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Welche Ampelanlagen werden in Eimsbüttel nachts abgeschaltet?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

18.08.2020

Lfd. Nr. 33 (21)

 

Anfrage gemäß § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Welche Ampelanlagen werden in Eimsbüttel nachts abgeschaltet?

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorspann:

Grundsätzlich werden Lichtsignalanlagen (LSA) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes und zur gezielten Steuerung der Verkehrsströme errichtet.

Nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO; Ziff. VI zu § 37) sollten LSA in der Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden.

Eine Nachtabschaltung an Lichtsignalanlagen ist nur dann zulässig, wenn die Verkehrsbelastung nachts deutlich schwächer und eine sichere Verkehrsabwicklung nach eingehender Prüfung auch ohne diese Verkehrseinrichtung gewährleistet ist. Für Abschaltungen ist bei der Polizei eine Verfahrensrichtlinie erlassen worden, anhand derer alle in Frage kommenden Hamburger Lichtsignalanlagen überprüft wurden.

Eine endgültige Entscheidung, ob eine Ampel nachts abgeschaltet wird, obliegt in einer jeweiligen Einzelentscheidung der Straßenverkehrsbehörde – Polizei.

In Hamburg werden derzeit rund 600 Lichtsignalanlagen nachts abgeschaltet.

Zu den Kriterien gehören beispielhaft u.a. die Knotenpunktgeometrie, die Sichtverhältnisse, insbesondere die Sichtmöglichkeiten auf den bevorrechtigten Verkehr, die Eindeutigkeit und Erkennbarkeit der Wartepflicht, die Fahrgeschwindigkeiten, die Menge und die Zusammensetzung des Verkehrsaufkommens (z.B. ÖPNV Nachtbusse), die Beleuchtung, die Erkennbarkeit der Wartepflicht und eventuell vorhandene besondere Belange von Fußgängerinnen und Fußgängern wie eine Sehbehindertensignalisierung.

Vor dem Hintergrund der beschlossenen Integration und Inklusion werden Lichtsignalanlagen mit Sehbehinderten-Signalgeber für eine ungehinderte und sichere Fortbewegung im öffentlichen Raum in der Regel immer auch nachts betrieben und nicht abgeschaltet.

Durch den vermehrten Einsatz moderner LED-Technik in den Signalgebern der Lichtsignalanlage ist die Einsparung an Energie durch Abschaltung im Vergleich mit der früheren 230V-Technik nur sehr gering.

Andere Städte haben in der Vergangenheit umfangreiche Untersuchungen im Zusammenhang mit Nachtabschaltungen durchgeführt. Grundsätzlich war festzustellen, dass sich die Unfalllage bei abgeschalteten Anlagen deutlich erhöht hat.

Die in Hamburg langjährig praktizierte LSA-Abschaltpraxis hat sich bewährt. Vor diesem Hintergrund ist eine ausgeweitete Abschaltung von Lichtsignalanlagen in Hamburg grundsätzlich nicht geboten und aus Gründen der Verkehrssicherheit auch nicht zu verantworten.

 

Im Einzelnen zu den Fragen:

 

Sachverhalt:

Autofahrer haben sich alle schon einmal darüber geärgert. Mitten in der Nacht zeigt die Ampel rot, man muss anhalten, aber die Straße ist menschenleer. Dies führt nicht nur zu Unmut bei den Autofahrern, sondern auch bei den Anliegern. Durch das unnötige Halten und wieder Anfahren entstehen zusätzliche Emissionen in Form von Abgasen und Lärm.

Durch das Abschalten von Ampelanlagen in der Nachtzeit können die Auswirkungen zumindest reduziert werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

 

  1. Wie viele Ampelanlagen gibt es im Bezirk Eimsbüttel?

 

Im Bezirk Eimsbüttel gibt es 251 Kreuzungs- und Fußgängerlichtsignalanlagen.

 

  1. Welche Anlagen im Bezirk Eimsbüttel werden in der Nachtzeit ausgeschaltet?

 

Siehe Anlage 1.

 

  1. Gibt es Ampelanlagen, die sich nicht an Hauptstraßen befinden und nachts nicht ausgeschaltet werden? Wenn ja, welche und warum?

 

Ja, siehe Anlage 2 und Vorspann.

 

  1. Gibt es sog. Fußgänger- oder Bedarfsampeln, die nachts nicht ausgeschaltet werden? Wenn ja, warum?

 

Ja, siehe Vorspann.

 

  1. Zu welcher Tageszeit beginnen und enden die Abschaltungen?

 

Abschaltungen sind abhängig von den jeweiligen Wochentagen und anderen Randbedingungen. Sie beginnen abends und nachts um 20:00 Uhr, 20:05, 21:00, 22:05, 23:05 und 1:00 Uhr. Sie enden morgens um 4:50 Uhr, 5:00, 5:50, 6:00, 7:00 und 8:00 Uhr.

 

  1. Könnten, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, weitere Lichtzeichenanlagen ausgeschaltet werden? Wenn ja, welche?

 

Ja, siehe Vorspann.

 

  1. Könnten weitere Anlagen abgeschaltet werden, um den Verkehrsfluss zu erhalten und Lärm – und Umweltemissionen zu reduzieren?

 

Siehe Vorspann.

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Abschaltung nicht in Frage?

 

Siehe Vorspann.

 

  1. Welche Erfahrungen bezüglich der Entwicklung der Unfallhäufigkeit wurden nach Einführung der Nachtabschaltung gemacht?

 

Siehe Vorspann.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

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