21-2000

Zebrastreifen über die Frohmestraße wieder einrichten Drs. 21-1813, Beschluss der BV vom 25.03.2021

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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31.05.2021
27.05.2021
Sachverhalt

Der Fußgängerüberweg (FGÜ) an der genannten Stelle wurde ihm Rahmen der Bauarbeiten „Deckel über die A7“ angeordnet und eingerichtet.

 

Es ist ausdrücklich nicht so, dass der FGÜ bereits vor den Bauarbeiten vorhanden war!

 

Für die Bauarbeiten „Deckel über die A7“ wurden die Fußwege der Frohmestraße zwischen Wählingsallee und Vogt-Kock-Weg wechselseitig gesperrt.

 

Fußgänger konnte nicht wie gewohnt die Frohmestraße an der Lichtzeichenanlage (LZA) Frohmestraße / Wählingsallee queren und dann auf dem Gehweg auf der „richtigen“ Seite die Frohmestraße in Richtung Osten gehen.

 

Um diesen Fußgängern eine sichere Querung der Frohmestraße östlich der Baustelle zu ermöglichen, wurde der FGÜ an der genannten Stelle eingerichtet.

 

 

Die Bauarbeiten sind soweit abgeschlossen, dass beide Gehwege entlang der Frohmestraße wieder zur Verfügung stehen.

Füßgänger können somit wieder die LZA an der Einmündung Frohmestraße / Wählingsallee nutzen.

 

Zudem wurde auf dem Deckel eine Querungshilfe (Mittelinsel) gebaut. Diese Querungshilfe ist nur ca. 50 Meter vom Standort Frohmestr. 62 / 63 entfernt und kann somit ohne großen Umweg genutzt werden.

 

Die Bauarbeiten auf dem Deckel nördlich und südlich der Frohmestraße sind noch nicht abgeschlossen.

Die dort geplanten Grünflächen und Fußwege sind noch nicht eingerichtet und noch nicht für die Allgemeinheit freigegeben.

 

Es ist zu erwarten, dass Fußgänger vermehrt die Wege innerhalb dieser Grünflächen nutzen werden und als direkte Verbindung die Frohmestraße an der Querungshilfe / Mittelinsel überqueren werden.

 

Die Querung der Frohmestraße an dieser Stelle ist problemlos und sicher möglich.

 

 

Nach aktuellen Beobachtungen findet im Bereich Frohmestraße 62 / 63 keine erhöhte / gebündelte Querung satt und auch nach Fertigstellung der „Baumaßnahmen Deckel“ ist diese nicht zu erwarten.

 

Die Örtlichkeit stellt zudem kein Unfallschwerpunkt dar.

 

 

Aus den genannten Gründen lehnt das PK 24 die Anordnung eines Fußgängerüberweges an der genannten Stelle ab.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine