20-2392

Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht

Antrag

Sachverhalt

 

Es gab eine Überprüfung hinsichtlich der Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) in

einem Bezirksamt. Nach dem aktuellen Sachstand wurde in einer Arbeitsgruppe ein Szenario

teilweiser Aufgabenzentralisierungen entwickelt. Dabei wird angedacht, die Regelbegehungen

der WPA an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen auszugliedern, während anlassbezogene Begehungen stationärer Einrichtungen weiterhin von den bezirklichen WPA durchgeführt werden sollen. Als Schnittstelle und einziger direkter Ansprechpartner soll nur ein Bezirksamt den Kontakt zum medizinischen Dienst der Krankenkassen abbilden. Eine sog. „Kopfstelle“ zur „fachlichen Steuerung“ der WPA soll bei einem Bezirk eingerichtet werden. Auch die

Überwachung der ambulanten Pflegedienste soll Hamburg-weit zentral erfolgen.

 

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hält die Hamburg-weit zentrale Überwachung der ambulanten Pflegedienste für sinnvoll, da diese Dienste bezirksübergreifend tätig sind. Die Ausgliederung oder Zentralisierung von Aufgabenbestandteilen der Überwachung der stationären Einrichtungen schwächt die Aufgabenerledigung in diesem Bereich und wird für nicht sinnvoll erachtet.

Die angestrebte Qualitätsverbesserung in der Aufgabenwahrnehmung ist so jedenfalls nicht zu

erreichen. Anstatt die Überwachung der stationären Einrichtungen im jeweiligen Bezirksamtsbereich durch das Bezirksamt wahrnehmen zu lassen, würden für Teilbereiche neue Schnittstellen

geschaffen, die Abstimmungsbedarfe auslösen, damit zusätzliche Ressourcen binden und zu

einem Kompetenzwirrwarr führen.

 

Für eine verbesserte fachliche Aufgabenwahrnehmung bedarf es in erster Linie einer adäquaten Ressourcenausstattung, einer Überarbeitung der Prüfanforderungen sowie einer verbesserten fachlichen Steuerung durch die BGV. Die Fachaufsicht über die Bezirke ist eine behördliche

Aufgabe und kann nicht auf einen Bezirk übertragen werden.

 

 

 

 

Anhänge

keine