Zuständigkeit für den Verbindungsweg zwischen Lenzweg und Eisbahn Stellingen
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Titel: Zuständigkeit für den Verbindungsweg zwischen Lenzweg und Eisbahn Stellingen
Fortlaufende. Nr.: 22-178
Eingangsdatum: 15.04.2026
Datum der Antwort: 27.04.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Der Verbindungsweg zwischen Lenzweg und der Eisbahn Stellingen ist in einem maroden Zustand. Nicht nur, dass sich diesen die Natur zusehends zurückzuholen scheint, sondern auch durch die vor Ort befindlichen unebenen Steinplattenflächen besteht eine Unfallgefahr für Fußgänger, Sportler/Jogger und Fahrradfahrer.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Der Verbindungsweg entlang der U-Bahnstraße zwischen Lenzweg und Eissportanlage und in der Fortsetzung bis zur Koppelstraße führt über Grundstücke mit unterschiedlicher Zuständigkeit. Der Abschnitt entlang der Kleingartenparzellen zwischen Lenzweg und Sportanlage ist öffentliche Grün- und Erholungsanlage in bezirklicher Zuständigkeit des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes -Stadtgrün.
Im Abschnitt entlang der Sportanlagen bis zur Koppelstraße verläuft der Weg auf Flächen des Sportparks Eimsbüttel in bezirklicher Zuständigkeit des Fachamtes Sozialraummanagement – Sport.
Die Wegeabschnitte in der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage und im Sportpark werden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf repariert.
Im Bereich der Sportanlage erfolgt derzeit ein umfassender Umbau des Stadions. Nach dem Bau der Zuschauertribünen werden auch die Wegeverbindungen in der Landschaftsachse Eimsbüttel neu gestaltet.
(Bild von der AfD-Fraktion erstellt)
Beschluss: ohne
keine
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