Die Bezirksversammlung nimmt zum bisherigen Entwurfsstand des Bebauungsplans Schnelsen 95 wie folgt Stellung und bittet im weiteren Verfahren, dies zu berücksichtigen.
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Das Verfahren soll prioritär auf Grundlage der Überarbeitung des Ergebnisses des hochbaulichen Wettbewerbs weitergeführt werden.
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Für die weitere Planung des Areals Wählingsallee / Frohmestraße / Jungborn begrüßt die Bezirksversammlung folgende Punkte bzw. Änderungen am Bebauungsplan:
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Verzicht auf eine Durchwegung vom Jungborn zur Wählingsallee, die zu einer Zerteilung des Gebäudeensembles führen würde.
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Vereinfachung der geplanten Anlieferungseinfahrt am Jungborn (ohne Einhausung).
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Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten mit den Bücherhallen Hamburg Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob diese perspektivisch ein Standort in diesem Areal wünschen.
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Die Bezirksamtsleiterin wird ferner gebeten, einen Baubeginn in dem genannten Areal bis spätestens zum Jahr 2030 zu forcieren und dies durch einen städtebaulichen Vertrag vertraglich abzusichern. In diesem Zusammenhang sollen auch Sanktionsmechanismen in Form geeigneter Vertragsstrafen vorgesehen werden.
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, den Investor auf dem genannten Areal zu bitten, eine verbindliche Klärung der möglichen Beendigung des Mietverhältnisses mit der ansässigen Haspa herbeizuführen.
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Die Bezirksversammlung Eimsbüttel steht möglichen Interimsnutzungen auf dem Areal skeptisch gegenüber. Die Bezirksversammlung schließt auf dem Areal eine Interimsnutzung in Bauabschnitt 1 aus, betrachtet aber auch eine Interimsnutzung in Bauabschnitt 2 kritisch. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, dies bei der weiteren Planung und den Gesprächen mit dem Investor zu berücksichtigen.
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Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, vor Abschluss des Vertrags gemeinsam mit dem Vorhabenträger zu den Punkten Realisierungszeitpunkt und Zwischennutzung erneut im Stadtplanungsausschuss zu berichten.
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei dem Vorhabenträger dafür einzusetzen, den aktuellen Planungsstand der Anmutung der Fassade am Jungborn in einer der nächsten Sitzungen des Stadtplanungsausschusses vorzulegen.
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Sollte bis zum September 2025 keine Einigung mit dem Investor zu der benannten Fläche über die genannten Punkte – insbesondere hinsichtlich des städtebaulichen Vertrags – erzielt werden, ist dem Stadtplanungsausschuss Bericht zu erstatten, damit eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, dass der Bebauungsplan nicht mehr an dem Ergebnis des hochbaulichen Wettbewerbs, sondern auf Grundlage des Ergebnisses des städtebaulichen Wettbewerbs weitergeführt und entwickelt wird.
Gabor Gottlieb, Dr. Ann-Kathrin Riegel und SPD-Fraktion