Zwischenstand Stellinger Chaussee 34a (Kutscherhaus) Bericht zu Drs. 21-4696
Letzte Beratung: 15.07.2025 Stadtplanung Ö 4.1
Die Immobilie Stellinger Chaussee 34a (Kutscherhaus) ist wiederholt Bestandteil von Anfragen an das Bezirksamt sowie die Bezirkspolitik zu einer Nutzung, dem Erhalt und einer Sanierung.
Einerseits ist diese Immobilie in ihrem nachbarschaftlichen Kontext zu bewerten, andererseits auch, insbesondere baurechtlich, einzeln für sich zu betrachten. Der nachbarschaftliche Kontext umfasst auch grundstücksrechtliche Fragestellungen, deren Klärungweiterhin laufen und außerhalb der Einflusssphäre des Bezirksamtes liegen. Im Rahmen der Prüfung der baulichen Entwicklungsmöglichkeiten des Grundstücks wurde festgestellt, dass eine Nutzung des Kutscherhauses, ggf mit Ausnahme der genehmigten Nutzung als Wohnhaus, die Schaffung eines entsprechenden Planrechts sowie die Klärung der Erschließung erfordern.
Die Sanierung des Kutscherhauses wurde vom Voreigentümerals unwirtschaftlich eingestuft, weswegen dieses nicht weiterverfolgt und ein Erwerb des Grundstücks und Gebäude für eine – angemessene – Freiraumentwicklung durch die Mittel des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün erst möglich wurde.
Ein Bericht zu den grundstücksrechtlichen und weiteren Fragestellungen im Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen ist noch in 2025 beabsichtigt.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine