X39 endlich voranbringen Klarheit über Planung, Zuständigkeiten und Zeitplan schaffen
Die geplante Expressbuslinie X39 soll eine direkte Tangentialverbindung zwischen dem Hamburger Westen, Eidelstedt, Niendorf und dem Flughafen schaffen. Für Eidelstedt und Niendorf wäre dies verkehrlich von großer Bedeutung, da bestehende Umwege über die Innenstadt vermieden und wichtige Stadtteile besser miteinander verbunden würden.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel befasst sich bereits seit mehreren Jahren mit einer Busverbindung durch das Niendorfer Gehege. Bereits 2022 wurde beschlossen, gegenüber der zuständigen Verkehrsbehörde auf eine zeitnahe Umsetzung hinzuwirken. Auch in der laufenden Wahlperiode wurde das Thema mehrfach beraten und ein Austausch mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie den weiteren beteiligten Stellen angestoßen.
Nach Angaben der Verkehrsbehörde stellt insbesondere die vorhandene Fahrbahnbreite im Niendorfer Gehege eine planerische Herausforderung dar. Eine Machbarkeitsuntersuchung soll deshalb klären, wie eine verkehrssichere Lösung unter Berücksichtigung des Natur- und Baumschutzes umgesetzt werden kann. Die weitere Beratung wurde zuletzt zurückgestellt, da Ergebnisse der erforderlichen Wurzeluntersuchungen noch ausstanden.
Die grundsätzliche politische Forderung nach einer Umsetzung der X39 ist damit bereits mehrfach erhoben worden. Offen sind jedoch weiterhin zentrale Fragen zum aktuellen Planungsstand, zu den noch ausstehenden Untersuchungen, zur konkreten Streckenführung, zur Finanzierung, zu den Zuständigkeiten und insbesondere zum weiteren Zeitplan.
Diese Fragen werden auch in einer aktuellen Eingabe eines Bürgers an die Bezirksversammlung aufgeworfen. Nach der inzwischen langen Planungsdauer besteht ein berechtigtes Interesse daran, transparent darzustellen, welche Schritte noch erforderlich sind, wer für diese verantwortlich ist und wann eine Entscheidung über die Umsetzung und Inbetriebnahme der X39 getroffen werden kann.
Die Bezirksversammlung sollte daher gegenüber der zuständigen Fachbehörde auf einen belastbaren Sachstand und einen nachvollziehbaren Zeitplan für das weitere Verfahren hinwirken.
Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich gegenüber der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einsetzen, dass die Behörde unter Einbeziehung des Bezirksamtes Eimsbüttel sowie der weiteren beteiligten Stellen der Bezirksversammlung einen schriftlichen und belastbaren Sachstandsbericht zur geplanten Expressbuslinie X39 vorlegt.
Darin soll insbesondere dargestellt werden,
1. welchen aktuellen Bearbeitungsstand die Machbarkeitsuntersuchung zur Führung der X39 durch das Niendorfer Gehege sowie die hierfür erforderlichen Wurzeluntersuchungen haben, wann diese beauftragt wurden und bis wann mit ihrem Abschluss zu rechnen ist;
2. ob und wann die Ergebnisse der Machbarkeits- und Wurzeluntersuchungen der Bezirksversammlung vollständig zur Verfügung gestellt und – soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen – öffentlich zugänglich gemacht werden;
3. welche konkreten infrastrukturellen oder verkehrsregelnden Maßnahmen für eine Führung der X39 durch das Niendorfer Gehege derzeit untersucht werden und welche Alternativen geprüft werden, falls eine Führung auf der bislang vorgesehenen Strecke nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Eingriffen möglich sein sollte;
4. welcher vollständige Linienweg der X39 derzeit vorgesehen ist und aus welchen Gründen gegenüber früheren Planungsständen das ursprünglich vorgesehene Linienende in Glashütte nicht mehr Bestandteil des aktuell kommunizierten Linienweges ist;
5. welche weiteren Infrastrukturmaßnahmen entlang der vorgesehenen Gesamtstrecke vor Aufnahme des Linienbetriebs erforderlich sind, welchen jeweiligen Planungsstand diese haben und welche Stellen für deren Planung und Umsetzung verantwortlich sind;
6. welche finanziellen Mittel für Planung, notwendige Infrastrukturmaßnahmen und den späteren Betrieb der X39 vorgesehen sind, aus welchen Haushalts- oder Fördermitteln diese finanziert werden sollen und ob hierbei Fristen oder sonstige zeitliche Bindungen zu beachten sind;
7. welche Behörden, Landesbetriebe, Verkehrsunternehmen und sonstigen Stellen für die einzelnen noch ausstehenden Planungsschritte verantwortlich sind und bei welcher Stelle die Gesamtkoordination des Projektes liegt;
8. welche konkreten Arbeitsschritte nach Abschluss der Machbarkeits- und Wurzeluntersuchungen noch erforderlich sind und bis wann die jeweiligen Schritte – insbesondere Abschluss der Planung, Entscheidung über die Streckenführung, Herstellung der notwendigen Infrastruktur und betriebliche Vorbereitung – nach derzeitiger Planung abgeschlossen werden sollen;
9. für welches Jahr die Behörde nach heutigem Planungsstand die Aufnahme des Linienbetriebs der X39 anstrebt und, sofern derzeit noch kein Zieljahr benannt werden kann, welche konkreten Voraussetzungen zunächst erfüllt sein müssen, bevor ein Termin für die Inbetriebnahme festgelegt werden kann.
Maxim Loboda
keine
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