Protokoll
Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 04.11.2025

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er weist auf die Öffentlichkeit der Sitzung hin und macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet, jedoch nach Genehmigung des Protokolls wieder gelöscht werde. Er erläutert, dass es sich bei dem Protokoll um ein Ergebnisprotokoll mit einigen wichtigen Anmerkungen, nicht jedoch um ein Wortprotokoll handelt.

Herr Schmidt gibt bekannt, dass es bei der Ausschussbesetzung einige Änderungen gege-ben hat:

GRÜNE-Fraktion: Herr Bühler ist aus dem Ausschuss ausgeschieden. Frau Weiner ist jetzt stellvertretendes Mitglied.

Fraktion DIE LINKE.:
Herr Schulte und Herr Arndt sind aus dem Ausschuss ausgeschieden. Herr Brinkmann ist jetzt stellvertretendes Mitglied.

CDU-Fraktion:
Herr Tangemann ist aus dem Ausschuss ausgeschieden. Als neues stimmberechtigtes Mitglied wurde Frau Höflich benannt.

Nachfolgend stellt Herr Schmidt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen der Aus-schussmitglieder fest. Gegen die Tagesordnung gibt es keine Einwände. Weiterhin erkundigt er sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungspunkte für befangen erklärt. Das ist nicht der Fall.

r Redebeiträge bittet Herr Schmidt um Nutzung der bereitgestellten Mikrofone. Bei längeren Wortbeiträgen und Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger unter dem TOP „rgerfragestunde“ ist es außerdem hilfreich, diese für die Protokollierung an die Verwaltung zu senden an die E-Mail-Adressestadtplanung@eimsbuettel.hamburg.de.

 

Ö 2

Fragestunde im Ausschuss Stadtplanung

Es gibt keine Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger.

 

Ö 3

Bebauungsplan-Entwurf Rotherbaum 39 (Joseph-Carlebach-Platz) Sachstandsbericht zum Wettbewerbsverfahren Bornplatzsynagoge (Gäste)

Gäste: Frau Szczupak, Herr Rubinstein, Herr Stricharz (Jüdische Gemeinde), Herr Nowak, Herr Senger (Büro Luchterhandt), Herr Schulz, Herr Westermann (Senatskanzlei, Planungsstab), Frau Lenzen (Behörde für

Herr Stricharz bedankt sich für die Möglichkeit, heute im Ausschuss über den Sachstand zum Architektenwettbewerb berichten zu können. Der Wettbewerb sei inzwischen beendet und es gebe einen Siegerentwurf, den man heute vorstellen wolle. Dieser Siegerentwurf unterscheide sich von den anderen, sehr guten Entwürfen aus der zweiten Runde des Wettbewerbs insbesondere dadurch, dass er nicht versucht, durch spektakuläre neue Effekte zu punkten, außer einer gläsernen Kuppel. Der Entwurf wirke sehr durchdacht und einfühlsam und sehr tiefgründig. Im Wettbewerb mit vielen der anderen Entwürfe, die die Kreativität der Architekten deutlich zum Ausdruck gebracht hätten und die weit über die Machbarkeitsstudie hinausgingen, habe dieser Entwurf durch sein Einfühlungsvermögen und die Detailliebe überzeugt.

 

Herr Stricharz fasst zusammen, dass man 2 Tage lang in einer großen Jury intensiv über die Entwürfe diskutiert und am Ende einen Entwurf einstimmig ausgewählt habe. Auch mit einem zeitlichen Abstand zu der Entscheidung könne man sagen, dass alle Beteiligten immer mehr zu dem Schluss kämen, man habe richtig entschieden. Es gebe keine Reue über die Auswahl. Die aktuelle Zeit nach dem 7. Oktober 2023 habe noch einmal bestätigt, dass es dieses Vorhaben brauche. Man benötige ein Bauwerk, das ungeachtet von allen äußerlichen Einflüssen sichtbar sei und dazu beitrage, dass das jüdische Leben zwingend sichtbar bleibe.

 

Herr Stricharz betont, dass es wichtig sei, die Menschen im Stadtteil und vor Ort abzuholen und in das Projekt einzubinden, es aber gleichzeitig auch eine Herausforderung darstelle. Man habe, auch bereits in der Vergangenheit, mehrere Begegnungsformate aufgesetzt, um die Leute vor Ort und auch die Politik einzubeziehen und Feedback zu erzeugen. Als wichtigen Teil betrachte man weiterhin eine offene Planung ohne Zäune. Der Platz solle zu den überwiegenden Zeiten durchströmbar sein. Hieran habe auch die aktuelle Sicherheitslage nichts geändert. Allerdings erwarte man, dass das Sicherheitskonzept dieses sicher abbilde. Nicht nur für die jüdische Gemeinde, sondern auch für die Nachbarn, sei das eine wichtige Voraussetzung.

 

Herr Nowak geht nun anhand einer Präsentation konkret auf den Wettbewerb zum Wiederaufbau der Bornplatzsynagoge ein. Hierbei fasst er zunächst noch einmal den Verfahrensablauf zusammen. Seit dem letzten Bericht im Ausschuss Ende 2024 habe man in der ersten Jahreshälfte 2025 die erste Phase des Wettbewerbs mit 25 Teams durchgeführt, an die sich dann im Mai an 2 Tagen das Preisgericht mit 27 stimmberechtigten FachpreisrichterInnen und ebenso vielen Stellvertretenden und diversen Sachverständigen und ExpertInnen, beispielsweise zu Themen wie Brandschutz und Sicherheit, angeschlossen habe. Aus den 25 eingereichten Entwürfen seien 7 Entwürfe für die zweite Phase des Wettbewerbs ausgewählt worden, die über den Sommer hin weiterbearbeitet wurden. Am 17. und 18. September habe es dann die 2. Sitzung des Preisgerichts, ebenfalls in großer Zusammensetzung, gegeben und man habe dann aus den 7 Entwürfen den Sieger ausgewählt und sich darüber hinaus für vier Preise ausgesprochen.

 

Herr Nowak geht ausführlich auf die vier prämierten Entwürfe ein, streicht die Besonderheiten hervor und weist auf die verschiedenen Kritikpunkte hin. Abschließend betont er, dass es sich bei dem 1. Preis sicherlich nicht um die aufregendste Variante handele, dass dieses im Wettbewerb aber auch nicht angestrebt worden sei. Vielmehr sei eine möglichst genaue Rekonstruktion der orthodoxen Synagoge wichtig erschienen. Der erste Preis orientiere sich sehr genau an der Machbarkeitsstudie. Zudem bestehe seitens der EntwurfsverfasserInnen der Vorschlag, alle Ziegel, die es in Deutschland aus der Entstehungszeit der ursprünglichen Synagoge gebe, zusammenzutragen und daraus die Synagoge aufzubauen. Herr Nowak geht im Folgenden auf die weiteren positiven Aspekte des Entwurfs ein.

Herr Stricharz und Herr Nowak beantworten im weiteren Verlauf verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder, insbesondere zu den Themen:

-          Unterbringung von Polizei und Sicherheitspersonal

-          Rolle des Sicherheitskonzepts bei der Auswahl des Siegerentwurfs

-          Möglichkeit des Nachbrennens der Ziegel im Hamburger Format

-          Entscheidung über die gläserne Kuppel

 

Weiterhin wird von der CDU-Fraktion das Gelingen des Entwurfs betont. Dieser passe sehr gut in den Stadtteil und es imponiere die Nähe zur alten Synagoge. Ein Dank gehe an alle Beteiligten und Mitwirkenden des Auswahlverfahrens.

Herr Gerdelmann betont, dass auch der Bezirk eine Verantwortung für dieses Projekt trage, da es sich um einen sehr wichtigen Bau und auch um eine wichtige Gemeinwesenaufgabe handele. Insbesondere der lange und intensive Austausch habe ihn persönlich sehr beeindruckt. Er sei stolz auf das Ergebnis, aber auch auf den Weg hin zu diesem Ergebnis, denn es habe eines langen und tiefen Dialogs gebraucht, um herauszufiltern, wer was wolle und er streicht die besondere Atmosphäre und die besondere Aufmerksamkeit in den Preisgerichtssitzungen hervor. Der jüdischen Gemeinde sei es als Bauherr nicht nur um den Bau eines Gebäudes unter möglichst optimalen Bedingungen gegangen, sondern sie schaffe mit diesem Bau ein Stück Gemeinwesen mitten in Eimsbüttel. Die Mitwirkung von Bezirk, Fachbehörde und Senatskanzlei mache darüber hinaus deutlich, dass die jüdische Gemeinde die Stadt an ihrer Seite habe. Herr Gerdelmann verleiht seinem Wunsch Ausdruck, dass man diese positive Begleitung des Prozesses auch in den kommenden Jahren aufrechterhalte, auch wenn es in die möglicherweise schwierigeren Zwischenstufen gehe.

Herr Stephan berichtet zum weiteren Vorgehen, dass mit dem Wettbewerbsergebnis der Dialog der jüdischen Gemeinde mit dem Urheber der Planungen beginne. Wenn gewünscht, werde der Bezirk hierbei begleiten. Der nächste Schritt aus Sicht des Bezirkes sei die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens, welches zuletzt im Juni vor zwei Jahren mit der Grobabstimmung unterbrochen worden sei. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als Öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplan beabsichtige man Anfang 2026 durchzuführen.

Der Ausschuss Stadtplanung nimmt die Berichte zum Sachstand zur Kenntnis.

 

Ö 4 - 22-1532

Entwurf der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 3 (Gewerbegebiet Papenreye Textänderung) Zustimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Herr Maue beschreibt zunächst die Lage des Plangebietes, geht auf das geltende Planrecht ein und stellt Anlass und Ziel der Planung vor. Weiterhin informiert er über Anlass und Zielsetzung eines Beherbergungskonzeptes, welches derzeit vom Fachamt erarbeitet werde. Eine Abstimmung mit den Nachbarbezirken sei bereits erfolgt, die Fertigstellung werde zum 2. Quartal 2026 angestrebt. Ergänzend hierzu folgen Ausführungen über das bezirkliche Gewerbeflächenentwicklungskonzept, welches 2018 veröffentlicht worden sei und er geht auf die Voraussetzungen für eine Aktualisierung dieses Konzeptes ein.

Im Anschluss stellt Herr Maue die Änderungsbereiche im Bebauungsplan vor, erläutert die wesentlichen Festsetzungen im Entwurf der Änderung und macht nochmals auf den bisherigen Verfahrensablauf aufmerksam. Abschließend informiert er über das weitere Vorgehen/Zeitziel.

Herr Maue beantwortet nachfolgend einige Fragen der Ausschussmitglieder, die sich im Wesentlichen auf folgende Themen beziehen:

-          Begrifflichkeit: Zulässigkeit eines Neubaus oder nur Erneuerung

-          Ausführliche Vorstellung des Beherbergungskonzeptes im Ausschuss

-          Möglichkeit von textlichen Festsetzungen im Beherbergungskonzept auch für Ferienwohnungen und -häuser

-          Alte und neue Baunutzungsverordnung für einen Bebauungsplan

-          Warum Sportflächen als Ausnahmen

-          Warum werden Vergnügungsstätten nicht ausgeschlossen

-          Erläuterung des Begriffs „Schank- und Speisewirtschaften“

-          Fremdkörperfestsetzungen

-          Begrifflichkeiten aus dem Baugesetzbuch

-          Zulässigkeit von Spielhallen, Einzelfallprüfungen

-          Mögliche Anfragen aus dem produzierenden Gewerbe

Herr Stephan ergänzt die Ausführungen von Herrn Maue.  Ein Gewerbegebiet sei grundsätzlich auch für Hotel, Sport und Vergnügungsstätten jeglicher Art und Weise erst einmal zulässig.

Auf der Grundlage des Nahversorgungskonzeptes könne man dort, wo man ihn haben wolle, Einzelhandel zulassen oder aber ihn auch aktiv ausschließen. Mit dem Konzept habe man eine rechtliche Grundlage geschaffen.

Mit dem Beherbergungskonzept, welches man selber, ohne externen Sachverstand erstelle, wolle man – mit räumlichem Fokus auf die festgesetzten Gewerbegebiete – solch eine Grundlage auch für die Beherbergungsbetriebe schaffen. Dieses werde man zu gegebener Zeit im Ausschuss vorstellen.

Herr Kleinert begrüßt die Auseinandersetzung insbesondere mit dem Thema der Ferienwohnungen und wünscht sich die Ausdehnung und Auseinandersetzung hiermit auch für die Wohn- und Mischgebiete, da dort der Druck ebenso sehr hoch sei.

Herr Stephan führt aus, dass sich das in Erstellung befindliche Beherbergungskonzept rein auf die Gewerbegebiete fokussiere, da die Fragestellung hierbei doch eine andere als in Wohn- und Mischgebieten sei. Er stellt klar, dass es sich allerdings um eine grundsätzliche Frage zu einem nicht ganz einfachen und sehr komplexen Thema handele.

Der Ausschuss Stadtplanung stimmt der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Drucksache 22-1532 einstimmig zu.

 


Anlagen
2025-11_04_ Nie 3 Änd- StaPla ÖA (1574 KB)

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Stephan gibt die Mitteilungen der Verwaltung bekannt:

 

Ö 6

Anträge

Ö 6.1 - 22-1438

Fortschreibung und Aktualisierung des Gewerbeflächenkonzepts für den Bezirk Eimsbüttel

Herr Schwanke hofft, dass sich der in den vergangenen Sitzungen angemeldete Beratungsbedarf zu dieser Thematik geklärt habe und man heute über die Drucksache abstimmen könne, insbesondere, da es in den Bezirken Hamburg-Nord und Wandsbek schon vergleichbare Beschlüsse gegeben habe.

Herr Gottlieb weist darauf hin, dass man sich in der letzten Sitzung hinsichtlich des Gewer-
be-, aber auch des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zunächst einen Sachstandsbericht der Verwaltung gewünscht habe. Im Anschluss hieran könne man dann auch über den vorliegenden Antrag abstimmen. Insofern bitte seine Fraktion weiterhin um Vertagung.

Herr Schwanke stimmt einer Vertagung auf die nächste Sitzung zu in der Hoffnung, dass dann dem Informationsbedarf Rechnung getragen werde.

Eine Entscheidung über die Drucksache wird vertagt auf die nächste Sitzung des Ausschusses am 18.11.2025.

 

Ö 7

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 30.09.2025

Herr Schmidt weist auf einen von der FDP-Fraktion angemeldeten Ergänzungswunsch hin:

Auf Seite 8 müsse es unter TOP 5.5 im 2. Satz heißen: „Die FDP-Antragstellerin erklärt sich mit der Vertagung des Antrages einverstanden“.

Die Niederschrift vom 30.09.2025 wird mit der vorstehenden Ergänzung einstimmig genehmigt.