Zubenennung eines bislang nicht benannten Teils einer Straße; hier: Hallerstraße
Es wurde festgestellt, dass die Straße „Hallerstraße“ nur zum Teil benannt ist. Der Teil Ringstraße vor den Häusern 1 a bis 5 a (einschließlich Stichweg vor den Häusern 3a-3 c) ist nicht benannt.
Der Teil der vorgenannten Straße (siehe beigefügtem Benennungsplan) ist zu benennen.
Die Straßenschilder sind bereits aufgestellt und die Hausnummern vergeben.
Dem Vorschlag der Verwaltung, Zubennennung des bislang nicht benannten Teils als „Hallerstraße wird zugestimmt.
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