22-2177

WLAN-Versorgung in städtischen Sporthallen für Vereine Drs. 22-1957, Beschluss der BV vom 26.03.2026

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zur o.g. Anfrage wie folgt Stellung:

Nach eingehender Prüfung möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Die schulische WLAN-Infrastruktur ist derzeit ausschließlich für den pädagogischen Betrieb und schulische Verwaltungszwecke vorgesehen. Ein Zugang für externe Nutzergruppen, wie Sportvereine, ist aktuell nicht vorgesehen und mit verschiedenen rechtlichen, technischen und organisatorischen Herausforderungen verbunden.

Die Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur durch Dritte unterliegt strengen datenschutzrechtlichen und jugendschutzrechtlichen Vorgaben. Eine Öffnung für externe Nutzergruppen erfordert u. a. eine klare technische Trennung vom pädagogischen Netz, geeignete Sicherheitsmechanismen sowie die Klärung der Verantwortlichkeiten für Einrichtung, Verwaltung und Support. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der schulischen IT-Infrastruktur werden derzeit neue technische und organisatorische Lösungen geprüft, die zukünftig differenzierte Zugangsmodelle für verschiedene Nutzergruppen ermöglichen könnten. Diese befinden sich jedoch noch in der konzeptionellen Phase und sind kurzfristig nicht umsetzbar. Das Anliegen der Bezirksversammlung wird im Projekt „Zukunftsfähige Schul-IT 2030“ berücksichtigt.

Eine kurzfristige Bereitstellung von WLAN-Zugängen für Sportvereine in schulischen Sporthallen ist aus den genannten Gründen derzeit leider nicht möglich. Wir werden die Thematik jedoch im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung der Schul-IT weiterverfolgen und die Bezirksversammlung über relevante Fortschritte informieren.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge

keine

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