Zustand der Fußwege in Eimsbüttel
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)
Titel: Zustand der Fußwege in Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-197
Eingangsdatum: 29.05.2026
Datum der Antwort: 11.06.2026
Sachverhalt:
Mit dem im Mai 2022 geschlossenen Bündnis für den Rad- und Fußverkehr findet das Zufußgehen in Hamburg stärkere Beachtung. Das Gehen ist die erste Art der Fortbewegung, welche der Mensch in seinem Leben erlernt. Weil jeder und jede fast jeden Tag zu Fuß unterwegs ist, nützt es allen, wenn die Fußwege in gutem Zustand gehalten werden – auch für Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Menschen z. B. mit Rollator.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
a) Erfolgt diese Pflege (z. B. aufschütten, walzen) regelhaft oder auf besondere Anforderung, z. B. aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung?
b) Besteht die Möglichkeit, z. B. durch wasserdurchlässige Pflastersysteme die Nutzung der Gehwege zu verbessern, ohne den Boden zu versiegeln
c) Wenn ja, sind solche Pflastersysteme im Einsatz?
a) Wieviel Anzeigen über den Melde-Michel gingen für Eimsbütteler Gehwege in den Jahren 2023, 2024 und 2025 in Eimsbüttel jeweils ein?
b) Wie erfolgt die Bearbeitung dieser Anzeigen?
c) Welches sind die häufigsten Schadensarten, bei denen Meldungen erfolgen?
d) Bietet der Bezirk auch eigene Möglichkeiten zur Meldung von Gehwegschäden z. B. telefonisch oder E-Mail?
a) Ist eine Befestigung von zentralen Gehwegen im Zuge des Bündnisses für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen?
b) Wenn ja, gibt es Vorgaben aus den Hamburger Regelwerken für die Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) für die Breite der Gehwege?
c) Welche Vorgaben gibt es insbesondere für die Gewährleistung der Barrierefreiheit?
d) Gibt es in Eimsbüttel Planungen, einzelne besonders exponierte Fußwege durch ein Verschieben der Bordsteine bzw. Anpassen des Kfz-Parkens zu verbreitern?
e) Gibt es in den einzelnen Stadtteilen bzw. Regionalbereichen Prioritäten bei der Herstellung bzw. Befestigung von Gehwegen, z. B. im Umfeld von Schulen?
a) Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit 2020 unternommen, um Gehwege instand zu setzen und somit die Sicherheit im Fußverkehr zu erhöhen? Bitte nach Jahr und Stadtteil auflisten.
b) Gibt es Pläne, besonders stark genutzte oder besonders ausbesserungsbedürftige Gehwege in naher Zukunft zu sanieren?
a) Wie viele Wegewarte sind in den drei bezirklichen Regionalbereichen im Einsatz?
b) Welches sind die Schwerpunkte ihrer Arbeit?
c) Wird die Arbeit der Wegewarte kontinuierlich dokumentiert und wenn ja, sind diese Tätigkeitsberichte einsehbar?
a) In welcher Form erfolgt eine Kontrolle der Beleuchtung von Gehwegen, z. B. durch Kontrollgänge von Bezirksamtsmitarbeitern oder durch Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern?
b) Ist dem Bezirksamt bekannt, wieviel Unfälle von Zufußgehenden ohne Beteiligung Dritter seit dem Jahr 2020 im Bezirk Eimsbüttel registriert worden sind? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden Schadenersatzansprüche geltend gemacht?
c) Ergeben sich aus den Meldungen besondere Unfallschwerpunkte? Wenn ja, sind dort Verbesserungsmaßnahmen getroffen bzw. in Aussicht genommen worden?
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
Aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel können die Flächen nicht regelhaft instandgesetzt werden. Eine Instandsetzung erfolgt nur bei Bedarf.
Ja.
In Hamburg wird das sogenannte „TTE-System“ verwendet. Dabei handelt es sich um ein innovatives und ökologisches Bodenbefestigungssystem, das Tragschicht, Pflasterbelag und Versickerung in einem Bauteil vereint. Das System besteht in der Regel aus Recycling-Kunststoff und ermöglicht eine klimafreundliche, wasserdurchlässige und belastbare Befestigung von Flächen.
Darüber wird von MR keine Statistik geführt. Gegebenenfalls kann die entsprechende Fachbehörde entsprechende Auswertungen erstellen.
Eingegangene Meldungen über den Melde-Michel werden von der Wegeaufsicht nach Dringlichkeit geprüft. Besteht Handlungsbedarf, wird der Mangel zeitnah behoben.
Darüber wird von MR keine Statistik geführt.
Bürger:innen können über die Funktionspostfächer mr@eimsbuettel.hamburg.de und wegeaufsicht@eimsbuettel.hamburg.de Meldung abgeben.
Ja, seit 2022 werden für bezirkliche Projekte mit dem Ziel der Fußverkehrsförderung durch bauliche Maßnahmen jährlich Finanzmittel abgerufen
Ja, s. unter anderem ReStra zur RASt 06, 6.1.6.1 Straßenbegleitende Gehwege
Die Regelbreite für Seitenräume ohne Radwege beträgt in angebauten Straßen mit Tempo 50 - sofern keine besonderen Anforderungen zu berücksichtigen sind - 2,65 m.
An anbaufreien Straßen können die 0,20 m Abstand zum Gebäude/zur hohen Einfriedung entfallen.
Der Sicherheitsraum zur Fahrbahn kann an Straßen mit vzul ≤ 30 km/h auf 0,30 m reduziert werden. In diesem Fall sind Einbauten im Sicherheitstrennstreifen aus-zuschließen.
Innerhalb des Sicherheitsraumes von 0,65 m zwischen Fahrbahn und Gehweg können punktuelle Einbauten (z.B. Verkehrsschilder, Pfosten) angeordnet werden. Bei der Anordnung linienhafter Einbauten (z.B. Pfosten/Poller gegen Parken, aufeinanderfolgende Fahrradbügel) sind Breitenzuschläge erforderlich. Als Orientierungswert kann hier eine Länge von 15 m angenommen werden. Dies ist jedoch gesamtheitlich zu betrachten.
Bei einem minimalen Verkehrsraum von 1,80 m (für den Begegnungsfall zwei mobilitätsbehinderter Personen) darf der Begrenzungsstreifen bei angrenzenden Radwegen aus Komfortgründen nicht innerhalb des Verkehrsraumes liegen.
Ist im begründeten Einzelfall eine Reduzierung des Seitenraumes erforderlich, ist dieses nur auf einer maximalen Wegstrecke von 15 m und bis zu einer Breite von mindestens 1,50 m zulässig. Anschließend muss der Begegnungsfall zwei mobilitätsbehinderter Personen ermöglicht werden.
Insbesondere die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, die über die ReStra in Hamburg eingeführt sind.
Ja, dies erfolgt in der Regel dort,
Ja s. unter d)
s. Bauprogramm
s. Bauprogramm
Im Bezirksamt Eimsbüttel sind insgesamt neun Wegewart*innen im Einsatz.
Die Aufgaben der Wegewarte werden durch die Dienstanweisung für die Aufsicht über öffentliche Wege des Fachamts Management des öffentlichen Raums geregelt. Im Vordergrund steht dabei die hoheitliche Aufgabe der Sicherstellung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum. Darüber hinaus sind die Wegewarte für die Kontrolle von Aufgrabungen, Sondernutzungen, Überwachung Winterdienst etc. zuständig.
Die Begehungen werden in den monatlichen Begehungslisten festgehalten. Festgestellte Mängel werden in der digitalen Straßenkontrolle – Strako bzw. ProOffice – dokumentiert. Diese Dokumentationen sind nicht öffentlich einsehbar.
Fehlanzeige
Nein
Fehlanzeige
Beschluss: ohne
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.