21-1999

Zusätzliche Umkleideräume an der Schule Döhrnstraße zur Nutzung des Vereinssports Drs. 21-1740, Beschluss der BV vom 25.02.2021

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.05.2021
Sachverhalt

Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat keine Bedenken gegen den Bau von zusätzlichen Umkleideräumen an der Schule Döhrnstraße. Zur Realisierung des Baus der Umkleideräume kann jedoch nur SBH I Schulbau Hamburg Auskunft geben.

Daher regt die Behörde für Schule und Berufsbildung an, sich bezüglich eines Referenten zu diesem Thema sich an SBH I Schulbau Hamburg zu wenden. 

 

Anmerkung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Eimsbüttel:

Schulbau Hamburg wird über die Finanzbehörde um Entsendung einer / eines Referierenden gebeten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine