20-2276

Zubenennung eines bislang nicht benannten Teils einer Straße; hier: Hallerstraße

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

KGA (Vorlage der Verwaltung)

08.05.2017

6.6

20-2257

Empfehlung einstimmig

 

Es wurde festgestellt, dass die Straße „Hallerstraße“ nur zum Teil benannt ist. Der Teil Ringstraße vor den Häusern 1 a bis 5 a (einschließlich Stichweg vor den Häusern 3a-3 c) ist nicht benannt.

 

Der Teil der vorgenannten Straße (siehe beigefügtem Benennungsplan) ist zu benennen.

Die Straßenschilder sind bereits aufgestellt und die Hausnummern vergeben.

 

Anhänge

Benennungsplan