22-2183

Zuständigkeit für den Verbindungsweg zwischen Lenzweg und Eisbahn Stellingen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
rg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Titel: Zuständigkeit für den Verbindungsweg zwischen Lenzweg und Eisbahn Stellingen
Fortlaufende. Nr.: 22-178

Eingangsdatum: 15.04.2026
Datum der Antwort: 27.04.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Der Verbindungsweg zwischen Lenzweg und der Eisbahn Stellingen ist in einem maroden Zustand. Nicht nur, dass sich diesen die Natur zusehends zurückzuholen scheint, sondern auch durch die vor Ort befindlichen unebenen Steinplattenflächen besteht eine Unfallgefahr für Fußnger, Sportler/Jogger und Fahrradfahrer.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Wer ist für den verkehrssicheren Zustand des Weges zuständig?

Der Verbindungsweg entlang der U-Bahnstraße zwischen Lenzweg und Eissportanlage und in der Fortsetzung bis zur Koppelstraße führt über Grundstücke mit unterschiedlicher Zuständigkeit. Der Abschnitt entlang der Kleingartenparzellen zwischen Lenzweg und Sportanlage ist öffentliche Grün- und Erholungsanlage in bezirklicher Zuständigkeit des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes -Stadtgrün.

Im Abschnitt entlang der Sportanlagen bis zur Koppelstraße verläuft der Weg auf Flächen des Sportparks Eimsbüttel in bezirklicher Zuständigkeit des Fachamtes Sozialraummanagement Sport.

  1. Warum ist dieser Weg in der Vergangenheit so vernachlässigt worden?

Die Wegeabschnitte in der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage und im Sportpark werden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf repariert.

Im Bereich der Sportanlage erfolgt derzeit ein umfassender Umbau des Stadions. Nach dem Bau der Zuschauertribünen werden auch die Wegeverbindungen in der Landschaftsachse Eimsbüttel neu gestaltet.

(Bild von der AfD-Fraktion erstellt)

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Stellingen Koppelstraße

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