Zubenennung eines bislang nicht benannten Teils einer Straße; hier: Hallerstraße
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
KGA (Vorlage der Verwaltung) |
08.05.2017 |
6.6 |
Empfehlung einstimmig |
Es wurde festgestellt, dass die Straße „Hallerstraße“ nur zum Teil benannt ist. Der Teil Ringstraße vor den Häusern 1 a bis 5 a (einschließlich Stichweg vor den Häusern 3a-3 c) ist nicht benannt.
Der Teil der vorgenannten Straße (siehe beigefügtem Benennungsplan) ist zu benennen.
Die Straßenschilder sind bereits aufgestellt und die Hausnummern vergeben.