22-2465

Zustände im Alsterpark – Massive Verstöße gegen klare Regelungen und mangelnde Rücksichtnahme anderen gegenüber

Antrag

Letzte Beratung: 31.08.2026 Kerngebietsausschuss Ö 9.8

Sachverhalt

Im Alsterpark, also dem westlichen Alstervorland unseres Bezirks, der eine geschützte Grünanlage darstellt, bestehen klare Verbote für das Radfahren, ein Leinenzwang für Hunde und das auch hier gültige Gebot für Hundehalter, Hundeexkremente zu entfernen. Eine gesonderte Hundelaufzone ist eindeutig ausgewiesen. An vielen exponierten Stellen sind entsprechende Schilder aufgestellt, die leider teilweise beklebt oder übermalt worden sind. Trotzdem sollten diese Regelneigentlich selbstverständlich und für jedermann auch so nachvollziehbar und problemlos zu befolgen sein.

Leider sieht die Realität völlig anders aus. Radfahrer nutzen natürlich trotzdem die Gehwege. Hunde sind auch außerhalb der Hundelaufzone selten angeleint. Gerne jagen sie Wasservögel oder gar auch Kinder. Sagt man etwas, kennt die Selbstgerechtigkeit, gar die Bepöbelung durch die Halter, keine Grenzen. Der Störenfried ist derjenige, der das Fehlverhalten anspricht. Und klar, längst nicht jeder Kothaufen der Hunde wird auch ordnungsgemäß entsorgt.

Die Verrohung im Umgang mit den Mitmenschen, aber auch etwa dem Mobiliar im Park wird, wie auch sonst überall im öffentlichen Raum, immer heftiger. Gerade hat das Bezirksamt öffentlich darum gebeten, die letzten, noch nicht gestohlenen,unreparierbaren oder zu Feuerholz zerlegten Alstersessel doch bitte sorgsam zu behandeln…. Ersatz würde es aus Kostengründen nicht geben. Folgt man dem eigenen Eindruck, aber auch den Schreiben von Bürgern an die Fraktionen in der BV, nimmt das alles überhand.

Nun wird auch eine weitere Gruppe in den Fokus gerückt. Die Jogger. Wir beziehen uns dabei auf das Schreiben von Herrn Tschöcke vom 1. August 2026, das an die Fraktionen weitergeleitet wurde. Er beschreibt hier ausführlich die Probleme mangelnder Rücksichtnahme von einzelnen, aber erst recht der von „Running Clubs“. Da zählt dann wohl das Recht der Stärkeren. Nun sind auch Jogger rechtlich „nur“ Fußnger. Gesonderte Regelungen für sie sind quasi nicht möglich. Und eigentlich ja auch nicht erstrebenswert. Die Frage ist, ob per Schildern an diese Gruppen appelliert werden soll, sich rücksichtsvoll zu verhalten.

Leider verfügen ja die Bezirke über keine bezirklichen Ordnungsdienste mehr, die sinnvoll auch im Alsterpark eingesetzt werden und deren Präsenz alleine schon für etwas mehr Rücksichtnahme führen könnte.

Am nördlichen Alsterlauf Wellingsbüttel, Poppenbüttel etc. stehen Schilder, die Radfahrer zur Rücksichtnahme auf Fußnger auffordern. Dies könnte ein Beispiel für unseren Bezirk sein.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die bisher im Alsterpark aufgestellten Schilder durch neue zu ersetzen. Diese sollen einerseits auf die bestehenden Ver- und Gebote deutlich und klar aufmerksam machen und um Hinweise zum Grillverbot und das Verbot von E-Scootern ergänzt werden, sich andererseits künftig auch an die Jogger wenden und diese zur Rücksichtnahme auffordern. Also quasi einen Appellcharakter haben. Die große Überschrift könnte heißen: „Zusammensein im Alsterpark kann so schön sein: Bitte einfach an die Regeln halten und sich gegenseitig respektieren!“

rn Gerdau, Jutta Höflich, Thomas Thomsen und CDU-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
31.08.2026
Ö 9.8
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Alsterpark Alsterpark Alsterpark & Tiefbunker (Bj. 1963) Alstervorland Wellingsbüttel Poppenbüttel

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