21-1298

Zustand der Hamburger Frauenhäuser und Wohnraumversorgung für vor Gewalt schutzsuchender Frauen und ihrer Kinder

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.09.2020
Sachverhalt

Zur elementraren Verpflichtung der Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gehört der Schutz von Leib und Leben bedrohter Frauen und ihrer Kinder. In unserem Land ist laut Statistiken jede vierte Frau von Gewalt betroffen. In Hamburg gibt es 6 Frauenhäuser mit 240 Plätzen für vor Gewalt schutzsuchende Frauen und ihre Kinder. Nach Empfehlung des Europarates sollte aber eine 1,8 Mio-Metropole wie Hamburg mindestens über 360 Frauen­hausplätze verfügen.

Hamburger Frauenhäuer sind zurzeit durchschnittlich zu 98 % belegt, phasenweise aber auch über 100 %. Laut fachlicher Expertise ist dies ein untauglicher Zustand: „Um seine Funktion als Zufluchtsstätte erfüllen zu können, sollte ein Frauenhaus keine höhere Belegungs- oder Auslastungsquote als 70% im Jahresdurchschnitt haben (Lagebericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser 2012). Zusätzlich zu diesem unzureichenden Zustand kommt die inzwischen zu hohe Verweildauer in den Frauenhäusern aufgrund der angespannten Wohnraumsituation.

Erschwerend kommen die Folgen der Corona-Pandemie hinzu. Faktoren wie Geldsorgen, Überforderung und fehlende Distanz können zu einem Anstieg häuslicher Gewalt führen. So verzeichnete die Hamburger Polizei in den Monaten Januar bis Juni 2020 eine höhere Zahl an Delikten im Bereich der Beziehungsgewalt – nämlich 2.252 Fälle. 2019 waren es im gleichen Zeitraum 1.812.

Das 5. Hamburger Frauenhaus e.V. stellte sich zuletzt am 23. April 2019 dem damaligen Ausschuss für Soziales, Arbeit, Integration, Gesundheit und Gleichstellung vor und berichtete über die Arbeit im 5. Frauenhaus. Seitdem hat sich, wie beschrieben, der Bedarf noch weiterhin erhöht.

Ein Hauptproblem ist die erschwerte Wohnungssuche für Frauen, die sie allein oder mit den Kindern aus den Frauenhäusern heraus durchführen müssen. Hierdurch verlängert sich die durchschnittliche Wartezeit der Frauen in den jeweiligen Frauenhäusern immer erheblich, wodurch wiederum Plätze für nachrückende Frauen mit hohem Schutzbedarf blockiert werden und die Arbeit der Einrichtungen erschwert wird.

 

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