Die Stimmfähigkeit wird festgestellt und die Referenten und Teilnehmenden begrüßt. Herr Mir Agha nimmt als Gast teil.
Die Niederschrift wird bei einer Enthaltung mehrheitlich genehmigt.
Es sind zwei Bürgerinnen und Bürger zugeschaltet. Fragen gibt es nicht.
Herr Dr. Engler (ARGUS) und Herr Franz (BVM) stellen die Machbarkeitsstudie anhand einer Präsentation vor. Ab der Elbgaustraße wird der Radschnellweg in zwei Ästen weitergeführt – einer Richtung Bahrenfeld – Altona - Diebsteich, der andere über die Veloroute 2 Richtung Eimsbüttel. Nach der endgültigen Routenfestlegung werden einzelne Abschnitte im Rahmen von konkreten Straßenplanverfahren umgesetzt. Herr Müller-Sönksen möchte wissen, welchen Bedarf es überhaupt gibt und stellt die Kosten-/ Nutzungrechnung infrage. Den Verweis der Referenten auf die zu Grunde liegende Studie der TU-Harburg hält er für untauglich. Zudem möchte er wissen, wo und wann welche Bedarfszahlen ermittelt wurden.
Herr Franz berichtet, dass ein großes Potenzial gesehen wird - Ziel ist es Verkehr nachhaltiger zu realisieren. Das Projekt werde in Abschnitten realisiert und es wird auch von einem abschnittsweisen Befahren ausgegangen. Erfahrungen aus Holland zeigen, dass auch bei Regenwetter Rad gefahren werde. E-Mobilität führt zu stärkerer Nutzung der Radschnellwege. Bei der prüfung der Varianten wird auch die Wirtschaftlichkeit beachtet. Es besteht ein hoher Bedarf an Radinfrastruktur und auch Gewerbegebiete sind für den Radverkehr zu erschließen. Dies ist für das Gewerbegebiet Schnackenburgallee vorgesehen.
Herr Brunckhorst fragt an, wie konkret die Querungen an Straßen ohne Ampeln (z.B. Elbgaustraße) gestaltet werden sollen. Zudem möchte er wissen, was mit „Fokuspunkten“ gemeint ist und wann mit der Bürgerbeteiligung begonnen werden soll.
Herr Dr. Engler: Die Planung für den Fokuspunkt Elbgaustraße ist jetzt in die Planung des LSBG zur Veloroute 14 übergegangen. Zu Radschnellwegen gibt es konkrete Vorgaben, wie Signalisierung zu gestalten ist. Fokuspunkte sind Kreuzungsbereich, wo genauer hingeschaut werden muss. Es gab Bürgerbeteiligung in Eidelstedt und online. Bei der konkreten Planung von Abschnitten ist weitere Beteiligung vorgesehen.
Frau Zimmermann fragt nach dem aktuellen Stand der Querung Elbgaustraße und möchte wissen, wie Fußgänger im Binsbargtunnelvor Abgasen geschützt werden können.
Zudem kommt aus dem Gremium die Frage nach dem Wegfall von PKW Parkplätzen und notwendigen Baumfällungen.
Herr Dr. Engler: Die Abgasbelastung im Binsbargtunnel gibt es. Dort wäre dann ein geschützter Radfahrstreifen vorgesehen. Einrichtung von Fahrradstraßen bedeute nicht, dass Anlieger und Anwohner nicht mehr einfahren dürfen. Lediglich der Durchgangsverkehr soll rausgenommen werden. Konkrete Angaben zu Wegfall von Parkplätzen und notwendigen Baumfällungen können auf dieser Planungsebene nicht getroffen werden und sind Bestandteil der konkreten Straßenplanungsverfahren.
Kopenhagener Radwege – das ist noch neu und läuft auf der Graphik S.9 unter „Radfahrstreifen“.
Herr Trzebiatowski (MR) erklärt den Verkehrsversuch „Fairness-Zonen Hoheluft“ anhand einer Präsentation. Herr Klein möchte wissen, ob die Markierungen auch bei schlechten Sichtbedingungen erkennbar sind und zu welchen Zeiten die Nutzungsdaten erhoben wurden. Herr Müller-Sönksen fragt, ob – aus Nord/West kommend – eine zweigleisige Streckenführung ausreichend ist. Zudem fragt er, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung möglich ist. Er schlägt dazu eine weitere öffentliche Veranstaltung zu.
Herr Trzebiatowski: Die Anbindung Isestraße wurde nicht betrachtet, da dies gerade vom LSBG umgebaut wurde. Es ist ein Zweirichtungsradweg und es gibt Möglichkeiten einer Geschwindigkeitsreduzierung im Radverkehr – dies sei bei der Veloroute 8 am Hammer Steindamm durch Fahrbahnmarkierungen, die hubbeln, erreicht worden.
Herr Armi lobt die praxisnahe Bürgerbeteiligung vor Ort. Er fragt nach, ob die gewonnenen Erkenntnisse für weitere Örtlichkeiten angewendet werden können. Herr Weiler erörtert die komplexen Bedingungen, unter denen der Versuch stattgefunden hat. Herr Gutzeit plädiert für mehr Platz auf den Radwegen und eine bessere finanzielle Ausstattung des Versuchs, bzw. zukünftiger Versuche. Herr Reipschläger möchte über Unfälle, die Verlängerung der Ampel-Grünphasen, der unzureichenden Radwegsbreite und der Vorfahrtsregelungen informiert werden.
Herr Weiler wird diese Fragen von Herrn Reipschläger noch mal an die richtigen Dienststellen weitergeben.
Er berichtet, dass es insgesamt eine Hochkomplexe Stelle sei und hier mit wenig Ressourceneinsatz eine Verbesserung der Situation zu erzielen ist. Mit mehr finanziellen Mitteln würde man die Ampelanlage auch anpassen. Generell werde mit dem Bau der U5 dann der gesamte Bereich großflächig überplant und es könne dann einer umfassenderen Lösung gefunden werden. Der Verkehrsversuch in dieser einfachen Form ohne großen Ressourceneinsatz habe sich hier bewährt, wenn alle mitziehen. Andere Versuche wie „Ottensen macht Platz“ oder „Grelckstraße“ haben einen deutlich höheren Aufwand.
Der Antrag wurde bereits beschlossen und befindet sich aufgrund eines Drucksachenfehlers auf der TO. Die Referenten wurden bereits angefragt.
Der Antrag wurde in die BV zum 25.03 eingebracht und zur Beratung in den AM verwiesen. Der AM am 14.04.2021 hat als Mobilitätsforum getagt ohne Befassung von Anträgen. Herr Klein meldet dazu Beratungsbedarf an und bittet um Aufschub. Herr Gutzeit schließt sich dem an. Der Antrag wird in den Juni vertagt.
Herr Klein bringt den Antrag für GRÜNE und CDU ein.
Herr Brunckhorst betont, dass es sich um einen Prüfantrag handelt und befürwortet diesen. Herr Klein weist auf die Straßennutzung rund um die Kita hin und unterstreicht damit die Notwenigkeit einer Ampel. Herr Schreiber sieht den Bedarf ebenfalls als gegeben.
Der Antrag wird mehrheitlich bei Enthaltung der FDP und Ablehnung der AfD angenommen.
Herr Martens bringt den Antrag ein. Herr Armi macht auf die Probleme der Lieferverkehre aufmerksam, schließt sich aber grundsätzlich an. Er bittet um punktweise Abstimmung und möchte eine Überlastung der Polizei vermeiden. Herr Müller-Sönksen spricht die Kontrolldichte an und kritisiert eine juristische „Grauzone“ in Bezug auf Paketdienste. Er regt an, auf den neuen Bußgeldkatalog zu warten. Der Antrag wird punktweise abgestimmt und unter Punkt 1 einstimmig und unter Punkt 2 mehrheitlich bei Enthaltung von SPD und FDP angenommen.
Herr Klein erörtert den Antrag. Herr Armi und Herr Müller–Sönksen möchten den Antrag unterstützen. Es wird angeregt, das Portal um technische Details zu ergänzen (z.B. temporäre Einschränkungen). Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Herr Klein erörtert den Antrag. Herr Armi betont die Fortschritte bei der Entwicklung der Tempo-30 Zonen. Herr Gutzeit schließt sich dem an. Er appelliert zudem an die CDU, die Tempo-30 Zonen auf die ganze Stadt auszudehnen. Es folgt eine Diskussion über den hiesigen „Flickenteppich“ zu diesem Thema betreffend abwechselnde kurze Strecken mit Tempo 30 und Tempo 50 und unterschiedlichen Uhrzeiten vor sozialen Einrichtungen. Der Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimme der AfD angenommen.
Herr Klein erörtert den Antrag. Herr Weiler weist darauf hin, dass dieses Thema an die Polizei (BIS) zu richten ist, der Wunsch nach Prüfung des Sachverhalts/ Gutachtens aber unterstützt wird. Herr Armi regt an, zunächst eine Anfrage an die BIS zu stellen, ob und wenn ja welche Informationen bereits vorliegen. Aus Hausmitteln des Fachamtes kann ein Gutachten derzeit nicht finanziert werden. Herr Mir Agha bittet Herrn Weiler zum Juni-AM zu prüfen, ob konsumtive Mittel rechtlich eingesetzt werden können und etwa in welcher Höhe diese benötigt werden. Der Antrag wird vertagt.
Der Antrag wurde als Tischvorlage am Sitzungstag verschickt. Er wird in die Juni-Sitzung vertagt, da keine Dringlichkeit gegeben ist.
Es gibt keine Mitteilungen.
Die folgenden MdV´s werden auf die Juni-Sitzung vertagt.
Nachträglich, auf Wunsch von Herrn Reipschläger, wird folgende eMail abgedruckt:
Hallo Herr Weiler,
vielen Dank für die Möglichkeit, meine Fragen auch noch nach so langer Zeit stellen zu dürfen.
- Wie wird nicht angepasste Geschwindigkeit bei Radfahrenden definiert? Wieviel Km/h? Wie wurde gemessen?
Hier gilt grundsätzlich die StVO § 3 Geschwindigkeit :
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Vorallem der Absatz 2a bedeutet, dass auf Radwegen neben Gehwegen ggf. nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.
- Gibt es Angaben zur Anzahl der Radfahrer, Fußgänger, Kfz und in welchen Richtungen? (wurde schon beantwortet -> nein)
Nein
- Anzahl der Unfälle, Stürze, Beschädigungen, Verletzten in welchem Zeitraum?
Nein
- Wurde testweise die Verlängerung der Grünzeiten zugunsten Fuß-/Radverkehr geprüft?
Nein
- Die Schaltung der LSA für den Fußverkehr zwingt Fußgänger oftmals zu einem Zwischenstopp auf viel zu schmalen Mittelinseln, weshalb dann lieber bei Rot auf der Radfurt weiter gegangen wird. Ist geprüft worden die Grünphasen zu ändern?
Nein
- Die Breite des Zweirichtungsradwegs auf der Hoheluftbrücke unterschreitet die Regelbreite um wieviel Meter?
Der Zweirichtungsradweg ist 2,00 m breit. Diese Breite entspricht somit dem Mindestmaß gemäß ERA 2010 und unterschreitet das Regelmaß von 2,50 m um 50 cm.
- Wie ist die Vorfahrtregelung, wenn Radfahrer von rechts aus dem Isebekradweg kommen und auf Radler, die entlang der Hoheluft fahren, treffen? Hier genügt eine Einschätzung, da bereits über das PK17 eine Anfrage bei der VD5 läuft.
Der bauliche Radweg entlang der Hoheluftchaussee ist rot gepflastert und mit einem weißen taktilen Streifen vom Gehweg abgegrenzt. Der Plattenbelag des Gehweges ist durchgezogen. Somit ist die Einmündung des Kaiser-Friedrich-Ufers wie eine Gehwegüberfahrt zu betrachten. Dies bedeutet, dass der Radfahrende, der vom Kaiser-Friedrich-Ufer kommt, gegenüber Radfahrenden und Fußgängern entlang der Hoheluft wartepflichtig ist.
…..gekürzt ….persönliche Anmerkungen…. …..
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reipschläger