Herr Schmidt eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden zur öffentlichen Videokonferenz des Ausschusses Stadtplanung. Er macht darauf aufmerksam, dass diese Sitzung zum ersten Mal als öffentliche Zoom-Konferenz und nicht mehr als Skype-Sitzung stattfinden werde. Er bittet darum, keine Screenshots mit Inhalten der Sitzung und/oder Bilder von Mitarbeitenden der Verwaltung zu machen und im Internet zu veröffentlichen. Auch ein privater Mitschnitt der Sitzung sei nicht erlaubt. Er weist darauf hin, dass den anwesenden, angemeldeten Bürgerinnen und Bürgern unter Tagesordnungspunkt 2 (Bürgerfragestunde) ein Rede- und Fragerecht zustehe und man davon mittels der Funktion „Hand heben“ bei Bedarf Gebrauch machen könne. Weiterhin macht er darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet werde. Eine Ausnahme gebe es allerdings bei der Bürgerfragestunde, diese dürfe aus datenschutzrechtlichen Gründen (beim Format Zoom) nicht aufgezeichnet werden.
Es erfolgt der namentliche Aufruf aller Sitzungsteilnehmenden und Herr Schmidt stellt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen fest.
Herr Schmidt erkundigt sich weiterhin, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungspunkte für befangen erkläre. Das ist nicht der Fall. Ebenso gibt es keine Einwendungen gegen die Tagesordnung.
Herr Schmidt stellt fest, dass die Aufzeichnung der Sitzung nun gestoppt worden sei. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Bürgerfragestunde auf eine halbe Stunde begrenzt sei und Fragen an die Politik zu verschiedenen Themen gestellt werden könnten.
Er fasst zusammen, dass es zu dieser Sitzung Anmeldungen von 13 Bürgerinnen und Bürgern zur Teilnahme sowie Fragen zum Thema Lokstedt 67 von 6 Bürgerinnen und Bürgern gegeben habe. Er bitte darum, die Fragen vorzutragen und weist darauf hin, dass diese vorab bereits an die Fraktionssprecherinnen und -sprecher verschickt worden seien.
Bürgerin 1:
Die GFZ von 1,2 im WA3 steht nur auf dem Papier. Die Berechnung beruht auf einen Abriss der Hochhäuser der Buchdrucker und Lehrerbau-Genossenschaften und einem Neubau von Gebäuden mit geringerer Geschosshöhe, aber gleichzeitig werden die Hochhäuser unter Bestandsschutz gestellt. Faktisch wird in dieser Wohneinheit keine GFZ von 1,2 erreicht, sondern tatsächlich wird die GFZ um 38% überschritten – höher als die Baunutzungsverordnung für das Allgemeine Wohngebiet festlegt. Werden Sie als unsere gewählten Vertreter im Stadtplanungsausschuss die Berechnung der Behörde hinterfragen und sich von der Verwaltung (Behörde für Stadtentwicklung) die Berechnung der GFZ im WA3 konkret darstellen lassen? Werden Sie dieser tatsächlichen Überschreitung von 38% zustimmen?
Im WA1 wird geplant eine Festsetzung der GFZ von 1,4 mit der Begründung vorzunehmen, dass das Grundstück als Eckgrundstück zu beengt sei und deshalb die lt. Bauverordnung vorgeschriebene GFZ von 1,2 überschritten werden kann. Sind für Sie beengte Grundstücksverhältnisse eine plausible Erklärung dafür, gesetzliche Vorgaben einer Bauverordnung zu umgehen?
Im WA2 ist geplant auf dem Grundstück 2569 am Ansgarweg neue Gebäude und Lohkoppelweg 31a-d abzureißen und ein neues Gebäude zu errichten, welches eine tatsächliche GFZ von ca. 1,6 erreicht. Nur durch die Zusammenlegung der Kaifu Grundstücke Nummer 2612 (Rimbertweg Bestandsgebäude Kaifu-Verzicht Ausbaupotential) und dem Grundstück 2569 Lohkoppelweg/Ansgarweg und deren rechnerische Zusammenlegung der beiden Grundstücke ist eine GFZ von 1,2 auf dem Papier für WA2 erreichbar. Laut Bauverordnung bezieht sich die Berechnung der GFZ jeweils auf ein Grundstück. Ist Ihnen bewusst, dass durch dieses Zusammenlegungs-Berechnungsmodell, welches durch die Verwaltung /Behörde für Stadtentwicklung ausgewiesen wird, die tatsächlichen Vorgaben der Bauverordnung umgangen werden? Werden Sie dieser Berechnung zustimmen und der Bezirksversammlung diesen Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 67 zum Beschluss empfehlen?
Herr Mir Agha macht zunächst darauf aufmerksam, dass sich die Diskussion um diesen Bebauungsplan-Entwurf schon seit fast 6 Jahren hinziehe. Die erneuten Fragen der Bürgerinnen und Bürger seien sehr kurzfristig übermittelt worden und es sei daher schwierig gewesen, sich ausführlich darauf vorzubereiten. Daher werde er heute auch nur vereinzelt auf einige Punkte eingehen können und sage ansonsten eine schriftliche Antwort seiner Fraktion innerhalb der nächsten Tage zu.
Zu Frage 5 stellt Herr Mir Agha zunächst fest, dass das Schreiben der Kaifu ihm vorher nicht bekannt gewesen sei. Es sei nicht die „Schuld“ der Politik, wenn die Kaifu in ihren Schreiben bestimmte Sachverhalte suggeriere. In diesem langen Verfahren habe es auch Diskussionen und Gespräche mit den Bauträgern gegeben.
Zur ersten Frage merkt er an, dass es zu dem Verbleib der Hochhäuser und der rechtlichen Handhabung durchaus kritische Diskussionen zwischen der Politik und der Verwaltung gegeben habe. Zu den anderen Fragen könne er zurzeit keine Antworten geben, dieses werde aber schriftlich im Laufe der Woche nachgeholt.
Frau Zimmermann sagt ebenfalls eine schriftliche Beantwortung nach Besprechung in der Fraktion zu.
Herr Schwanke stellt zu den ersten Fragen fest, dass er sich bereits bei der letzten Diskussion im Stadtplanungsausschuss dahingehend geäußert habe, dass seine Fraktion die Berechnungsgrundlage nicht für überzeugend erachte und die Kritik der Anwohnerinnen und Anwohner teile. Zur letzten Frage ergänzt er, dass keiner der Bauträger mit seiner Fraktion den Kontakt gesucht oder Gespräche geführt habe.
Herr Wiegmann macht darauf aufmerksam, dass er sich bereits in der Stadtplanungsausschusssitzung Ende 2020 dahingehend geäußert habe, dass er eine Berechnung auf der Grundlage, dass die Punkthochhäuser vielleicht irgendwann abgängig seien, nicht nachvollziehbar finde und er daher auch gegen die Beschlussvorlage gestimmt habe. Trotzdem halte auch seine Fraktion günstigen Wohnungsbau, vorzugsweise durch Genossenschaften, für dringend erforderlich.
Herr Kuhn stellt vor dem Hintergrund der Fülle der Fragen fest, dass er heute auf die Beantwortung einzelner Fragen verzichten wolle. Er sagt eine Prüfung aller Fragen innerhalb der Fraktion und Koalition sowie eine schriftliche Beantwortung zu.
Herr Gottlieb fasst noch einmal zusammen, dass man sich im Stadtplanungsausschuss sehr lange und sehr intensiv mit diesem Bebauungsplan-Entwurf befasst und auseinandergesetzt habe. Hierbei sei es unter anderem auch um die Besonderheiten des Bestandsschutzes und anderer Fragestellungen gegangen. Herr Gottlieb betont, dass es hierbei nicht immer zu einheitlichen Bewertungen gekommen sei, insbesondere, da der Ausschuss Stadtplanung ein unterschiedlich besetztes Gremium sei und es durchaus unterschiedliche Interessen gebe. Zur Frage 5 merkt er an, dass keine der Genossenschaften mit seiner Fraktion gesprochen und es somit auch keine Versprechungen gegeben habe. Trotzdem stehe der Ausschuss nun bei dem Beschluss über den Bebauungsplan vor der Frage, wie man mit begrenztem Wohnraum und den Genossenschaften umgehen wolle.
Herr Schmidt bittet nun um weitere Fragen der Bürgerinnen und Bürger:
Bürger 1:
„Ist dem Stadtplanungsausschuss bewusst, dass in allen drei Baugebieten (WA 1,2, und 3) die GFZ Obergrenze von 1,2 wie folgt überschritten wird:
Im WA 1 wird vor allem der Grund für die angegebene GFZ Überschreitung von 1,4 beim zu kleinen Eckgrundstück gesucht.
Im WA 2 wird auf dem Grundstück 2569 mit den gezeigten Baufenstern und Geschosshöhen eine GFZ von bis zu 1,6 erreicht. Um eine Baugenehmigung trotz der maximalen GFZ von 1,2 zu bekommen, greift man auf einen Trick zurück. Beim angrenzenden Grundstück 2612 (ebenfalls Kaifu) wird auf das Ausbaupotenzial bei den gerade sanierten Gebäuden verzichtet und dem Nachbargrundstück somit zugeschlagen.
Im WA 3 werden weiterhin Hochhäuser unter Bestandsschutz gestellt, um sie dann für die GFZ Berechnung imaginär abzureißen und durch kleinere Ersatzbauten zu ersetzen.“
Bürgerin 2:
„Die Punkthochhäuser im Baufeld W3 haben unstrittig Bestandsschutz (durch eine geltende Baugenehmigung). Dies wird im Abwägungspapier so auch bestätigt. Die Genossenschaften haben auskunftsgemäß ferner ihren Mietern bestätigt, dass die Punkthochhäuser bestehen bleiben.
Die planerisch ermittelte GFZ von 1,15 bzw. max. 1,2 (vgl. auch bspw. Nr. 1.18 des Abwägungspapiers) wird nur erreicht, indem planerisch (gedanklich) die Punkthochhäuser abgerissen und durch die im Funktionsplan ausgewiesene Bebauung ersetzt werden. Ohne dieses Gedankenspiel ergibt sich mit der Bestandsbebauung ergänzt durch die neu geplante Bebauung eine GFZ von 1,57 was eine Überschreitung von 31% der zulässigen GFZ darstellt. Es wird weiter im Abwägungspapier ausgeführt, dass eine entsprechend Überschreitung nur temporär erfolgen kann.
Auf Basis des geschilderten Sachverhalts, bitte ich um Erläuterung warum lediglich eine temporäre Überschreitung der GFZ gesehen wird. Es ist nicht erkennbar (kurz, mittel aber auch langfristig), dass die Punkthäuser abgerissen werden. Weder gibt es entsprechende langfristige Planungen noch eine Planungsabsicht der Genossenschaften (vgl. Schreiben an die Mieter der Punkthochhäuser).“
Auf Wunsch verliest Herr Schmidt die schriftlich vorliegende Stellungnahme eines weiteren Bürgers:
Bürger 2:
Zur Erläuterung: Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Eimsbüttel, § 4 Einberufung der Bezirksversammlung:
„Die vollständige Tagesordnung mit den öffentlichen Sitzungsunterlagen wird ab neun Tage vor der Sitzung im Internet sowie auf der Anschlagtafel veröffentlicht“
Die BUKEA (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) schreibt hierzu:
In unserer Stellungnahme vom März 2019 haben wir empfohlen, diesen Sachverhalt [Bodenwertigkeit] durch eine gutachterliche Bestandsaufnahme und Bewertung fachlich konkretisieren zu lassen. Dieser Empfehlung wurde leider nicht gefolgt, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Daten zur Beschreibung vorliegen.
Heißt also im Umkehrschluss, dass es keine Beurteilung der Wertigkeit der Böden gibt.
Man evtl. wird argumentieren, dass hier wenig zu erwarten sei. Schließlich sind in umittelbarer Nähe z.B. im Zylinderviertel garantiert tausende Quadratmeter rückwärtig gelegener Böden seit 55 Jahren nicht angefasst worden.
Die Frage die ich von Ihnen beantwortet haben möchte lautet daher auch nicht ob die Böden wertig sind oder nicht. Diese Beantwortung obliegt der BUKEA.
Vielmehr wurde sich über eine zum wiederholten Male Stellungnahme hinwegsetzt.
Werden Sie einen BPLAN, mit methodischen Unschärfen gutheißen? Wie werden Sie von Seiten der Politik edukativ auf das Amt einwirken, damit bei weiteren BPLÄNEN solche Fehler nicht wiederholt werden?
Wie positionieren Sie sich hierzu? Können Sie einen Bebauungsplan heute verabschieden, in dem solche Konzepte fehlen?
Alleine im benannten Hochhaus wurden letztes Jahr über 20 Fassadenschäden („Spechtlöcher“) geschlossen.
Die Artenschutzfachliche Untersuchung wurde zu einem Zeitpunkt durchgeführt in dem es keine Nennenswerten Insekten z.T. tierische Aktivitäten vorkommen – im Dezember 2018.
Können Sie einen Bebauungsplan verabschieden, der derartige Schwächen aufweist und sich wiederholt verwehrt gegen ein Umweltbericht, der die einzelnen Punkte gesamthaft (Böden, Flora, Fauna, Wasserhaushalt) betrachtet und interdisziplinär zusammenführt?
• für die Warmwasserbereitung 1,0 qm Kollektorfläche pro Person
• für die Heizungsunterstützung weitere 1 qm Kollektorfläche pro 10 qm Wohnfläche
• 8 qm Solarmodule pro Person für die Bereitstellung erneuerbaren Stroms
• Die Temperatur unter Photovoltaikmodulen erreicht im Sommer bis zu 65 Grad.
Glauben Sie, das bei zukunftsweisender Planung der Solarthermie und Photovoltaik noch ein Funktionieren der oberflächlich betrachtet ja gut gemeinten Lösung als Retentionsdächern möglich sein wird? Oder empfehlen Sie auf die Gewinnung erneuerbarer Energien zu verzichten?
„Das Problem kennt auch Stefan Wulff, BFW-Nord-Vorstandsmitglied und Geschäftsführer der Otto Wulff GmbH:
Bei einem Wohnungsbauvorhaben im Bezirk Wandsbek wollte die Bezirkspolitik begrünte Dächer und dann auch noch Solaranlagen auf dem Dach. Das ist eine absurde Forderung, denn Grün und Solaranlagen können nicht gemeinsam realisiert werden.“
Es schließt sich ein weiterer Bürger mit seinen Fragen an:
Bürger 3:
„Wir sind Bewohner eines der Bungalows im Rimbertweg 17 östlich der südlichen Neubebauung im WA3. Sie werden vielleicht verstehen, dass wir in großer Sorge sind, dass dieser Neubau zu Nachteilen für uns führt, wie z.B. eine erhöhte Einsehbarkeit, Verschattung und ein Kahlschlag im Baumbestand nahe der Grundstücksgrenze. Es handelt sich hierbei um einen erhaltenswerten bis zu 60 jährigen und sehr hohen Baumbestand, der auch die beiden existierenden Hochhäuser optisch sehr gut einfasst und zum grünen Charakter des Quartiers maßgeblich beiträgt.
Wir haben leider das Gefühl, dass keine Kompromisse gesucht wurden, die den Bebauungsplan auch für uns akzeptabel machen würden (Reduzierung der Höhe und/oder Vergrößerung des Abstandes zur Grundstücksgrenze). Vor diesem Hintergrund haben wir folgende zusätzlichen Fragen:
Der Bürger fügt als weitere Bitte hinzu, in der heutigen Sitzung keinen Beschluss über den Bebauungsplan-Entwurf zu fassen, sondern weitergehend alle Fragestellungen zu prüfen, insbesondere hinsichtlich des alten, erhaltenswerten Baumbestandes.
Herr Schmidt verliest eine weitere, schriftliche Anfrage einer Bürgerin, die heute nicht an der Sitzung teilnehme:
Bürgerin 3:
„Hiermit stelle ich die Anfrage, warum ihre Begründungen (im Entwurf) zum Bebauungsplan Lokstedt 67 die einzigen zwingenden erforderlichen Massnahmen zur Durchführung der baulichen Veränderungen für das Flurstück 2598, Stichstrasse am östlichen Rand des Plangebietes, sind? Bitte diese Anfrage auch schriftlich beantworten.
Sie begründen diese Massnahmen unter anderem wie folgt:
Am östlichen Rand des Plangebietes soll die Verbindung zwischen dem Lohbekgrünzug und den Kleingärten südlich des Plangebietes gestärkt werden. Dazu soll die Stichstrasse südlich der Lohkoppelstrasse aufgegeben und in eine Strassenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung "Geh-und Radweg" umgewandelt werden.
Grundsätzlich wird für die Zukunft von einer Veränderung des allgemeinen Mobilitätsverhaltens ausgegangen und und ein Rückgang der privaten KFZ-Nutzung prognostiziert. Bei gleichzeitiger Zunahme von Car-Sharingangeboten wird daher der Platzbedarf für PKW in den Strassenräumen zukünftig sinken.
Ein Teil des bestehenden Wendehammers wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Begründung meiner Anfrage :
Das Flurstück 2598 befindet sich in einer sehr verkehrsgünstigen Lage für alle Verkehrsteil-nehmer. Es ist bereits jetzt eine Strasse, welche alle Voraussetzungen erfüllt, die sie angeblich noch stärken wollen. Das Einzugsgebiet für dieses Flurstück ist sehr groß und wird nicht nur von den Menschen innerhalb des B-Planes 67 genutzt.
Sie gehen in der Zukunft, ihre Planung reicht bis zum Jahr 2040, von einer Veränderung des allgemeinen Mobilitätsverhaltes aus. Nur wie wird diese Veränderung aussehen? Die Menschen wollen spontan und mobil sein. Auch viele Berufe erfordern eine eigene Mobilität. Die Rahmenbedingungen für die Veränderungen werden von ihnen überhaupt nicht erwähnt. Wo wird es Ladesäulen für E-Autos, auch wenn diese nur gemietet sind, geben und wo sollen diese Autos stehen. Ein ganz großes Problem ist aber auch, dass viele Menschen Hilfe benötigen und wo sollen Pflegedienste, Krankenwagen, Lieferfahrzeuge, Handwerker stehen? Es ist schon jetzt nur mit großen Schwierigkeiten verbunden und der laufende Verkehr wird dadurch oft beeinträchtigt.
Sie bewerten den teilweisen Rückbau bei grundsätzlichem Beibebehalten an den bestehenden Verkehrsflächen zukunftsorientiert und als sinnvoll. Was verstehen sie als zukunftsorientiert und sinnvoll? Ist es sinnvoll, dass hier immer mehr Menschen wohnen sollen und sie gleichzeitig die Bewegungsfreiheit der Menschen immer mehr einschränken. Öffentliche Verkehrsmittel sind schon in der heutigen Zeit zum Teil völlig überfordert und das Fahrrad ist auch nicht immer das geeignete Transportmittel wenn die Menschen in Urlaub fahren möchten.
Sie wollen einen Teil des Wendehammers im Flurstück 2598 als allgemeines Wohngebiet festsetzen. Wie ist diese Aussage zu verstehen? Können dadurch mittelfristig (10 -15 Jahre) auf diesem Teil neue Wohnungen gebaut werden? Diese Wohnungen würden dann aber den jetzigen B-Plan 67 in der Zukunft verändern und es würden noch mehr Menschen hier wohnen und die Bewegungsfreiheit aller würde noch mehr eingeschränkt werden.
Sie haben in der Vergangenheit viele Vorschläge für das Flurstück 2598 erhalten. Warum ist nur ihr Entwurf der richtige?????? Ein partnerschaftliches Verhältnis aller Menschen, besonders zwischen Behörden und der Bevölkerung, sollte doch das ganz große Ziel sein!!“
Eine weitere Bürgerin meldet sich zu Wort, die sich allen vorstehenden, sehr detailreich ausgeführten Fragen anschließt. Sie äußert Verständnis dafür, dass es der Politik sicherlich nicht möglich sei, heute spontan auf jede einzelne Frage detailliert eine Antwort parat zu haben. Allerdings merkt sie kritisch an, dass sie über das gesamte Verfahren hinweg eindeutige Stellungnahmen der Politik zum Sachverhalt vermisse. Es habe viele verschiedene Argumente gegeben, die von den Bürgerinnen und Bürger vorgebracht worden seien, aber es habe nie Kompromissangebote gegeben. Sie betont, dass es nicht darum gehe, den Bebauungsplan komplett abzulehnen, aber es gehe um die Verhältnismäßigkeit. Darum möchte Sie von den Fraktionen wissen, wo man Kompromisslösungen sehe und ob man sich dafür einsetzen wolle.
Herr Kuhn erinnert daran, dass man sich bereits seit einigen Jahren mit diesem Bebauungsplanverfahren auseinandersetze und detailliert damit befasst habe, auch wenn jetzt aufgrund der vielen offenen Fragen ein anderer Eindruck entstehe. Man habe sich sehr genau mit der Situation der Anwohnerinnen und Anwohner auseinandergesetzt und er erinnere kein anderes Planverfahren, bei dem man so tief in kleinste Facetten eingestiegen sei. Er macht darauf aufmerksam, dass seine Fraktion während des Verfahrens einen Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht habe, mit dem die Verwaltung aufgefordert worden sei, entsprechend dieser Punkte zu planen. Von der Verwaltung sei dieser Katalog sehr ernsthaft abgearbeitet worden, in jedem einzelnen Punkt. Es sei kein Thema ausgeschlossen worden. Herr Kuhn betont, dass in einem Bebauungsplan-Verfahren trotz allem Kompromisse notwendig seien und nicht jede Vorstellung durchgesetzt werden könne. Nicht jede Fraktion vertrete den gleichen Ansatz. Bei dem nun vorliegenden Entwurf handele es sich um einen Kompromiss, um einen gangbaren Weg für das Vorhaben zu finden.
Herr Mir Agha widerspricht der Auffassung der Bürgerinnen und Bürger, dass es keine Kompromisse gegeben habe. Weiterhin habe man auch in den Verhandlungen mit den Genossenschaften einige Kompromisse eingehen müssen. Zusätzlich erinnert er an den Wegfall der Punkthochhäuser, die ursprünglich vorgesehen worden seien. Alles in allem müsse man aber auch festhalten, dass die Politik sich für den Bau von bezahlbarem Mietwohnungsbau durch die Genossenschaften einsetzen werde.
Herr Wiegmann ergänzt, dass man sich in diesem Fall in dem Dilemma befinde, einerseits günstigen Wohnungsbau machen zu wollen, es andererseits aber nicht nachvollziehbare Berechnungen zur Geschossflächenzahl (GFZ) gebe. Er schlägt vor, sich zu dem bereits von Herrn Kuhn angesprochenen Maßnahmenkatalog aus 2018 von der Verwaltung in der nächsten Sitzung vorstellen zu lassen, welche Punkte konkret umgesetzt worden seien. Dann werde sicherlich auch deutlich, welche Kompromisse es konkret gegeben habe.
Herr Schwanke äußert, dass sich im Ergebnis einiges in dem Verfahren positiv bewegt habe im Sinne eines Kompromissangebotes. Trotzdem komme seine Fraktion zu einer anderen Auffassung als nun von der Verwaltung vorgelegt worden sei. Die Flächenüberschreitungen halte man beispielsweise rechtlich nicht für überzeugend. Durch weitere Reduzierungen an der einen oder anderen Stelle hätte man den Anwohnerinnen und Anwohnern durchaus entgegenkommen können. Positiv merkt er an, dass die Anwohnerinnen und Anwohner Vorschläge eingebracht und sich nicht gänzlich gegen die Bebauung ausgesprochen hätten. Trotzdem müsse man auch anerkennen, dass von Seiten der Verwaltung mit dem nun vorliegenden Entwurf eine gewisse Kompromissbereitschaft erkennbar sei, eventuell allerdings nicht mit dem Ergebnis, was man sich von Seiten der Anwohnerinnen und Anwohner vorgestellt habe.
Auch Herr Gottlieb macht noch einmal darauf aufmerksam, dass die Pläne zu Beginn des Verfahrens durchaus anders ausgesehen hätten und im Laufe des Verfahrens gute Schritte gemacht wurden und einige Kompromisse in den Entwurf eingeflossen seien. Man müsse aber immer auch bedenken, dass es hier um die Schaffung von Wohnraum gehe, der dringend benötigt werde. Das müsse gegeneinander abgewogen werden.
Herr Kuhn bezieht sich auf den Vorschlag von Herrn Wiegmann, den Fragenkatalog von 2018 bezogen auf die Änderungen noch einmal von der Verwaltung im Ausschuss vorstellen zu lassen. Er weist darauf hin, dass es diese Vorstellung damals in einem der darauffolgenden Ausschüsse gegeben habe mit dem Ergebnis, dass die überwiegenden Punkte be- oder abgearbeitet worden seien.
Es meldet sich noch einmal eine Bürgerin zu Wort und macht darauf aufmerksam, dass es nicht grundsätzlich darum gehe, dass an dieser Stelle gebaut werde. Es sei allen klar, dass man Wohnungen schaffen müsse. Vielmehr gehe es darum, dass es methodisch sauber abgearbeitet werde und juristisch nicht angreifbar sei. Insbesondere die Überschreitung bei WA3 mute etwas besonders an mit der temporären Begründung. Dieser Aspekt beeinflusse die Gesamtakzeptanz ihrer Meinung nach erheblich. Weiterhin gehe es um eine politische Diskussion und die Abwägung verschiedener Interessen. Insbesondere den Umgang mit der Parkplatzproblematik halte sie für schwierig. Ein Bebauungsplan könne diese Problematik nicht lösen, aber politisch müsse man dafür sorgen, dass weiterhin genügend Straßenraum (u.a. auch für Müllfahrzeuge und Krankenwagen) zur Verfügung stehe. Eine Optimierung des Verkehrsflusses müsse geregelt werden.
Herr Schmidt weist an dieser Stelle darauf hin, dass gemäß Geschäftsordnung die „Bürgerfragestunde“ lediglich für 30 Minuten angedacht sei. Diese Zeit habe man schon weit überschritten. Daher rufe er nun die letzten (vermerkten) Wortmeldungen auf.
Ein weiterer Bürger unterstreicht noch einmal das Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner, für diesen Bebauungsplan, den man jahrelang begleitet habe, eine konstruktive Lösung zu finden. Sorge bereite ihm die Ansage der Bauträger, unter Umständen gar nicht mehr zu bauen, sofern man auf bestimmte Dinge nicht eingehe. Er habe den Eindruck, dass hierdurch Druck auf die Fraktionen ausgeübt werde. Auch sei die Rechnung der Bauträger nicht nachvollziehbar oder verständlich. Hier wünsche er sich mehr Transparenz.
Eine Bürgerin ergänzt, dass sie das Argument „ganz oder gar nicht“ schwer nachvollziehen könne. Sie erkundigt sich, wozu es die Bauverordnung als rechtliche Grundlage gebe, wenn diese bei den Geschossflächenzahlen nicht eingehalten werde.
Da es keine weiteren Fragen gibt, bedankt sich Herr Schmidt bei allen Bürgerinnen und Bürgern und weist abschließend darauf hin, dass die Fraktionen auf die übermittelten Fragenkataloge, wie bereits erläutert, schriftlich Stellung nehmen würden.
Die unterbrochene Aufzeichnung der Sitzung zu Protokollzwecken wird nun wieder gestartet.
Herr Stephan weist zunächst noch einmal darauf hin, dass alle von den Bürgerinnen und Bürgern übermittelten schriftlichen Fragen zu diesem Bebauungsplanentwurf in Absprache mit dem Vorsitzenden an die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher des Ausschusses weitergeleitet worden seien.
Herr Stephan ruft zu Beginn seiner Präsentation kurz anhand einer Übersichtskarte die räumliche Lage des Bebauungsplan-Entwurfs auf und geht dann auf die konkreten Ziele der Planung ein. Er weist darauf hin, dass man über die aufgeführten Ziele hinaus auch den ruhenden Verkehr in diesem Gebiet regeln wolle. Dieses werde mit einer Festschreibung der Tiefgaragen in den städtebaulichen Verträgen mit den Genossenschaften geregelt.
Zu dem in der Bürgerfragestunde mehrfach erwähnten Kompromiss führt Herr Stephan aus, dass es in einem Bebauungsplan vielmehr um die Abwägung und Gewichtung von öffentlichen und privaten Belangen gehe, was im Endeffekt gegebenenfalls zu verschiedenen Kompromisslösungen führen könne.
Herr Stephan weist darauf hin, dass es beim Hauptziel der Planung, der Innenentwicklung und der Schaffung von dringend benötigten Wohnraum, insbesondere um die Dichte in den Quartieren gehe. Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau habe hierzu im September 2019 das „Hamburger Maß“ beschlossen, ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziffer 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches „Mehr Stadt in der Stadt – Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ vorsehe. Man habe sich an diesem städtebaulichen Entwicklungskonzept sowohl im Rahmen der Befreiungsentscheidungen als auch der Bebauungspläne zu orientieren. Weiterhin geht er auf das gerade erst von der Bundesregierung beschlossene und voraussichtlich noch im Juni 2021 in Kraft tretende Baulandmobili-sierungsgesetz ein, welches eine erleichterte Erteilung von Befreiungen nach § 31 BauGB sowie eine Änderungen für die Dichtewerte der BauNVO vorsehe.
Im Anschluss geht er auf den Ablauf des im Juni 2015 gestarteten Verfahrens, mit über 20 öffentlichen Stadtplanungsausschusssitzungen, 2 öffentlichen Auslegungen und einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ein und streicht noch einmal einige wesentliche Verfahrensschritte, wie zum Beispiel das Beteiligungsverfahren Lokstedt 2020, heraus.
Herr Stephan ruft nun den Bebauungsplan-Entwurf mit den gekennzeichneten Änderungen zur erneuten öffentlichen Auslegung im Dezember 2020 und den entsprechenden Funktionsplan auf und macht darauf aufmerksam, dass nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfs Stellungnahmen möglich gewesen seien. Er geht nachfolgend detailliert auf die vorgenommenen Änderungen ein und erläutert diese ausführlich. Zur erneuten öffentlichen Auslegung seien 36 Stellungnahmen eingegangen (19 davon identisch), die sich im Wesentlichen auf die Fragestellungen zum Maß der baulichen Dichte (Geschossflächenzahl (GFZ)), auf die temporäre Überschreitung der GFZ sowie auf den Bestandsschutz der Hochhäuser im WA 3 bezogen hätten. Weiterhin habe es viele Stellungnahmen zu nicht geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfes gegeben sowie Kritik an der Verfahrensabwicklung, insbesondere an der Möglichkeit der Bürgerbeteiligung.
Insgesamt stellt Herr Stephan zusammenfassend fest, dass man den Bebauungsplan nach knapp 6 Jahren und diversen Veränderungen als ein gutes Werk der Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen halte. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass es in Hamburg einen knappen und angespannten Wohnungsmarkt gebe, halte er diesen Plan für angebracht und hoffe daher auf die Zustimmung des Ausschusses.
Herr Mir Agha beantragt zu Beratungszwecken eine Auszeit von 10 Minuten.
Herr Schmidt unterbricht die Sitzung bis 19:50 Uhr und die Fraktionen ziehen sich in die hierfür vorgesehenen virtuellen „Beratungsräume“ zurück.
Herr Schmidt setzt die Sitzung um 19:50 Uhr fort und erkundigt sich, ob es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt gebe.
Herr Mir Agha beantragt eine Vertagung der Entscheidung über die Drucksache 21-2024 auf die nächste Sitzung des Ausschusses Stadtplanung am 15.06.2021. Man habe dadurch zwei Wochen Zeit, die Fragen der Bürgerinnen und Bürger angemessen zu beantworten und Stellung zu beziehen.
Alle anderen Fraktionen erklären sich mit der Vorgehensweise einverstanden und der Tagesordnungspunkt wird somit einvernehmlich vertagt.
Herr Stephan fasst zusammen, dass in der vergangenen Ausschusssitzung im Rahmen von zwei Anträgen ausführlich über die Freiwilligen Feuerwehren in Eimsbüttel diskutiert worden sei. Man habe das zum Anlass genommen, in der heutigen Sitzung alle der Verwaltung vorliegenden Informationen über die sieben Standorte in Eimsbüttel vorzustellen.
Anhand einer ausführlichen Präsentation geht Herr Stephan zunächst in einem Überblick auf die Lage der Freiwilligen Feuerwehren im Bezirk Eimsbüttel ein und stellt dann im Einzelnen die Standorte (Baujahr, Fahrzeugbestückung, Einsatzzahlen, Planrecht) vor.
Herr Gottlieb erkundigt sich, ob für den einen oder anderen Standort trotz der überwiegenden Gemeinbedarfsausweisung Potenziale für einen Ausbau oder eine Aufstockung vorhanden seien.
Herr Brunckhorst weist darauf hin, dass es in den meisten Fällen eine Gemeinbedarfs- und Grünausweisung gebe. Da Flächen mit Grünausweisungen in der Regel nicht angetastet würden, stelle sich ihm zunächst die Frage, was man tun müsse, um dort gegebenenfalls Wohnungsbau zu realisieren. Wie müsse man sich das Genehmigungsverfahren vorstellen.
Herr Stephan erinnert an den Vertrag für Hamburgs Grün, der vor zwei Jahren geschlossen worden sei. Dieser lege fest, dass grundsätzlich nicht in Grünbereiche eingegriffen werden solle. Sofern in Ausnahmefällen doch ein Eingriff erfolge, so müsse dieser entsprechend kompensiert werden. Dieses müsse man im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bewältigen.
Frau Urbanski bedankt sich bei der Verwaltung für den Vortrag und die Informationen. Aus ihrer Sicht sei es wünschenswert zu erfahren, wie viel Wohnungsbau im Detail auf den vorgestellten Flächen möglich sei.
Auf Nachfrage von Frau Zimmermann erläutert Herr Stephan, dass im Falle des Ausbaus der Freiwilligen Feuerwehr Eimsbüttel an der Kieler Straße ein Bauantrag und eine Genehmigung erforderlich gewesen seien. Im Rahmen dieser Genehmigung habe man unter anderem auch den Aspekt Lärm durch Feuerwehr und Wohnungsbau prüfen müssen.
Der Ausschuss Stadtplanung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.
Es liegen keine Anträge vor.
Vertagt, da sich die Niederschriften noch zur Durchsicht beim Vorsitzenden befinden.