20-2256

Zubenennung eines bislang nicht benannten Teils einer Straße; hier: Grindelberg

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

Es wurde festgestellt, dass die Straße „Grindelberg“ nur zum Teil benannt ist. Der Teil Ringstraße vor den Bezirksamt Eimsbüttel ist nicht benannt.

 

Der Teil der vorgenannten Straße (siehe beigefügtem Benennungsplan) ist zu benennen.

Die Straßenschilder sind bereits aufgestellt und die Hausnummern vergeben.

 

Petitum/Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung, Zubennennung des bislang nicht benannten Teils als „Grindelberg“ wird zugestimmt.

 

Anhänge

Benennungsplan