Zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den Grindelhochhäusern schaffen Drs. 21-1226, Beschluss der BV vom 27.08.2020
Letzte Beratung: 04.01.2021 Kerngebietsausschuss Ö 3.2
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat die Behörde für Kultur und Medien (BKM) sowie die SAGA beteiligt und nimmt wie folgt Stellung:
Die BKM hat Folgendes mitgeteilt:
Die Grindelhochhausanlage ist eines der bedeutendsten Zeugnisse für den Wiederaufbau nach 1945 in Deutschland. Die Anlage ist das erste deutsche Hochhausprojekt nach dem Zweiten Weltkrieg, der erste Wohnhochhauskomplex in Deutschland überhaupt, damit auch eine herausragende wohnungspolitische Leistung der Stadt.
Die Grün- und Außenanlagen waren von Beginn an fester Bestandteil der Planung. So ist es gelungen, trotz großer Einheitlichkeit und schematischer Anlage Individualität und eine wohnliche Gesamtanlage im Grünen zu schaffen. Die Grindelhäuser galten in den 1950er Jahren als mustergültiges, europäisches Wohnhochhaus-Viertel und als positives Gegenbeispiel zur Unité d`habitation Le Corbusiers in Marseille (1946-1952). Sie stehen mit ihrer Helligkeit, Leichtigkeit, Durchlässigkeit, Eleganz und Transparenz - im Einzelbau wie in der Gesamtanlage - für das neue Lebensgefühl im Nachkriegsdeutschland und für das damalige Verständnis für eine moderne Architektur.
In Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt sind Gebäude und Außenanlagen über Jahre instandgesetzt und den heutigen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner behutsam angepasst worden. Dies gilt auch für den Bereich der Mobilität: An vielen Stellen sind kleinere Gruppen von Fahrradbügeln aufgestellt worden. Sollten weitere Abstellmöglichkeiten benötigt werden, muss eine denkmalverträgliche Lösung gefunden werden.
Grundsätzlich sind in den ebenfalls geschützten Außenanlagen keine Fahrradgaragen oder überdachte Unterstände genehmigungsfähig. Sie wären zu groß und zu massiv, und sie stören das räumliche Gefüge der zwischen den Gebäuden fließenden Grünanlagen. Hinzu kommt, dass für neue Zuwegungen etc. weitere Flächen versiegelt werden müssen. Auch dies ließe sich in einer solchen Anlage nicht kompensieren.
Vorrangig wäre deshalb aus denkmalfachlicher Sicht die Prüfung, ob in der Tiefgarage, in Kellerräumen oder anderen Teilen der Gebäude weitere Abstellmöglichkeiten geschaffen werden können. Diese Lösung wäre am sichersten, leicht zu erreichen und wohnungsnah. Sofern dazu nicht größere Umbaumaßnahmen notwendig werden, wäre dies eine denkmalverträgliche Variante. Eine zweite wäre die Umwandlung von einzelnen öffent-lichen PKW-Parkplätzen im Umfeld der Anlage; hier wären auch - je nach Standort - in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt gut gestaltete, geschlossene Boxen denkbar.
Die SAGA hat Folgendes mitgeteilt:
Derzeit gibt es hinsichtlich der Grindelhochhäuser der SAGA flächendeckend Fahrradabstellmöglichkeiten. Es gibt derzeit für 10 Hochhäuser insgesamt 819 Fahrradabstellplätze in Fahrradkellern und zusätzlich 247 Fahrradständer außen vor den Hochhäusern.
Aktuell gibt es im Bereich der Grindelhochhäuser keine weiteren Möglichkeiten, Abstellbereiche für Fahrräder zu schaffen.
Die Einrichtung weiterer Abstellflächen auch für dreirädrige Fahrräder und Lastenfahrräder insbesondere im Bereich der Tiefgarage bzw. auf Allgemeinflächen in den Gebäuden kann nur im Rahmen einer größeren konzeptionellen Überarbeitung mittel- bis langfristig inklusive der dafür erforderlichen Investitionsmittel geprüft werden.
Eine kurzfristige Prüfung ist aufgrund aktueller anderweitiger prioritärer Themen mit erheblicher Ressourcenbindung nicht möglich.
Die Flächen außerhalb der Grindelhochhäuser stehen in städtischem Eigentum und unterliegen besonderen denkmalpflegerischen Vorgaben.
Bereits um das Jahr 2014 herum hat die SAGA versucht, auf den Grundstücken Grindelberg 58 und Hallerstraße 3a-c weitere Fahrradstellplätze zu errichten. Das Bezirksamt hat diese Maßnahme nicht genehmigt.
Die SAGA ist aber gerne zu nochmaligen Gesprächen mit dem Bezirksamt Eimsbüttel bereit, um die Unterbringung von Fahrrädern im Bereich der Grindelhochhäuser zu erörtern. Eine grundsätzliche Klärung diese Thematik kann darüber hinaus aber leider nicht in der für die Beantwortung einer bezirklichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit erfolgen.
keine
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