Protokoll
Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen vom 10.08.2020

N 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

N 2

Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil)

N 3

Mitteilungen der/des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)

N 3.1

Grundstücke Stellinger Chaussee 34a & 34b als naturräumliches Kleinod in Lokstedt erhalten Beschluss der BV vom 18.06.2020 - Drs. 21-1052

N 4

Mitteilungen der Verwaltung (nichtöffentlicher Teil)

N 5

Bau- und Vorbescheidsanträge (nichtöffentlicher Teil)

N 5.1

Bauvorhaben Regionalbereich Lokstedt / Niendorf / Schnelsen - BACom-Gesamtliste (01.06.2020-30.06.2020)

N 5.2

Bauvorhaben Regionalbereich Lokstedt / Niendorf / Schnelsen - BACom-Gesamtliste (01.07.2020-31.07.2020)

N 5.3

Bauvorhaben Regionalbereich Lokstedt / Niendorf / Schnelsen - BACom-Liste Einzelfälle (10.08.2020)

N 6

Anträge (nichtöffentlicher Teil)

N 7

Verschiedenes (nichtöffentlicher Teil)

Ö 8

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Der Vorsitzende eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung. Die Stimmberechtigungen wurden bereits unter TOP 1 festgestellt.

Ö 9

Genehmigung der Niederschrift

Der öffentliche Teil der Niederschrift über die Sitzung vom 08.06.2020 wird bei Stimmenenthaltung von Frau Hasselmann einstimmig genehmigt.

Ö 10

Bürgerfragestunde

Vorab sind keine Fragen zur Bürgerfragestunde eingegangen. Somit liegen keine Beiträge vor und die Bürgerfragestunde entfällt.

Ö 11

Bericht über die Arbeit des Wegewarts

Referenten: Herr Neve und Frau Schröder (beide Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR)).

 

Frau Schröder erläutert vorab, dass der heutige Bericht über die Arbeit der Wegewarte ursprünglich im März 2020 habe erfolgen sollen, aufgrund der Covid19-Lage aber verschoben werden musste. Dem Bericht gen zwei Beschlüsse zu Grunde: Der erste datiere bereits vom Februar 2018 (Drucksache 20-2772). Im Juni 2020 habe es einen weiteren Beschluss zum Thema gegeben (Drucksache 21-1041).

Zunächst werde Herr Neve einen Überblick zur Arbeit der Wegewarte geben, im Anschluss werde sie nochmals gezielt über die Spannungsfelder in der Straßenunterhaltung berichten.

 

Herr Neve stellt sich vor und gibt anhand einer Präsentation zunächst einen kurzen Überblick zur Organisationsstruktur der Wegeaufsicht innerhalb des Fachamtes MR. Weiter berichtet er detailliert über den Arbeitsalltag eines Wegewartes und benennt zahlreiche praktische Aufgaben aus seinem Arbeitsbereich.

 

Die gezeigte Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss beantwortet Herr Neve die Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Vorsitzende trägt vor, dass kürzlich berichtet worden sei, dass verdreckte Straßenschilder häufig direkt ausgetauscht würden, anstatt diese zu reinigen bzw. dass eine Reinigung durch Bürger/innen nicht erwünscht sei. Er möchte wissen, ob dies zutreffend sei.

Herr Neve antwortet, dass eine Reinigung nicht immer möglich sei, da die Verkehrsschilder je nach Standort über bestimmte Reflexionsklassen verfügen müssten. Die aufgebrachte Reflexionsfolie könne durch falsche Reinigungsmittel beschädigt werden.

 

Frau Schwarzarius erfragt, wie die Begehungshäufigkeit einer Stre festgelegt werde. Weiter möchte sie wissen, ob die neuen digitalen Möglichkeiten die Arbeit erleichtern und wie die Wegewarte über Veränderungen, z. B. durch politische Entscheidungen informiert würden.

Herr Neve antwortet, dass die Klassifizierung nach Begehungshäufigkeit von der jeweiligen Frequenz und Belastung einer Straße abhängig sei. Bezirksstraßen seien beispielsweise weniger frequentiert als eine Hauptverkehrsstraße wie z. B. die Kieler Straße.

Die neuen technischen Möglichkeiten, wie z. B. die digitale Schadensaufnahme mit StraKo, sehe er sehr positiv. Viele Einzelarbeitsschritte, u. a. Aufnahme von Bildmaterial, die Erstellung von Aufmaßen und die genaue Lagekennzeichnung können so vor Ort erledigt und dem Revierleiter zur Auftragserteilung direkt zur Verfügung gestellt werden. Dies sehe er als enorme Zeitersparnis und Arbeitserleichterung. Über neue Entwicklungen werde regelmäßig in Teamsitzungen seines Abschnitts informiert.

 

Herr Kuhlmannchte wissen, wie lange die Reparaturarbeiten bei einem erfassten Schadensfall in der Regel dauern.

Herr Neve antwortet, dass dies zum einen von der beauftragten Firma und zum anderen von der Gesamtauftragslage abhängig sei. Gefahrenstellen könnten bei besonderer Dringlichkeit aber innerhalb von 2-3 Tagen beseitigt werden.

Herr Kuhlmann fragt nach, ob aufgrund fehlender Man-Power bei MR Prioritätensetzungen erfolgen bzw. ob weniger dringende Fälle geschoben werden müssten. Weiter erfragt er die finanziellen Kapazitäten.

Herr Neve antwortet, dass es pro Region drei Wegewartstellen gebe, davon seien in Urlaubs- und Vertretungsfällen immer mindestens ein oder zwei Wegewarte im Dienst. Die Vertretungsstruktur empfinde er als gut. Oberste Priorität habe die Sicherheit, weniger dringliche Angelegenheiten müssten ggf. hinten angestellt werden. Zu den finanziellen Kapazitäten sei er nicht auskunftsfähig. Dies falle in den Zuständigkeitsbereich der Abschnittsleitung.

 

Herr Dorsch merkt an, dass es vermehrt Beschwerden über den Zustand der Gräben gebe. Weiter äert er, dass aus seiner Sicht viele Schäden nicht schnell genug bearbeitet würden. Er möchte wissen, wie die Begehung einer Hauptverkehrsstraße, wie der Kieler Straße, erfolge.

Herr Neve erläutert, dass die Gräben im Rahmen der Begehungen mitkontrolliert würden. In seinem Bereich gebe es allerdings nur einen Graben. Insgesamt seien der Großteil der Eimsbütteler Gräben sog. „Sickergräben“, sodass verstopfte Rohre oder zugewachsene Gräben schnell zu identifizieren seien.

Viele Gefahrenstellen würden von den Wegewarten bereits in der Entstehung bemerkt, sodass diese schon behoben werden könnten, bevor die Gefahrenlage sich verschlimmere.

Die Kieler Straße werde von den Wegewarten von beiden Seiten abgelaufen, sodass drei Fahrbahnen gut überblickt werden können.

 

Herr Leistechte wissen, ob die Begehungen zu Fuß stattfänden.

Herr Neve antwortet, dass Begehungen immer zu Fuß erfolgten, da Schäden so am besten zu erkennen seien.

 

Herr Stonus fragt, welcher Weg zur Meldung von Schäden und anderen Anliegen aus Sicht eines Wegewartes der Beste sei.

Herr Neve antwortet, dass er persönlich eine E-Mail mit Kontaktdaten und beigefügtem Foto als am besten geeignet empfinde. Er müsse sich als Wegewart selbst vor Ort ein Bild machen, bevor er an den Eigentümer herantreten könne. Bei Anliegen, die über den Melde-Michel erfasst würden, sei die Qualität der Meldungen sehr unterschiedlich.

 

Herr Arndtchte wissen, wie eine Gefahrenstelle auf einem Weg definiert sei.

Herr Neve antwortet, dass eine Gefahrenstelle deklariert werde, sofern eine Gehwegplatte beispielsweise 3 cm hochstehe. Dem Grundsatz nach werde diese dann beseitigt, allerdings gebe es Stellen, z. B. wenn eine Baumwurzel eine Wegplatte nach oben drücke, wo dies nicht immer ohne weiteres möglich sei.

 

Herr Pohl merkt an, dass aus seiner Sicht in den letzten zwei Jahren die Effizienz bei der Schadensbeseitigung zugenommen habe. Er erfragt, ob es Zahlen zur Fallbearbeitung vor und nach der Digitalisierung gebe.

Herr Neve bestätigt, dass die Bearbeitungszeit sich erheblich reduziert habe. Konkrete Zahlen könne er spontan aber nicht nennen.

Herr Pohl fragt abschließend, wie viele Meldungen und Anordnungen aus den örtlichen Polizeikommissariaten monatlich bei den Wegwarten eingingen.

Herr Neve antwortet, dass dies sehr unterschiedlich sei. Es sei aber eine hohe Zahl.

 

Der Vorsitzende dankt Herrn Neve für den Vortrag und die Beantwortung der Nachfragen und übergibt das Wort an Frau Schröder.

 

Frau Schröder merkt vorab an, dass der Abschnitt „Unterhaltung von Straßen“ das Erscheinungsbild eines Bezirkes maßgeblich präge. Sie legt anhand einer Präsentation eine Vielzahl von Aufgabenbereichen dar, für die ihr Abschnitt in der Verantwortung stehe, die aus ihrer Sicht derzeit aber nur ungenügend oder unter großem Zeitdruck bearbeitet werden können. Zudem benennt sie typische Bürgerbeschwerden, die mit diesen Aufgaben in Zusammenhang stehen und für deren Annahme und Bearbeitung ihr Abschnitt ebenso zuständig sei:

 

  • Bei den 28.791 Anliegergrundstücken in Eimsbüttel sei es derzeit kaum möglich, die Anliegerverpflichtungen zu kontrollieren. Dementsprechend gebe es viele Meldungen und Beschwerden der Bürger/innen über nicht erledigte Anliegerverpflichtungen, die wiederum für ein hohes Arbeitsaufkommen sorgten.

Viel Zeit kosteten auch der Austausch von Verkehrszeichen und die Umsetzung von polizeilichen Straßenverkehrsanordnungen. In Eimsbüttel gebe es nf Polizeikommissariate (PK), mit jeweils einer eigenen Straßenverkehrsbehörde. Diese verfügten über zwei bis drei, bei einem PK sogar über neun Sachbearbeitungen. Dementsprechend hoch sei das Aufkommen von umzusetzenden Anordnungen. Demgegenüber stehe ihr ein Sachbearbeiter zur Verfügung, der die Anordnungen umsetzen müsse. Dies sei eine Aufgabe, die viele Teilschritte umfasse und entsprechend viel Zeit binde. Auch in Schadensfällen müsse ihr Abschnitt Dokumentationsaufgaben übernehmen. Dies sei derzeit aus Kapazitätsgrenzen kaum möglich: Insgesamt seien im letzten Jahr ca. 900 Verkehrszeichen ausgetauscht und 100 polizeiliche Straßenverkehrsanordnungen umgesetzt worden. Dies umfasse nur neue Anordnungen, die Bestandserhaltung sei hier nicht inbegriffen.

Aus ihrer Sicht sei auch das Tempo der Politik bei der Beschlussfassung sehr hoch, was wiederum für ihren Abschnitt einen hohen Arbeitsaufwand durch neue Anordnungen bedeute.

  • Ihr Abschnitt sei weiter für Aufgrabungen und Trassenleitungen zuständig. Auch hierzu gebe es viele Bürgerbeschwerden und Anfragen der Leitungsträger. Hinzukomme, dass die Abarbeitung von entstandenen Schäden im Zuge von Leitungsarbeiten zeitintensiv sei. Auch Aufgrabungen seien in Teilen mangelhaft (ca. 10 Prozent), dies müsse ebenso kontrolliert und dokumentiert werden.
  • Eine weitere Aufgabe sei die Stellungnahme zu Sondernutzungsgenehmigungen. Weiter fallen in diesen Bereich auch Unfallstellungnahmen.
  • Ein großer Bereich betreffe die Straßenunterhaltung. Aufgrund der Vielzahl sei eine persönliche in Augenscheinnahme häufig nicht möglich. Ein Problem in diesem Zusammenhang sei auch das Auftreten von Starkregenereignissen, was die Straßen und Nebenflächen stark beanspruche.
  • Der Bau bzw. die Herstellung von Überfahrten, sei eine Aufgabe, die häufig sehr kurzfristig beauftragt und erledigt werden müsse, um privaten Regressansprüchen, z. B. bei Bauverzögerungen vorzubeugen. Weiter umfasse dies auch den Bereich der Feuerwehrüberfahrten, die sicherheitsrelevant seien. Da die Rechnungen für den Bau und die Herstellung von Überfahrten an Dritte gehen, seien diese sehr detailliert zu prüfen.
  • Markierungsarbeiten müssten beauftragt und die hierfür benötigten polizeilichen Anordnungen geschrieben werden.
  • Zu den Straßengräben und der Entwässerung gebe es sehr viele Anfragen. Um diesen Bereich besser zu überblicken, seien zunächst alle Gräben aufgenommen, die Tiefe, die Böschungsneigung und die Verrohrungen dokumentiert worden. Für die jährliche Grabenmahd stünden 355.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
  • Weiterhin gebe es noch die Straßenausstattung, für die ihr Abschnitt verantwortlich sei. Dies umfasse z.B. die Aufstellung von Bänken oder die Installation von Fahrradbügeln. Hier gebe es viele Interessenkonflikte durch unterschiedliche Nutzungswünsche, was mit zahlreichen Bürgerbeschwerden verbunden sei.

 

Frau Schröder erläutert in ihrem Vortrag die von ihr identifizierten Spannungsfelder und berichtet über die schwierige Personalsituation in ihrem Abschnitt. Es gebe über einen längeren Zeitraum offene Stellen, für die kaum geeignete Bewerber/innen gefunden würden. Weiter weist sie auf den hohen Altersdurchschnitt in ihrem Bereich hin. Die Aufgaben der Wegewarte seien, wie von Herrn Neve bereits dargestellt, zahlreich und in Teilen körperlich durchaus anspruchsvoll. Aufgrund der schwierigen Personallage könnten derzeit weniger priorisierte Aufgaben nicht zeitnah abgearbeitet werden; der Fokus müsse auf die Herstellung der Verkehrssicherheit gelegt werden.

Aus ihrer Sicht seien insbesondere die Revierleiterstellen nicht ausreichend dotiert, sodass die Stellen im Bezirk nicht mit denen in den Fachbehörden bzw. in der freien Wirtschaft konkurrieren könnten. Derzeit sei von drei Revierleiterstellen nur eine Stelle besetzt, sodass hier eine Arbeitsstraffung stattfinden müsse. Kontrollaufgaben könnten so aufgrund geringer Zeitkapazitäten häufig nur stichprobenartig erfolgen, trotzdem stünden der Revierleiter und sie selbst hierfür in der Verantwortung, z. B. bei Kontrollen durch den Rechnungshof. Ferner sei die Abteilungsleiterstelle nicht besetzt. Daher fehle es derzeit an übergeordneter Koordinierung und Planung. Zudem müsse ihr Abschnitt zusätzliche Vertretungsaufgaben übernehmen.

 

Nachtrag zu Protokoll: Eine Revierleiterstelle ist zum 01.09. neu besetzt, eine weitere Revierleiterstelle befindet sich im Auswahlverfahren, die Stelle der Abteilungsleitung ist zum 05.10. neu besetzt.

 

Sie habe aufgrund der aktuellen Situation mehrfach Überlastungsanzeigen geschrieben. Sie wünsche sich mehr konkrete Entlastungsmaßnahmen. Hierfür habe sie in der Überlastungsanzeige zahlreiche Vorschläge gemacht, die sie der Politik auch gerne zur Verfügung stellen möchte.

 

Antwort zu Protokoll: Bei den Vorschlägen handelt es sich um eine Anpassung/Erhöhung der Stellenwertigkeit der Revierleitungen, die Verlagerung der Zuständigkeit der Grabenunterhaltung auf den Abschnitt Wasserwirtschaft, die Verweigerung von Einleitgenehmigungen bei hydraulisch kritischen Gebieten, der Verzicht auf Beteiligung an Pilotprojekten (Digitales Verkehrszeichenkataster) sowie eine reduzierte Bearbeitung beirgerbeschwerden bzw. unerlaubten Sondernutzungen.

 

Die gezeigte Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss beantwortet Frau Schröder die Nachfragen der Ausschussmitglieder. Diese danken für die offene Darstellung.

 

Frau Schwarzariuschte wissen, welche Ansatzpunkte es für Entlastungen gebe. Sie erkundigt sich konkret, ob beispielsweise das Tempo der Politik als zu hoch empfunden werde.

Frau Schröder betont, dass sie handlungsfähiger und zielgerichteter arbeiten möchte. In diesem Zusammenhang wünsche sie sich größere Instandsetzungsarbeiten, z .B. Grund- und Deckensanierungen, anstatt punktueller Schadensbegrenzung. Das sei auch auf längere Sicht finanziell sinnvoller. Insgesamt erhoffe sie sich etwas mehr Pragmatismus auf allen Seiten.

 

Herr Arndt fragt nach, wie die Personalausstattung aus Sicht der Abschnittsleitung im Idealfall aussehen sollte.

Frau Schröder antwortet, dass sie eine zusätzliche Technikerstelle, die schwerpunktmäßig für die Gräben zuständig wäre, als sinnvoll erachtenrde. Die Wertigkeit sollte der der jetzigen Revierleiterstellen entsprechen. Sie habe zudem gehört, dass es eine Stelle im Unterhaltungsmanagement Nebenflächen gebe. Es wäre aus ihrer Sicht sinnvoll, diese Stelle in die Straßenunterhaltung zu überführen. Diese Stelle könnte sich vorrangig um Ausschreibungen kümmern und Gehwegflächen so in größerem Maßstab abarbeiten.

 

Herr Dorsch plädiere dafür, die Überlastungsanzeige zu Protokoll zu geben.

Herr Kuhlmann teilt die Einschätzung von Frau Schröder, dass die Wertigkeit der Stellen in den Bezirksämtern häufig unzureichend sei. Es sei ein grundsätzlich-strukturelles Problem, dass Stellen in Fachbehörden besser besoldet seien. Die Bezirksämter befänden sich aufgrund der reduzierten Bewerberlage in einem ständigen Konkurrenzkampf mit den Fachbehörden. MR scheine hier nochmal stärker betroffen zu sein als andere Fachämter. Diesem Problem müsse man sich auf höherer Ebene annehmen. Auch er wünsche sich die Überlastungsanzeige zu Protokoll.

 

Frau Dr. Riegel erkundigt sich nach einer Einschätzung zum Melde-Michel. Sie sei aus persönlicher Erfahrung mit der Rückmeldeschleife nicht zufrieden. Weiter erkundigt sie sich, ob im Wohngebiet im Bereich Schnelsen zwischen Halstenbeker Straße und Süntelstraße eine Zwischenlösung zur Herstellung möglich wäre, da eine endgültige Herstellung derzeit wohl nicht möglich sei.

Frau Schröder antwortet, dass die Qualität der Meldungen aus dem Melde-Michel sehr variieren. Häufig lägen keine akuten Gefahrenlagen vor, sodass es genüge, die gemeldeten Fälle bei der nächsten regulären Begehung mit in Augenschein zu nehmen. Eine umgehende Rückmeldung sei zumeist gar nicht möglich. Daher müsse man sich zunächst mit Standartantworten behelfen. Priorität hätten die polizeilichen Meldungen sowie echte Gefahrenstellen. Ihr persönlich sei ein direkter telefonischer Kontakt lieber, da sich hier zumeist schnell klären lasse, ob es sich um eine echte Gefahrenlage handele oder nicht. Die Bürger/innen seien dann zumeist auch einsichtig, dass die Meldung nicht sofort bearbeitet werde. Sollte eine Rückmeldung komplett ausbleiben, sei dies ein Versehen und der schieren Menge an Meldungen geschuldet. Dies bitte sie zu verzeihen. Zu den unfertigen Straßen merkt sie an, dass es schwierig sei, mit den vorhandenen Möglichkeiten etwas langfristig Haltbares herzustellen. Ausgefahrene Randbereiche können mit Grant aufgearbeitet werden, für richtige Deckenüberzüge sei der Grund meist gar nicht tragfähig. Für eine normale unfertige Straße müsste man ca. 80.000 Euro investieren, sie könne aber nur bis 25.000 Euro beauftragen. Die notwendigen Summen stünden in der Unterhaltung somit nicht zur Verfügung.

 

Herr Pohl erfragt, auf welche Höhe die finanziellen Mittel aus Sicht der Straßenunterhaltung aufgestockt werden müssten.

Frau Schröder antwortet, dass in der aktuellen Lage mehr Finanzmittel nur in Verbindung mit einer zusätzlichen Stelle sinnvoll seien, damit diese Mittel auch bewirtschaftet werden können.

Herr Pohl fragt weiter, wie groß der Bearbeitungsrückstand sei.

Frau Schröder antwortet, dass die Wegewarte im letzten Jahr ca. 2.500 Schadensmeldungen aufgenommen hätten, davon seien 1.000 beauftragt worden. Demnach seien 1.500 weitere offen. Darüber hinaus könne schätzungsweise noch das Anderthalbfache beauftragt werden.

Herr Pohlchte zur Digitalisierung wissen, wer für die Einführung der Tabletts etc. verantwortlich war, auf wessen Beschluss hin dies geschehen sei; wie lange die Einführung ungefähr gedauert habe und mit welchen Kosten dies verbunden gewesen sei.

Frau Schröder antwortet, dass dies zu Protokoll gegeben werden müsse.

 

Antwort zu Protokoll: Für die Einführung der Tabletts ist N/ITB verantwortlich. Es handelt sich um eine Ausschreibung von Verfahrenstechnik (Soft und Hardware) die von dort ausgeführt wird, in enger Zusammenarbeit mit Dataport. Ziel war es eine einheitliche Fachsoft- und Hardware für alle Bezirke zu erhalten  Der Kostenpunkt liegt mittlerweile bei 2.Mio Euro. Die Einführung der Technik ist bislang noch nicht abgeschlossen, da einige Bezirksämter die technischen Voraussetzungen nicht schaffen können und weil die Software gerade in der Anwenderpraxis noch verbesserungsfähig ist. Hierzu wurde dem Hersteller über N/ITB eine erneute Frist eingeräumt. Grundsätzlich dauert der Prozess aber schon 2-3 Jahre. Der Beschluss erfolgte im Auftragswege als Ausschreibung für die Bezirksämter in Abstimmung mit der Fachbehörde als Teil des Erhaltungsmanagement Straße.

 

Herr Pohl bittet abschließend um Einschätzung zum Starkregenphänomen und erkundigt sich, ob eine Erhöhung der Kapazität der Siele erfolgen müsse.

Frau Schröder antwortet, dass die Siele im Großen und Ganzen funktionieren. Für die Regenmassen bei Starkregenereignissen seien diese aber nicht ausgelegt. Eigentlich seien die Gräben und Entwässerungsanlagen an einem nf-Jahres-Regen bemessen, d.h. das sei eine Regenmenge, die einmal in nf Jahren zu erwarten sei. Die Regentabellen seien allerdings nie angepasst worden. Mittlerweile trete diese erwartbare Regenmenge einmal in nf Jahren hrlich auf. Dann stießen die Entwässerungssysteme an ihre Kapazitätsgrenzen. Hierfür gebe es keine Lösung im Sinne mehr Geld oder mehr Personal. Dies sei ein physikalisches Problem, dass erstmal nicht zu lösen sei. Schwierig sei es, dies den betroffenen Bürger/innen zu vermitteln.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Beantwortung der zahlreichen Nachfragen und mahnt die Fraktionen an, jede für sich nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen, vor allem in Bezug auf das eigene Verhalten und sich nicht in gegenseitigen Schuldzuweisungen zu verlieren.

 

Herr Dr. Freitag fasst zusammen, dass verschiedene Ausschussmitglieder die Erwartungshaltung geäert hätten, dass die Überlastungsanzeige dem Protokoll beigefügt werde. Frau Schröder habe dies auch angeboten. Gemeinsames Ziel sei vor allem, den Bereich von Frau Schröder zu stärken. Aus seiner Sicht sei das genannte Vorgehen bedenklich, da eine Überlastungsanzeige sehr das persönliche Dienstverhältnis betreffe und der TOP zudem im öffentlichen Teil behandelt worden sei. Bei der Freigabe des Protokolls würde er unter diesen Umständen zunächst einmal die rechtliche Zulässigkeit prüfen lassen müssen. Er schlage daher vor, es als ergebnisoffen zu betrachten, ob die komplette Überlastungsanzeige oder nur die Verbesserungsvorschläge, die Frau Schröder gemacht habe, dem Protokoll beigefügt werden.

 

Ergebnis: Es werden zum o.g. Vorschlag des Regionalbeauftragten keine Einwände erhoben. Der Ausschuss wünscht die Überlastungsanzeige, zumindest aber die konkreten Verbesserungsvorschläge zu Protokoll zu erhalten.

Ö 12

Bericht zum Weihnachtsbaumverkauf

Gast: Herr Wurster (Revierförster)

 

Herr Wurster informiert die Ausschussmitglieder über einige grundlegende Veränderungen der Rahmenbedingungen des Weihnachtsbaumverkaufes im Niendorfer Gehege, die der Zustimmung durch den Regionalausschuss bedürfen.

 

Vorab erläutert er, dass der Weihnachtsbaumverkauf in den Hamburger Förstereien Ende der 90er Jahre ins Leben gerufen worden sei, da in der Hamburger Försterei „Alt Erfrade“ große Aufforstungsflächen angelegt worden seien. Die bei der Pflege der Waldkulturen entnommenen Bäumchen seien als „Nebennutzung“ vermarktet worden. Dies sei auf große Resonanz in der Bevölkerung gestoßen. Die ökologischen Weihnachtsbäume seien von den Hamburger Förstereien direkt vermarktet worden, sodass die Einnahmen in den Förstereien verblieben.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach ökologisch produzierten Weihnachtsbäumen sei zur Ergänzung des Sortiments die immer beliebter werdende „Nordmanntanne“ mit angeboten worden. Diese stammte von der dänischen Forstverwaltung, welche ebenso wie die Hamburger Forstverwaltung die Waldflächen ökologisch bewirtschaftete. Mittlerweile übertreffe die Nachfrage nach Nordmanntannen die Nachfrage nach Hamburger Bäumen.

Vor zwei Jahren sei, die Hamburger Försterei „Alt Erfrade“ aufgelöst und die Bewirtschaftung an die Schleswig Holsteinische Forstverwaltung übertragen worden. Dies führte wegen der damit verbundenen rechtlichen Umstände dazu, dass eine Direktvermarktung der Hamburger ume nicht mehr zulässig sei. Der Verkauf der Weihnachtsbäume müsse aufgrund dieser Änderung seither durch einen Unternehmer erfolgen.

Durch den Wegfall der Hamburger Försterei „Alt Erfrade“ bestehe für die Hamburger Förstereien nicht mehr die Notwendigkeit, Weihnachtsbäume zu verkaufen. Gleichwohl werden die Beliebtheit des Niendorfer Weihnachtsbaumverkaufes sowie die hohe Nachfrage nach ökologisch produzierten Weihnachtsbäumen gesehen.

 

Es werde daher um Zustimmung gebeten, den Weihnachtsbaumverkauf unter Berücksichtigung der Änderungen weiter durchführen zu dürfen. Es sollen weiterhin ökologische Weihnachtsbäume angeboten werden. Die traditionelle und beliebte „Niendorfer Waldweihnacht“ mit ihrem Eventcharakter und der Beteiligung der im Wald aktiven Vereine sowie dem Cateringangebot solle bestehen bleiben. Allerdings würde sich die Kernidee ändern: Es würde nicht mehr heißen „Weihnachtsbäume direkt vom Förster“ sondern „Ökologische Weihnachtsbäume (beim Förster)“.

 

Herr Kuhlmann betont, dass er den Weihnachtsbaumverkauf auch unter den geänderten Bedingungen grundsätzlich unterstütze. Er würde aber gerne wissen, ob die Vielzahl an Menschen ähnlich wie beim Wildfleischverkauf aus Sicht der Försterei noch gut händelbar sei.

Herr Wurster antwortet, dass die Verkaufszahlen in den letzten acht bis zehn Jahren relativ konstant seien. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation werde es aber erforderlich sein, für die diesjährige Veranstaltung entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, z.B. durch eine Ausweitung der Veranstaltungszeit, durch Einlasskontrollen u.a.

Herr Peters äert die Befürchtung, dass durch die Fokussierung auf Weihnachtsbäume Monokulturen entstehen könnten. Diese wäre aus seiner Sicht nicht ökologisch.

Herr Wurster betont, dass die Weihnachtsbäume aus Aufforstungsflächen stammten.

 

Herr Stonus erfragt, wie sich die Gewinnmarge dadurch verändere, dass die Bäume überwiegend nicht mehr aus der eigenen Försterei stammten.

Herr Wurster antwortet, dass er keine konkreten Zahlen nennen könne, der Gewinn sei aber um ca. 2/3 geringer.

 

Herr Dorsch begrüßt das Anliegen,r mehr Transparenz zu sorgen. Kritisch sehe er die Anfahrts- und Parksituation, da das Niendorfer Gehege explizit ein Erholungsgebiet und keine Verkaufsfläche sei. Weiterhin merkt er an, dass seine Fraktion sich gegen die Privatisierung von Hamburger Förstereien ausspreche.

Frau Schwarzarius betont, dass das Niendorfer Gehege von einem sehr urbanen Bereich umschlossen sei. Eine Vielzahl an Menschen würde das Wald- bzw. Parkgebiet zur Erholung nutzen, dies sehe sie grundsätzlich positiv.

Herr Dorsch antwortet, dass es ihm lediglich um die Anfahrts- und Parksituation gehe, diese müsse aus seiner Sicht im Auge behalten werden.

 

Herr Dr. Freitag fasst zusammen, dass dem Ausschuss dargestellt worden sei, wie in Zukunft mit der „Niendorfer Waldweihnacht“ umgegangen werden solle. Das Bezirksamt werde Transparenz darüber herstellen, dass das ursprüngliche Konzept „Weihnachtsume direkt vom Förster“ sich habe wandeln müssen zu „Ökologische Weihnachtsbäume beim Förster.“ Die Waldweihnacht mit seinem Charakter für den Stadtteil solle aber aufrechterhalten werden. Der Weihnachtsbaumverkauf unter den geänderten Bedingungen liege nicht mehr im Kernbereich der Aufgaben eines Försters, deshalb sei die Unterstützung der Politik hierfür ein wichtiges Anliegen der Försterei.

Von Seiten des Ausschusses werden, abgesehen von der Anfahrtssituation, keine Einwände erhoben.

 

Ergebnis: Der Ausschuss stimmt der vorgestellten Arbeitsweise zu.

Ö 13

Zukunft der Grelckstraße – Bericht über die geplante Umsetzung der Beschlüsse 21-0305, 21-0756 und 21-1056

Herr Dr. Freitag erläutert vorab, dass der Verwaltung derzeit drei gültige Beschlusslagen zur Zukunft der Grelckstraße vorliegen (Drucksachen 21-0305, 21-0756 und 21-1056). Hinzu komme ein vierter Beschluss zur Durchführung eines Runden Tisches (Drucksache 20-3637), welcher noch nicht abschließend abgearbeitet sei.

 

  • In der Drucksache 21-0305 werde eine Verkehrszählung zur Bestimmung des Anteils an Anliegerverkehr versus Durchgangsverkehr gefordert. Aus dem Beschluss 21-1056 ergebe sich weiterer Bedarf, Verkehrszählungen durchzuführen. Benötigt werden demnach Zählungen zum jetzigen Ist-Zustand sowie zu den verschiedenen Varianten, um daraus solide Schlussfolgerungen ziehen zu können.
  • Im Beschluss vom Februar (Drucksache 21-0756) werde die Prüfung einer Einbahnstraßenregelung sowie von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und des ruhenden Verkehrs gefordert. Dieser Beschluss widerspreche nicht dem Beschluss aus dem Juni (Drucksache 21-1056), in dem zwei fünf-monatige Verkehrsversuche mit je zwei Varianten in der Woche und am Wochenende gefordert werden. Zudem werde erbeten, Pläne zur Realisierung von mehr Platz, mehr Aufenthaltsqualität und mehr Grün zu entwickeln.

 

Der Beschluss zur Durchführung zweier Verkehrsversuche habe das Verfahren bereits grundsätzlich vorgegeben. Es werde zudem gefordert, eine Kostenschätzung vorzulegen, damit die Bezirksversammlung im Anschluss darüber entscheiden könne, ob diese Mittel bereitgestellt werden. In der heutigen Sitzung solle zunächst ein Überblick zum weiteren Vorgehen gegeben werden:

 

Die Aufgabe der Verwaltung habe darin bestanden, einen Weg zu finden, mit der multiplen Beschlusslage zum selben Thema Zukunft der Grelckstraße umzugehen. Im Juni habe die Verwaltung ihre Arbeit aufgenommen und habe in der Sommerpause einen Verfahrensvorschlag erarbeitet. Im Ergebnis habe die Zusammenführung der Beschlusslagen zu leichten Modifikationen geführt, hierzu sei die Zustimmung des Ausschusses einzuholen. Mit einzelnen Ausschussmitgliedern seien im Vorfeld bereits Gespräche geführt worden, um auszuloten, ob die anvisierten Modifikationen zustimmungsfähig seien. Hintergrund sei, dass die Verwaltung schnellstglich Handlungssicherheit benötige, um die Umsetzung der Beschlüsse voranbringen zu können. Kernanliegen sei eine kombinierte Umsetzung der Beschlüsse: Die Verkehrszählungen zum Ist-Zustand sowie während der Verkehrsversuche sollen daher „im Paket“ erfolgen und von einem Dienstleister durchgeführt werden. So können aus Sicht der Verwaltung Synergieeffekte erzielt und Kosten eingespart werden. Weiter seien intensive Gespräche zwischen den beteiligten Fachämtern sowie mit dem PK 23 geführt worden. Dabei habe sich herauskristallisiert, dass von den fünf geforderten Varianten, die sich aus den Beschlusslagen vom Februar und Juni ergeben, die VarianteAnlieger frei“ nicht aussagekräftig umsetzbar sei.

 

Zur geforderten Überprüfung der Einbahnstraßenregelung habe das PK 23 betont, dass Einbahnstraßen nicht per se zur Verkehrsberuhigung beitragen. Es sei jedoch Einigkeit erzielt worden, dass im Verkehrsversuch die Potentiale einer Einbahnstraßenregelung mit entsprechenden Verschwenkungen, die ein „glattes“ Durchfahren der Straße verhindern, geprüft werden können. Diese Verschwenkungen würden zudem Flächenpotentiale eröffnen, die beispielsweise für Grün oder, mit entsprechenden Stadtmöblierungen, für Aufenthaltsflächen zur Verfügung stehen. Da die betroffenen Straßenabschnitte den Veloroutenbereich III betreffen, ist zudem der Wechselrichtungsverkehr für Fahrradfahrer/innen sicherzustellen. In der Zusammenführung der Beschlusslagen schlage die Verwaltung daher vor, in der ersten Phase des nfmonatigen Verkehrsversuches wochentags die Anlieger-frei-Regelung durch eine Überprüfung der Einbahnstraßenregelung zu ersetzen.

Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass die beteiligten Fachämter deutlich gemacht haben, dass für die Detailplanungen zur technisch-organisatorischen Umsetzung der Verkehrsversuche (u.a. Zugänglichkeit von Grundstücken sowie für Wochenmarkt, Anlieferung, Rettungsfahrzeuge, etc.) als Grundlage bereits eine Verkehrs- bzw. Entwurfsplanung bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI benötigt werde. Sonne für die vier Verkehrsversuche eine räumliche Anordnung geplant werden, die u.a. Potentialflächen für Grün sowie mehr Platz für Fußnger und Radfahrende ausweise. Die Kosten der Entwurfsplanung seien aufgrund vorhandener Richtwerte aus den Planungs-Leistungs-Katalogen gut abschätzbar.

 

In der kommenden Sitzung am 14.09.2020 werden die beteiligten Fachämter SL, MR sowie das PK 23 gemeinsam zur Verfügung stehen, um die Kostenschätzung vorzustellen, u.a. betreffend der Kosten für Verkehrszählungen, Verkehrs- und Entwurfsplanungen, usw..

Mit dem Bezirk Altona stehe das Bezirksamt in Kontakt, da dieser bereits über Erfahrungen bei der Durchführung von Verkehrsversuchen verfüge. Dieser habe auch rechtliche Fragen aufgeworfen, zeitgleich werde daher die Novellierung der StVO in Bezug auf Verkehrsversuche geprüft, um sicherzustellen, dass die geprüften Varianten auch als Endzustand hergestellt werden können.

 

Herr Dr. Freitag bittet um Rückmeldung, ob die vorgestellte Arbeitsweise Zustimmung findet. Weiterhin beantwortet er die Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Dorsch begrüße die Prüfung einer Einbahnstraßenregelung unter den genannten Voraussetzungen. Seine Fraktion könne dem dargestellten Vorgehen folgen.

 

Frau Hasselmannchte wissen, ob die Verkehrsversuche schon die Leistungsphasen 1 bis 3 beinhalten und ob an dieser Stelle bereits die Entwurfsplanung erfolge. Sie hinterfragt, was dies für die Planungen bedeuten würde, wenn die Verkehrsversuche nicht die gewünschten Ergebnisse erzielten.

Herr Dr. Freitag antwortet, dass das Kernstück der Verkehrsversuche sei, dass die jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten nicht im Vorwege abschätzbar seien. Dementsprechend müsse ein gewisser Aufwand betrieben werden, um zu überprüfen, welche Variante letztlich für den Stadtteil am besten geeignet sei. Da es für die Grelckstraße keine einfache Lösung gebe, sei der vorgestellte Aufwand aus seiner Sicht gerechtfertigt.

 

Herr Pohlchte zur Straßen-Nutzer-Zählung wissen, ob bereits ein Unternehmen ausgewählt worden sei. Er fragt weiter, ob die Überprüfung der Einbahnstraßenregelung besonders hohe Kosten verursachen würde, da hierfür Umbaumaßnahmen notwendig seien. Zu den rechtlichen Fragen, die bei einem durchgeführten Verkehrsversuch im Bezirk Altona entstanden seien, erfragt er nähere Erläuterungen und erkundigt sich, welche Konsequenzen es für den Verkehrsversuch hätte, falls rechtliche Einschränkungen auftreten würden.

Herr Dr. Freitag antwortet, dass die Kernaussage seines Vortrages zur Verkehrszählung sei, dass alle Verkehrszählungen durch einen Dienstleister erfolgen sollen. Eine öffentliche Ausschreibung sei noch nicht erfolgt, dementsprechend sei noch kein Unternehmen ausgewählt worden. Die Einbahnstraße werde nicht baulich hergestellt, wie bei den anderen drei Varianten auch werde durch Anordnungen, entsprechende Beschilderungen und ggf. mit Stadtmöblierungselementen und / oder Pollern versucht, den möglichen Endzustand bestmöglich zu simulieren. Der Verkehrsversuch im Bezirk Altona sei noch vor der Novellierung der StVO durchgeführt worden. Dazu habe es rechtliche Einwendungen gegeben, sodass der Versuch nicht zu Ende geführt werden konnte. Das PK 23 werde deshalb im Sinne der Sorgfaltspflicht vorab überprüfen, ob unter den derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen alle Varianten des Verkehrsversuches rechtlich belastbar möglich seien. Sollte es rechtliche Einwendungen geben, müssten diese entsprechend auf die Versuchsanordnungen angewendet werden. Der Ausschuss würde hierüber selbstverständlich informiert. Ziel sei es, wesentliche rechtliche Fragen bis zur Septembersitzung geklärt zu haben.

Ö 14

Mitteilungen des Polizeikommissariats 24/Abteilung Prävention und Verkehr

I.

Herr Piper berichtet, dass die Holsteiner Chaussee in Richtung Innenstadt als Einbahnstraße eingerichtet sei. Es habe eine Vielzahl an zum Teil wandalischen Verhaltensweisen gegeben, bspw. seien Verkehrszeichen abgebaut, Verkehrsabsperrschranken weggetragen und Verkehrszeichen vorsätzlich missachtet worden. Die Täter hätten sich uneinsichtig, teilweise beleidigend den Polizeibeamten gegenüber verhalten. Ab dem 11. August werde der Lerchenkamp bis auf Höhe Graf-Ernst-Weg als Sackgasse eingerichtet, damit kein Ausweichverkehr mehr über die Spanische Furt / Lerchenkamp in die Heidlohstraße stattfinden könne. Die Ampelschaltung am Graf-Johann-Weg / Heidlohstraße sei auf die höchstmögliche Zeit heraufgesetzt worden.

Es sei geplant, dass die erste Bauphase bis Anfang Dezember andauern werde, ggf. könne diese auch etwas schneller abgeschlossen werden. Die zweite Bauphase betreffe den Abschnitt zwischen Heidlohstraße und Frohmestraße. Hier müsse ev. sogar eine Vollsperrung für die Holsteiner Chaussee angeordnet werden. Im Vorfeld würden bereits Hinweistafeln aufgestellt werden, um den Fremdverkehr dieser mache ca. 30 Prozent des Gesamtverkehrsaufkommens in diesem Bereich aus herauszuhalten.

 

II.

In den letzten Wochen seien mehrere Geschwindigkeitsmessungen im Sellhopsweg, in der Robert-Blum-Straße und in der Heidlohstraße / Frohmestraße auf Höhe Vogt-Kock-Weg durchgeführt worden. In allen Bereichen sei das Geschwindigkeitsniveau unauffällig gewesen, es gebe keine Unfallhäufungsstellen. Das subjektive Empfinden der Anwohner/innen sei dennoch ein anderes, sodass diese die Messergebnisse in Teilen anzweifeln würden.

Es sei geplant, in Sachen Vogt-Kock-Weg auf das Bezirksamt zuzugehen und zu prüfen, ob dieser in die Tempo-30-Zone aufgenommen werden könne, da er inzwischen eine reine Anwohnerstraße sei und als Schulweg fungiere. Dadurch würde die Anordnung einer Tempo-30-Strecke hinfällig werden.

 

III.

Die Parkstände im Sellhopsweg auf Höhe Albertinenhaus seien für die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner mit Handicap neu ausgeschildert worden. Insgesamt würden für die Anwohnenden mehr Parkplätze zur Verfügung gestellt. Dies habe zur Folge, dass sich die Restfahrbahnbreite verringert habe und hierdurch öffentliche Parkplätze wegfielen.

 

IV.

Am 11.08.2020 finde eine Verkehrsbesprechung zur Paul-Sorge-Straße (Veloroute) statt. Es sei angeregt worden, die acht Bauphasen nochmals zu überprüfen. Der neue Entwurf sehe bspw. eine parallele Bearbeitung von Baufeldern vor, sodass sich die Bauphase um mehrere Wochen verkürze.

 

Der Vorsitzende merkt an, auf einer Diskussionsveranstaltung sei vorgetragen worden, dass im Lokstedter Raum vermehrt Fahrzeuge durch mutwillige Brandstiftung in Brand gesetzt worden seien. Er erkundigt sich, ob dieses auch im Gebiet des PK 24 zu beobachten sei.

Herr Piper antwortet, dass dies bekannt sei. Es gebe Häufungen im Bereich Schnelsen, im Flagentwiet und Umfeld. Hier seien auch Mülleimer sowie der Unterstand vom dortigen Futterhaus in Brandt gesetzt worden. Weitere Häufungen gebe es im Bereich des PK 23 und 27 in der Niendorfer Straße, Julius-Vossler-Straße und Sportplatzring. Die betroffenen PKs betrieben bereits in Zusammenarbeit mit dem LKA eine intensive Aufklärung.

Herr Armi trägt vor, dass ihm geschildert worden sei, dass nachts auf der A7 zwischen Stellingen und Schnelsen Nord vermehrt starke Geschwindigkeitsübertretungen auftreten bis hin zu illegalen Autorennen. Er erkundigt sich, ob dies dem PK 24 bekannt sei.

Herr Piper antwortet, dass dies nicht das PK 24 betreffe, da die Autobahn zur Überwachungsaufgabe der VD gehöre. Diese sei mit dem Thema beschäftigt. Die Tempo-60-Zone stadteinwärts sei auf Tempo-80 erhöht worden, da die dortigen Arbeiten abgeschlossen seien.

 

Herr Schmidt merkt an, dass er die gewählten Standorte zur Geschwindigkeitserfassung in der Robert-Blum-Straße als ungünstig empfinde. Die Ergebnisse seien daher aus seiner Sicht nicht sonderlich aussagekräftig.

Herr Piper wiederspricht dem und trägt vor, dass aus seiner Sicht der gewählte Standort den Bereich erfasse, in dem potentiell überhaupt mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren werden könne. Dies sei auch der Bereich, über den es eine Beschwerdelage seitens der Anwohnenden gegeben habe.

 

Herr Stonus erkundigt sich nach dem Sachstand zur Wählingsallee. Hier führe der Radstreifen zum einen auf die Straße, zum anderen auf den Bürgersteig. Zum Radwegstreifen Frohmestraße trägt er vor, dass eine Vielzahl von Radfahrenden die Ampelschaltung missachten würde, hieraus ergebe sich ein hohes Unfallrisiko.

Herr Piper antwortet, dass dies noch in Arbeit sei und die Problematik derzeit beim Bezirksamt liege. Den Eindruck zur Frohmestraße könne er bestätigen. Unfälle habe es aber bisher zum Glück noch nicht gegeben.

 

Herr Pohlchte wissen, ob in den letzten Monaten vermehrt Gewalt gegenüber Polizeibeamten ausgeübt wurde. Seiner Kenntnis nach habe es entsprechende Aufrufe gegeben.

Herr Piper antwortet, dass er dies für das PK 24 nicht bestätigen könne. Dennoch empfinde er die Grundstimmung häufig als aggressiv.

Ö 15

Mitteilungen der/des Vorsitzenden

Der Vorsitzende verweist auf die vorliegende Drucksachen unter TOP 15.1 und TOP 15.2.

Ö 15.1 - 21-1173

Roman-Zeller-Platz: Öffentliche Toilette für Burgwedel Drs. 21-1055, Beschluss der BV vom 18.06.2020

Ergebnis: Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.

Ö 15.2 - 21-1179

Ausweichstandort für Hobbyimker in Schnelsen Alternativeintrag zu Drucksache 21-0838; Drs. 21-1057, Beschluss der BV vom 18.06.2020

Ergebnis: Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.

Ö 16

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Dr. Freitag berichtet über den aktuellen Sachstand verschiedener Beschlusslagen:

 

  • Historische Tafeln Grootsee-Park: Das Forum Kollau habe coronabedingt einige Projekte aufschieben müssen. Es sei aber geplant, dem Regionalausschuss im Herbst die Konzeptidee vorzustellen.
  • Austausch mit der Gemeinde Bönningstedt: Der Gemeinde gegenüber sei die Bitte geäert worden, trotz der momentan schwer absehbaren Entwicklungen, einen Terminvorschlag für den Herbst zu unterbreiten.
  • Historische Tafeln Deckel Schnelsen: Nach der erfolgten Vorstellung im Ausschuss seien einige wenige Rückmeldungen eher redaktioneller Art eingegangen. Die Verwaltung habe diese berücksichtigt und sehe daher keinen Anlass, das Thema erneut im Ausschuss zu behandeln. Lediglich eine Anmerkung zur Blickrichtung sei vom Verfasser zurückgewiesen worden. Die Verwaltung habe angemerkt, dass auch das Wirken von Frauen im Stadtteil Berücksichtigung finden solle und habe hierzu eine Ergänzung vorgenommen.
  • rderbescheid „Klimafreundliches Lokstedt“: Das Nachfolgeprojekt sei bewilligt. Eine Stelle konnte bereits besetzt werden, sodass das Projekt zeitnah starten könne. Geplant sei der Projektbeginn am 1. September 2020.
  • Benennungsverfahren „Park“ Deckel Schnelsen auf BAB: Der Bezirk könne das Benennungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen, der Senat habe ein Vetorecht. Die Klärung habe einige Zeit in Anspruch genommen, da die Konstellation „Bezirklicher Park Senatsgeplanter Deckel Bundesautobahn“ recht speziell sei.
  • rgerbus Niendorf Ost: Der Bürgerbus habe mit der Zweiten Bürgermeisterin Frau Fegebank, dem Staatsrat Herrn von Vogel und dem Bezirksamtsleiter Herr Gätgens prominente Fahrgäste vom Bezirksamt zur Alten Schule in Niendorf gefahren. Der Bürgerbus sei somit als herausragendes soziales Projekt im Bezirk vorgestellt worden.

Ö 16.1 - 21-1171

Bericht zur Beschlusslage Leerstand in Niendorf-Nord im ehemaligen Schlecker-Laden in der Brunnen-Passage beenden Drs.-Nr. 21-0618

Herr Dr. Freitag verweist auf die vorliegende Mitteilung der Verwaltung. Der Sachstand sei auch im Stadtteilbeirat Niendorf-Nord thematisiert worden.

 

Ergebnis: Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.

Ö 17

Anträge

Ö 17.1 - 21-1071

Projekt „ClimSmartLok“ – Auswirkungen auf den Stadtteil

Herr Schütt erläutert die Intention zum vorliegenden Antrag und drückt sein Bedauern aus, dass dieser nicht bereits in der Bezirksversammlung vom 18.06.2020 beschlossen worden sei.

 

Ergebnis: Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.

Ö 17.2 - 21-1153

Sondermittel für die Sicherung des DRK-Grundstücks in Niendorf

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Fraktionen von GRÜNE und CDU sich dem Antrag der SPD-Fraktion anschließen möchten. Dafür werde der Antrag unter TOP 17.3 zurückgezogen.

 

Die Antragsteller erklären sich mit diesem Vorgehen einverstanden.

 

Ergebnis: Der vorliegenden Drucksache wird mit Änderungen einstimmig zugestimmt.

Ö 17.3 - 21-1154

Sondermittel für die Errichtung eines Zaunes bei der DRK Adlerhorst

Ergebnis: Die vorliegende Drucksache wird zurückgezogen.

Ö 17.4 - 21-1186

Kein weiterer Ausbau von Döhrnstraße und Döhrntwiete: keine Priorität für ihre erstmalig endgültige Herstellung

Herr Dorsch begründet den Antrag.

 

Herr Schütt erklärt, dass seine Fraktion die gefundene Lösung unterstütze und dem Antrag zustimme.

 

Ergebnis: Der Drucksache wird einstimmig zugestimmt.

Ö 17.5 - 21-1187

Lokstedter Wohngebiete besser ans HVV-Netz anschließen: Neue Wegführung für Buslinie 281

Herr Dorsch stellt den Antrag vor.

Frau Schwarzarius teilt mit, dass sich ihre Fraktion dem Antrag anschließen möchte.

Herr Armi merkt an, dass der Antrag auch Teile des Kerngebietes betreffe. Daher sei entweder der Mobilitätsausschuss zuständig oder der Kerngebietsausschuss müsse informiert werden.

Herr Dorsch schlägt vor, den Kerngebietsausschuss im Petitum zu ergänzen.

 

Diesem Vorschlag wird gefolgt, das Petitum wird um die Formulierung „und des Kerngebietsausschusses ergänzt. Die SPD-Fraktion schließt sich dem so geänderten Antrag an.

 

Ergebnis: Der Drucksache wird mit Änderung einstimmig zugestimmt.

Ö 18

Verschiedenes

Es liegen keine Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende beendet die Sitzung um 21:53.