20-2257

Zubenennung eines bislang nicht benannten Teils einer Straße; hier: Hallerstraße

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

Es wurde festgestellt, dass die Straße „Hallerstraße“ nur zum Teil benannt ist. Der Teil Ringstraße vor den Häusern 1 a bis 5 a (einschließlich Stichweg vor den Häusern 3a-3 c) ist nicht benannt.

 

Der Teil der vorgenannten Straße (siehe beigefügtem Benennungsplan) ist zu benennen.

Die Straßenschilder sind bereits aufgestellt und die Hausnummern vergeben.

 

Petitum/Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung, Zubennennung des bislang nicht benannten Teils als „Hallerstraße wird zugestimmt.

 

Anhänge
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