22-2184

Wohnungsbaugenehmigungen im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion) und Ali Mir Agha (GRÜNE-Fraktion)
Titel: Wohnungsbaugenehmigungen im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-179

Eingangsdatum: 15.04.2026
Datum der Antwort: 27.04.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Der Wohnungsbau stellt weiterhin eine zentrale Herausforderung für die wachsende Stadt Hamburg dar. Um dem anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden, wird stadtweit ein Neubauvolumen von rund 10.000 Wohnungen jährlich angestrebt. Auf den Bezirk Eimsbüttel entfällt dabei rechnerisch ein Anteil von etwa 1.050 Wohneinheiten pro Jahr.

Die zügige Bearbeitung von Bauanträgen sowie eine ausreichende personelle Ausstattung der Bauprüfabteilungen sind wesentliche Voraussetzungen, um diese Zielwerte zu erreichen und den Wohnungsbau voranzubringen.

Vor diesem Hintergrund ist es von besonderem Interesse, einen aktuellen Überblick über die Entwicklung der Wohnungsbaugenehmigungen, die Dauer der Genehmigungsverfahren sowie die personelle Situation in der Bauprüfung zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

1) Wie viele Wohnungsbaugenehmigungen wurden im Bezirk Eimsbüttel im ersten Quartal 2026 bereits erteilt? Bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln.

Januar: 493 WE

Februar: 58 WE

rz: 118 WE

Gesamt 1. Quartal: 669 WE

Eine (automatisierte) Auswertung der Wohnungsbaugenehmigungen nach Stadtteilen erfolgt nicht. Die Aufschlüsselung der Wohnungsbaugenehmigungen nach Stadtteilen würde eine aufwändige händische Auswertung bedeuten. Die Informationen zum Wohnungsbau (Baugenehmigungen und Baufertigstellungen) werden zentral vom Statistikamt Nord erfasst. Das Statistikamt Nord verweist darauf, dass aufgrund der Meldewege zwischen den Bauherren, den Bauprüfdienststellen der Hamburger Bezirksämter und dem Statistikamt Nord es unterjährig zu größeren zeitlichen Verzögerungen bei der Erfassung von Genehmigungsfällen kommt.

2) Wie lang ist aktuell die durchschnittliche Genehmigungsdauer eines Wohnungsbauantrages?

Januar: 1,72 Monate

Februar: 1,29 Monate

rz: 0,91

Durchschnitt 1. Quartal: 1,31 Monate

Erfasst werden die erteilten Baugenehmigungen (§ 61+62) im Wohnungsneubau bezogen auf die Vollständigkeit.

3) Wie viele Stellen gibt es in der Bauprüfung und wie viele davon sind aktuell besetzt?

Stellensoll: 28,25 Vollzeitäquivalent (VZÄ) Technische Sachbearbeiter: innen (TSB) bei E/WBZ 2

Besetzungsgrad: 25,73 Vollzeitäquivalent (VZÄ) Technische Sachbearbeiter. innen (TSB) bei E/WBZ 2

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

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