommerferien in einem Zeitraum von einem Monat durchgeführt werden. Die dort gestellten Fragen und Einwände werde man dann bewerten und versuchen zu beantworten. Bei einigen Themen werde man sicherlich Abhilfe schaffen können, bei anderen nicht.

Herr Obens stellt fest, dass für ihn die von den Bürgerinnen und Bürgern zu dieser Sitzung gestellten Fragen noch nicht ausreichend von der Verwaltung beantwortet worden seien. Insofern könne er der öffentlichen Auslegung heute nicht zustimmen. Er bitte zur nächsten Sitzung um Nachbesserung.

Herr Kuhn entgegnet, dass alle Fragen grundsätzlich schon länger bekannt und nicht überraschend seien. Der Kompromiss, den man seinerzeit beim Wettbewerb gefunden habe, sei seiner Meinung nach gut gewesen, zwischenzeitlich aber leider verwässert. Er erinnert daran, dass man ursprünglich einmütig Leitlinien und Eckpunkte formuliert habe. Von dem heutigen Vortrag der Verwaltung sei er sehr enttäuscht, da viele Fragen offen geblieben seien. Er halte den Plan insofern noch nicht für auslegungsreif. Ziel müsse es sein, den Plan in einer vernünftigen Abstimmung zu beschließen. Dies erfordere seines Erachtens in den nächsten Wochen noch einiges an Arbeit und Nachbesserung. Letztendlich werde es für alle Seiten Kompromisse geben müssen. Zu den an die Fraktionen übermittelten Fragen der Bürgerinnen und Bürger stellt er folgendes fest:

- Mit dem Verzicht auf die Punkthochhäuser habe man einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht, allerdings seien noch Fragen offen.

- Die in den Fragen erwähnte zusätzliche Stichstraße habe er den Entwürfen nicht entnehmen können. Den Umbau der Stichstraße halte er für undramatisch, alle anderen Ausführungen zum Thema „Verkehr“ seien noch nicht überzeugend.

- Konkrete Angaben zu den vorhandenen Parkplätzen habe es bislang nicht gegeben sondern nur Hochrechnungen. Hierüber müsse man diskutieren. Nicht zufriedenstellend sei auch die Situation mit dem engen Straßenraum.

- Die Planungen zu den Wegeverbindungen seien positiv und ein Schritt in die richtige Richtung.

- Bezüglich des Hochwassers habe die Verwaltung mitgeteilt, dass dieser Punkt abgeklärt und unproblematisch sei. Es gebe für ihn keinen Grund, daran zu zweifeln.

- Die Verbreiterung des Gehweges, ein vermeintlich kleiner Punkt, der aber immer mehr in den Fokus rücke, sei seiner Meinung nach nicht notwendig.

Herr Kuhn stellt zusammenfassend fest, dass es erfreulich wäre, wenn man am Ende zu einer Lösung kommen könne, mit der alle Beteiligten leben könnten.

Herr Schmidt versichert den Bürgerinnen und Bürgern, dass alle anwesenden Fraktionen die vorgebrachten Bedenken aufgenommen und sich damit befasst hätten. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf müsse seiner Meinung nach weiter angepasst und reduziert werden, er bittet aber zu bedenken, dass man ebenfalls die Gesamtinteressen für Eimsbüttel im Auge behalten und berücksichtigen müsse. Insofern sei das Anliegen der Genossenschaften, durch Nachverdichtung günstigen Wohnraum zu schaffen, in jedem Fall unterstützenswert. Man müsse sich nun entscheiden, ob man das Verfahren an dieser Stelle stoppe, bis der Entwurf nachgebessert worden sei oder ob man die öffentliche Auslegung beschließe und sich mit entsprechenden Anpassungen nach Auswertung der Bürgerbeteiligung befasse. So oder so, das Verfahren werde auf keinen Fall gestoppt. Er plädiere dafür, den Beschluss zur öffentlichen Auslegung zu fassen. Für die Bürgerinnen und Bürger habe es durchaus Vorteile, alle Fragen und Anregungen während der öffentlichen Auslegung noch einmal vorzubringen. Die Verwaltung müsse darauf reagieren und den Entwurf gegebenenfalls anpassen. Der Ausschuss werde dem Plan nicht zustimmen, wenn dieser unangemessen erscheine.

Herr Obens stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und der Verwaltung die Fragen zuzuleiten. Eine Abstimmung könne dann gegebenenfalls in der nächsten Sitzung erfolgen, sofern die Verwaltung den Fraktionen ihre Antworten übermittelt habe. 

Frau Seifert gibt zu bedenken, dass die Vorteile der öffentlichen Auslegung mehrfach dargestellt worden seien und Herr Kuhn zudem die Fragen bereits beantwortet habe. Sie beantragt eine Auszeit, um zu besprechen, wie man weiter verfahren wolle.

Herr Mir Agha ergänzt, dass es unter Umständen für die Bürgerinnen und Bürger von Vorteil sein könne, vor Ende der Legislatur mit der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit zu erhalten, alle Einwände vorzubringen. Mit Beginn der neuen Legislaturperiode lägen dann alle Fakten auf dem Tisch.

Herr Stephan gibt noch einmal zu bedenken, dass die Verwaltung den erarbeiteten Entwurf für sinnvoll halte. Dem Entwurf liege für das Projekt der zwei Genossenschaften Lehrerbau und Buchdrucker ein Wettbewerb zugrunde, an dem sowohl die Politik als auch die Anwohnerinnen und Anwohner in der Jury beteiligt worden seien und es einen einvernehmlichen Beschluss gegeben habe. Das dritte Projekt der Kaifu sehe im Wesentlichen nur eine zusätzliche Bebauung auf Flächen vor, die bereits bebaut, aber versiegelt seien. Der Vorteil der öffentlichen Auslegung bestehe in der Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger, schriftlich ihre Meinung hierzu zu äußern. Ebenfalls könnten alle erstellten Gutachten eingesehen werden. Daher sei es sinnvoll, nun diese öffentliche Auslegung zu beschließen.

Herr Obens erwidert, dass es für ihn sehr wichtig sei, eine Auslegung mit einem weitestgehend abgestimmten Bebauungsplan-Entwurf durchzuführen. Das sei jedoch noch nicht der Fall und daher plädiere er für eine Vertagung der Entscheidung.

 

Die Sitzung wird 10 Minuten für Beratungszwecke unterbrochen.

 

Frau Seifert fasst zusammen, dass man sich nach längerer Diskussion dafür ausspreche, eine Entscheidung über die öffentliche Auslegung zu vertagen. Die Verwaltung werde gebeten, zur nächsten Sitzung die heute vorgebrachte Kritik und die Anmerkungen und Vorschläge aufzuarbeiten. Besonderes Augenmerk solle auf dem ruhenden Verkehr und der Verbreiterung des Gehweges liegen.

 

Eine Entscheidung über die Drucksache 20-3617 wird einvernehmlich vertagt auf die nächste Sitzung am 30.04.2019.

 

Ö 4

Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 96 (Schleswiger Damm) Aufstellungsinformation und Vorstellung des Vorhabens und des Entwurfs des Gebäudes für die neue Feuer- und Rettungswache in Schnelsen

Gäste: Herr Birke und Herr Taute (Behörde für Inneres und Sport, -Feuerwehr-)

Frau Häffner weist zunächst auf die mit der Einladung versandte Aufstellungsinformation hin. Wie man bereits den zahlreichen Presseberichten habe entnehmen können, sei durch die Überdeckelung der BAB A7 in Stellingen sowie für eine verbesserte Brandschutz-Abdeckung der Stadtteile Niendorf und Schnelsen  der Bau einer neuen Feuer- und Rettungswache erforderlich.  Hierfür wolle man mit dem Bebauungsplan-Entwurf die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen.

Frau Häffner geht anhand eines Übersichtsplanes und eines Luftbildes auf die genaue Lage des Plangebietes ein und erläutert, dass eine Erschließung über den Schleswiger Damm erfolge. Die Fuß- und Raderschließung werde über die Straße Sassenhoff abgewickelt. Besondere Anforderungen gebe es durch den Eingriff in die bestehenden Ausgleichsflächen des A7-Ausbaus und den Natur- und Landschaftsschutz, die sie nachfolgend erläutert. Das derzeitige Planrecht nach dem Baustufenplan Niendorf-Lokstedt-Schnelsen von 1955 sehe ein Außengebiet mit Landschaftsschutz vor, welches jedoch nach § 35 Baugesetzbuch obsolet sei. Der Bebauungsplan Schnelsen 43 von 1967 verzeichne eine Straßenverkehrsfläche am Schleswiger Damm mit Ausschluss von Zugängen und Zufahrten. Weiterhin liege der Bereich im Landschaftsschutzgebiet. Die Darstellung im Flächennutzungsplan als „Naturbestimmte Flächen“ müsse geändert werden in „Flächen für den Gemeinbedarf“, Zweckbestimmung „Feuerwehr“ und die Darstellung „Wald“ im Landschaftsprogramm werde geändert in „Öffentliche Einrichtung“. Frau Häffner betont, dass die Planungen einen Eingriff in bestehende Ausgleichsflächen der Planfeststellungsbeschlüsse zur Erweiterung der BAB A7 Stellingen und Schnelsen bedeuten würden. Derzeit werde untersucht, welche Auswirkungen für das planfestgestellte Vorhaben durch die geplante Inanspruchnahme der planfestgestellten Ausgleichsflächen entstünden. Darauf aufbauend erfolge die Planung, wie ggf. fehlende Kompensation anderweitig sichergestellt werden könne. Danach müsse man klären, ob Änderungsverfahren der Planfeststellungsbeschlüsse erforderlich seien. Erst nach dieser Klärung könne man mit dem Bebauungsplanverfahren beginnen. Der Landschaftsschutz werde in einem eigenständigen Verfahren für den Bereich der Feuer- und Rettungswache aufgehoben. Der Eingriff durch Gebäude und die Erschließung müsse ausgeglichen werden.

Zum Denkmalschutz führt Frau Häffner aus, dass man den Bereich zwischen vorhandener Eiche und dem denkmalgeschützten Sassenhof von Bebauung und Versiegelung freihalten werde. Ebenso strebe man eine zurückhaltende und in die Landschaft sich einfügende Gestaltung der Feuer- und Rettungswache an. Dem Umgebungsschutz werde man unter anderem durch landschaftstypische Abpflanzungen gerecht werden.

Herr Birke stellt sich zunächst vor und erläutert, dass man insbesondere durch den neuen Tunnelabschnitt der BAB A7 in Stellingen in diesem Bereich mit einem Standort für eine Feuer- und Rettungswache, den es bislang nicht gegeben habe, nachziehen müsse. Die Standortsuche habe man seit über 4 Jahren mit Betrachtung von ca. 30 Grundstücken betrieben, 16 akzeptable Standorte seien durch die Feuerwehr umfänglich geprüft worden. Schwierigkeiten bei den potentiellen Standorten habe es insbesondere durch Eigentumsproblematiken, Nichteinhaltung der Hilfsfristen, naturschutzrechtlichen Auflagen, bereits planfestgestellten Ausgleichsflächen und daraus resultierenden Ausgleichs-maßnahmen und denkmalschutzrechtlichen Belangen gegeben. Die Entscheidung für das heute vorgestellte Grundstück am Schleswiger Damm mit Teilflächen angrenzender Flurstücke sei unter Einbeziehung und Abwägung der Interessen aller Beteiligten getroffen worden. Eine weitere Projektbearbeitung erfolge unter Berücksichtigung funktionaler Bedarfe, Belange des Denkmalschutzes, des Naturschutzes und des Planrechts.

Herr Taute stellt sich ebenfalls vor und berichtet, dass zurzeit die Feuer- und Rettungswache Stellingen alle Einsätze auch im Bereich Schnelsen abdecke. Die Realisierung der neuen Wache am Schleswiger Damm sei aus folgenden Gründen erforderlich:

-          Objekt- und Grundschutz im Tunnelabschnitt Stellingen der BAB A7

-          Brandschutz und technische Hilfeleistung in Schnelsen und Niendorf

-          Sicherstellung rettungsdienstlicher Bedarfe in Schnelsen und Niendorf

Weiterhin erläutert er die Bestückung der neuen Wache mit den verschiedenen Fahrzeugen und gibt Auskunft zur Besetzung der Wache sowie der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Anhand verschiedener Übersichtskarten veranschaulicht er das geplante Einsatzgebiet und zeigt abschließend anhand der Projektstudie die Sicht auf die neue Wache von oben sowie von der Seite mit den verschiedenen Gebäudehöhen.  

Herr Armi bedankt sich bei allen Beteiligten für die die ausführlichen Darstellungen, die zwar nüchtern und pragmatisch vorgetragen worden seien, jedoch ein sehr wichtiges und großes Thema in Schnelsen beträfen. Grundsätzlich sei die Lage der neuen Wache, was die Entfernung betreffe, für Schnelsen in jedem Fall optimal. Aber trotzdem müsse man bedenken, dass sich der Standort im Landschaftsschutzgebiet befinde. Insofern sei es wichtig, ein Bebauungsplanverfahren aufzustellen. Herr Armi betont, dass seine Fraktion dafür kämpfen werde, dass die Landschaft nicht weiter für Wohnungsbau genutzt werde.

Frau Seif unterstreicht ebenfalls die Wichtigkeit des Projektes, welches dringend realisiert werden müsse. Entgegen aller Gerüchte wolle sie noch einmal festhalten, dass man nicht an die Feldmark gehen und es dort auch keine weiteren Bauvorhaben geben werde. Ansonsten sehe man dem Projekt gespannt und erfreut entgegen, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Stellinger Feuer- und Rettungswache auf Dauer die Abdeckung des kompletten Bereiches nicht leisten könne.

Herr Mir Agha findet es grundsätzlich gut, dass man endlich eine Lösung gefunden habe. Aus Sicht seiner Fraktion sei es jedoch ärgerlich, dass  diese im Landschaftsschutzgebiet liege. Insofern sei es dringend erforderlich, dass ein Ausgleich geschaffen werde, insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass diese Fläche bereits Ausgleichsfläche gewesen sei. Weiterhin warnt er davor, dass diese Bebauung eine Kettenreaktion auslösen könne. Das müsse verhindert werden.

Frau Egbers, Vorsitzende des Vereins zum Schutz des Niendorfer Geheges und der umliegenden Feldmarken warnt davor, dass man mit dieser Entscheidung an dieser Stelle den Landschaftsschutz aufgebe und zusätzlich auch noch den Ausgleich. Trotzdem erkenne man an, dass es sehr schwer sei, eine adäquate Fläche für die Feuer- und Rettungswache zu finden. Die Daseinsvorsorge habe in jedem Fall einen sehr hohen Stellenwert. Gegebenenfalls hätte man auch ein anderes Gebiet auswählen können, aber hier sei es einfacher, da man mit wenig Gegenwehr rechnen müsse. Sie habe allerdings erfreut die Versprechen der Fraktionen wahrgenommen, dass man keine weiteren Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet zulassen werde. Sie appelliert an das Bewusstsein aller, dass es sich um einen sehr privilegierten Ort handele, an dem die Wache erbaut werde und sie hofft, dass man die Belange des Landschaftsschutzes weiterhin im Auge behalte.

Herr Armi macht noch einmal deutlich, dass der Bezirk diverse Flächen vorgeschlagen habe, die alle von der Innenbehörde geprüft worden seien. Als geeignet sei aber nur die Fläche am Schleswiger Damm eingeordnet worden. Da man die Daseinsvorsorge für extrem wichtig halte, lasse man sich in diesem Fall auf diese Ausnahme ein. Er bedankt sich bei Innenbehörde und Feuerwehr für ihre Bemühungen und bei den Referenten für die ausführlichen Erläuterungen.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Aufstellungsinformation zur Kenntnis.

 

Ö 5

Bebauungsplan Stellingen 62 (Sportplatzring) Information über Inhalte und Termine zu den Wettbewerben der Baufelder C und D

Frau Häffner fasst zusammen, dass der Bebauungsplan Stellingen 62 schon seit einiger Zeit festgestellt sei. Sie beschreibt kurz die Lage des Plangebietes am Sportplatzring und weist darauf hin, dass zwischenzeitlich alle Grundstücke anhand gegeben worden seien. Zu den Vorhaben auf den Baufeldern E und F verweist sie auf die vorliegende Mitteilung der Verwaltung, in der die Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse, die man auch bereits im Ausschuss vorgestellt habe, angekündigt werde.

Zum Baufeld D erläutert Frau Häffner, dass es sich hierbei um ein Vorhaben der Magna Real Estate handele. Es gehe um frei finanzierten Wohnungsbau mit gewerblicher Nutzung in den Erdgeschossen, die zum neuen Stellinger Marktplatz orientiert seien. Der Wettbewerb sei ausgelobt worden und das Rückfragenkolloquium finde am 01.04. statt, Preisgericht / Jurysitzung am  26.06.2019.

Im Baufeld C werde durch den Bauverein der Elbgemeinden öffentlich geförderter Wohnungsbau durchgeführt und man integriere eine Baugemeinschaft und gewerbliche Nutzung in den Erdgeschossen am Stellinger Marktplatz. Die genauen Termine könne man ebenfalls der Mitteilung der Verwaltung entnehmen.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Ö 6

Mitteilung der Verwaltung

Herr Stephan gibt die Mitteilungen der Verwaltung bekannt:

Ö 6.1 - 20-3641

Wettbewerbsverfahren zum Bebauungsplan Stellingen 62 (Sportplatzring)

Die Mitteilung wurde als Tischvorlage an die Fraktionsvorsitzenden und den Vorsitzenden des Stadtplanungsausschusses verteilt.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache 20-3641 zur Kenntnis.

 

Ö 6.2 - 20-3642

Wettbewerbsverfahren zu dem Bebauungsplan-Entwurf Hoheluft-West 15 (Unnastraße)

Die Mitteilung wurde als Tischvorlage an die Fraktionsvorsitzenden und den Vorsitzenden des Stadtplanungsausschusses verteilt.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache 20-3642 zur Kenntnis.

 

Ö 6.3

Mündliche Mitteilung zu den Drucksachen 20-3324 und 20-3485

Herr Stephan berichtet zu den Drucksachen 20-3324 und 20-3485, Referentenanforderung an die BSB für einen Bericht, wie den Kapazitätsengpässen in den Grundschulen und weiterführenden Schulen in Schnelsen, Lokstedt und Stellingen entgegengewirkt werden kann. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, welche Möglichkeiten für die Schaffung neuer Schulstandorte in den genannten Stadtteilen sowie im benachbarten Stellingen gesehen werden. Der Bericht der Fachbehörde  erfolgt am 06.05.2019 im Regionalausschuss Lokstedt.

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

Ö 7

Anträge

Ö 7.1 - 20-3651

RISE-Projekte für das Eisenbahnerviertel

Frau Bahr erläutert den vorliegenden Antrag und bittet um Zustimmung.

Herr Kuhn entgegnet, dass der Antrag sehr kurzfristig eingegangen sei und man sich noch nicht näher damit befassen konnte. Er bittet um Vertagung.

Die Entscheidung über die Drucksache wird einvernehmlich vertagt auf die Sitzung am 30.04.2019.

 

Ö 8

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 05.02.2019 und über die Sitzung vom 19.02.2019

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 05.02.2019 wird einvernehmlich genehmigt.

Die Niederschrift vom 19.02.2019 wird ebenfalls einvernehmlich genehmigt.

 

N 9

Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 05.02.2019