Protokoll
Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 05.11.2019

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er gibt bekannt, dass es in der letzten Sitzung der Bezirksversammlung am 24.10.2019 mehrere Veränderungen in der Ausschusszusammensetzung gegeben habe. Herr Bohny und Herr Heymann sind zu stellvertretenden Mitgliedern umbenannt worden. Neu vertreten im Stadtplanungsausschuss sind Frau Erk und Frau Gefeller als stimmberechtigte Mitglieder. Herr Schmidt weist auf die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Amtsverschwiegenheit gem. §§ 6 und 7 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), §§ 203, 331, 332 und 353 b Strafgesetzbuch (StGB), § 35 Sozialgesetzbuch I und § 7 Hamburgisches Datenschutzgesetz hin. Die entsprechenden Unterlagen wurden bereits durch die Gremienbetreuung verschickt.

Herr Schmidt weist außerdem darauf hin, dass zukünftig immer zu Beginn der Sitzung die Abfrage erfolgen werde, ob sich ein Mitglied des Ausschusses zu einem Tagesordnungspunkt für befangen erkläre.

Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Herr Schmidt stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

Ö 2

Bürgerfragestunde

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Ö 3

Bebauungsplan-Entwurf Hoheluft-West 15 / Eimsbüttel 38 (Unnastraße) Vorstellung der Wettbewerbsergebnisse

Gast: Herr Wild (claussen-seggelke, stadtplaner)

Herr Wild stellt zunächst anhand eines Luftbildes und einer Übersicht die Ausgangssituation und die Standorte der Werke 1, 3 und 5 der Firma Beiersdorf in Eimsbüttel dar und erläutert das Plangebiet sowie das durch die Verlagerung der Konzernzentrale an die Troplowitzstraße ermöglichte Vorhaben zur Entwicklung eines neuen Stadtquartiers an der Unnastraße. Anhand einer ausführlichen Präsentation berichtet er über die in Kooperation mit urbanista durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung unter dem Titel „Stadtmacherei Eimsbüttel (www.stadtmacherei-eimsbuettel.de)“ mit diversen Veranstaltungen. Er vermittelt verschiedene Eindrücke aus den Themenwerkstätten und geht auf den konkreten Ablauf des insgesamt sehr vielschichtigen Beteiligungsverfahrens ein. Im Anschluss berichtet Herr Wild über das städtebaulich-freiraumplanerische Gutachterverfahren, stellt die beteiligten Büros vor und geht auf die eingereichten Entwürfe und ihre Bewertung sowie das Ergebnis des Gutachterverfahrens ein. Abschließend erläutert er den Siegerentwurf mit seinen Besonderheiten.

Herr Stephan macht noch einmal darauf aufmerksam, dass es sich bei diesem Projekt bislang um ein sehr aufwändiges Verfahren gehandelt habe, bei dem man die Bürgerinnen und Bürger durch eine Vielzahl von Veranstaltungen eingebunden und beteiligt habe. Im nächsten Schritt führe man nun am 03.12.2019 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens in Form einer öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) durch.

Herr Stephan weist außerdem auf das Angebot von Herrn Best (Beiersdorf) und Herr Wenzel (Troma) an die Fraktionen hin, jederzeit die weiteren Planungen im Ausschuss vorzustellen.

Herr Heymann findet es bedauerlich, dass der in der Bürgerbeteiligung geäerte Wunsch, an der Ecke Unnastraße / Quickbornstraße einen großgigen Eingang in das Quartier mit unterschiedlichen Geschäften zu gestalten, im Siegerentwurf nicht aufgegriffen worden sei.

Herr Wild erläutert, dass der Umgang mit diesem Bereich des Plans sowohl in der Bürgerbeteiligung als auch bei der Bewertung der verschiedenen Entwürfe diskutiert worden sei. Letztendlich habe man sich gegen ein Modell mit einem Schwerpunkt in diesem Bereich entschieden, weil dieses sonst in Konkurrenz zu anderen Bereichen innerhalb des Plangebietes gestanden hätte. Es gebe allerdings an der Quickbornstraße eventuell die Möglichkeit, in der grünen Vorzone kleine Öffentlichkeitsbezogene Nutzungen vorzusehen. Diese Variante befinde sich zurzeit in der Prüfung.

Herr Ernst erkundigt sich, welche der in der Bürgerbeteiligung herausgearbeiteten Punkte umgesetzt worden seien.

Herr Wild erläutert, dass bereits mit der Aufgabenstellung zur Stadtmacherei genau beschrieben worden sei, welche Möglichkeiten der Beteiligung und Mitsprache den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stünden. Konkret im Siegerentwurf finde sich die Forderung nach einer Durchlässigkeit des Quartiers, gemeinschaftlichen Dachnutzungen und die Kleinteiligkeit der Blöcke / des Quartiers wieder.

Herr Kuhn merkt an, dass er das Bürgerbeteiligungsverfahren und auch den Siegerentwurf für eine gutesung halte. Insbesondere die Öffnung des Quartiers und die Hervorhebung der grünen Zonen halte er für sehr gelungen. Im Hinblick auf die nun am 03. Dezember folgende ÖPD erkundigt er sich, welche weiteren Spielräume man noch habe.

Herr Stephanhrt aus, dass sowohl in der ÖPD als auch im Bebauungsplan noch einiges abgewogen werden müsse. So gehe es beispielsweise um Themen wie Verkehrsentwicklung, Erstellung von Gutachten oder auch rechtliche Anmerkungen. Außerdem würden technische Fragestellungen wie Geschossigkeit und Dichte diskutiert. Die ÖPD diene dabei der frühzeitigen Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in das laufende Verwaltungsverfahren.

Herr Schmidt weist darauf hin, dass aufgrund der ÖPD am 03.12. (Beginn 19.00 Uhr, Bürgerinformation ab 18.30 Uhr) voraussichtlich keine zusätzliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses stattfinde.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Vorstellung der Ergebnisse des städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachterverfahrens zur Kenntnis.

 

Ö 4

Bebauungsplan Stellingen 62 (Sportplatzring) Hochbaulicher Realisierungswettbewerb für Baufeld D (Basselweg) und C (Borchertstraße) Vorstellung der Wettbewerbsergebnisse

Frau Döscher fasst zunächst zusammen, dass es sich beim Bebauungsplan Stellingen 62 um eine städtische Fläche handele, auf der man insgesamt 700 Wohneinheiten sowie ein neues Zentrum für Stellingen mit Nahversorgung und sozialen Dienstleistungen und einem Stadtteilhaus plane. Grundlage für den Bebauungsplan und für die hochbaulichen Wettbewerbe bilde der aus dem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb abgeleitete Funktionsplan, den sie nachfolgend kurz erläutert, da es hier verschiedene inhaltliche Vorgaben für die verschiedenen Baufelder gebe.

Weiterhin geht sie kurz auf den Stand der anderen Baufelder ein, die sich zu einem Teil schon im Bau befänden (A), bzw. für die es Bauanträge in Vorbereitung gebe (B, E/F).

Nachfolgend stellt Frau Döscher die Baufelder C und D vor, auf denen weitestgehend Wohnungsbau realisiert werden solle und für die es mit dem Gestaltungsleitfaden Hochbau, dem Gestaltungshandbuch Freiraum und dem Mobilitätskonzept 3 markante Vorgaben gebe. Sie berichtet weiterhin über Verfahrens- und Wettbewerbsverläufe, geht auf die Wettbewerbsergebnisse ein und stellt jeweils die Plätze 1 bis 3 vor. Bei beiden Baufeldern seien nun noch einige Nachbesserungen der Wettbewerbsergebnisse abzustimmen.

Herr Heymann findet es schade, dass die Entwürfe Reaktionen auf die sehr strengen Bebauungspläne seien und er erkundigt sich, weshalb der Ablauf nicht anders herum sein könne.

Frau Döscher antwortet, dass der Ablauf durch das Bebauungsplanverfahren festgelegt sei. Der Bebauungsplan gebe etwas vor, woraus sich der Hochbau ableite. Das diene unter anderem auch der Einheitlichkeit eines Wohnquartiers.

Herr Thies äert bezüglich Baufeld D die Bedenken, dass der Entwurf sehr nach einem gewerblichen Gebäude aussehe. Er möchte wissen, ob hier noch eine Entschärfung vorgesehen sei.

Frau Döscher merkt an, dass die Ansichten diesbezüglich noch überarbeitet würden.

Herr Leiste stellt fest, dass für die Verwirklichung der Planungen aus dem Siegerentwurf für Baufeld C Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich seien. Er halte das für einen Widerspruch in sich.

Herr Stephan entgegnet, dass eine Befreiung grundsätzlich nichts Anrüchiges und gemäß Baugesetzbuch sogar vorgesehen sei.

Her Wiegmann erkundigt sich, ob Ausnahmen vorgesehen seien.

Herr Stephan erläutert, dass der Bebauungsplan ein städtebauliches Grundgerüst darstelle, welches die Voraussetzung für alle weiteren hochbaulichen Planungen sei. Dass es im weiteren Verfahren gegebenenfalls noch Randkorrekturen gebe, sei durchaus normal. Eine Prüfung, ob bestimmte Ausnahmen befreiungsfähig sind, stelle jedoch das Grundkonzept nicht in Frage.

Herr Ernst merkt an, dass sicherlich der wirtschaftliche Aspekt eine große Rolle spiele. Trotzdem halte er Maßnahmen für Dachbegrünung oder Fotovoltaikanlagen für durchaus angebracht.

Frau Döscher bestätigt, dass diese Vorgaben im Bebauungsplan enthalten seien, auch für die Baufelder C und D.

Herr Gottlieb stellt fest, dass Befreiungen und Korrekturen von Baugrenzen in Bebauungsplanverfahren durchaus üblich seien. Die Korrekturen bezüglich der Geschossigkeit auf den beiden Baufeldern erwarte er mit Spannung. Hier werde man sicherlich noch einmal näher hinschauen müssen.

Herr Stephan macht nochmals deutlich, dass man sowohl mit den Wettbewerben als auch mit der Bürgerbeteiligung insbesondere bei Stellingen 62 und beim „Beiersdorfplan“ 2 Qualitäts­stufen der fachlichen Art habe, die nicht der Standard seien.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Vorstellung der Wettbewerbsergebnisse zur Kenntnis.

(Hinweis: die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

Ö 5

"Eimsbütteler Zukunftsforum" am 02.12.2019 Bezug: BV-Beschluss vom 28.03.2019, Drucksache 20-3520, Zukunftsforum Eimsbüttel 2040 - Neue Entwicklungen in Mobilität, Umwelt, Wohnen

Frau Schulitz geht zunächst auf die Ausgangslage, den Beschluss vom Februar 2018 zum räumlichen Leitbild „Eimsbüttel 2040“ ein. Mit diesem Beschluss sei der Grundstein für eine Umsetzung und Konkretisierung in verschiedenen Formaten wie beispielsweise Wohnungsbauprogramm oder Zentrenentwicklung gelegt worden. Mit der Drucksache 20-3520 habe die Bezirksversammlung am 28.03.2019 zusätzlich beschlossen, ein Zukunftsforum einzuberufen und zu verstetigen.

Frau Schulitz berichtet, dass man diesem Beschluss mit der Planung und Durchführung der Veranstaltung „Eimsbüttler Zukunftsforum“ am 02.12.2019 Rechnung tragen wolle. Sie geht nachfolgend kurz auf den konkreten Ablauf der Veranstaltung ein und macht darauf aufmerksam, dass die Veranstaltung der Auftakt einer Veranstaltungsreihe mit jährlich einem Termin sei. Als zukünftige Themen stünden Mobilität und Umwelt im Fokus.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

(Hinweis: die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

Ö 6

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Stephan gibt die Mitteilungen der Verwaltung bekannt:

 

Ö 6.1 - 21-0331

Information über die Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Niendorf 92 (Tibarg)

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

Ö 6.2 - 21-0351

Bebauungsplan Eidelstedt 75 (Duvenacker) Information über die Feststellung des Bebauungsplans

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

Ö 7

Anträge

Ö 7.1 - 21-0322

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün: Maßnahmen und Perspektiven für Eimsbüttel vorstellen

Frau Schwarzarius erläutert den vorliegenden Antrag und bittet den Ausschuss um Zustimmung.

Herr Mir Agha stellt fest, dass seine Fraktion den Antrag grundsätzlich positiv sehe, allerdings noch Beratungsbedarf zu den Formulierungen des 2. Absatzes des Petitums habe.

Es wird einvernehmlich beschlossen, den Antrag in die nächste Sitzung des Stadtplanungsausschusses zu vertagen.

 

Ö 8

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 22.10.2019

Die Niederschrift liegt noch nicht vor.