„Warum stockt der Bebauungsplan Stellingen 69 (‘Glaskästen’)?“
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Titel: „Warum stockt der Bebauungsplan Stellingen 69 (‘Glaskästen’)?“
Fortlaufende. Nr.: 22-228
Eingangsdatum: 02.09.2026
Datum der Antwort: 14.09.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Am 26.11.2024 wurden im Ausschuss Stadtplanung die Ergebnisse des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs für den Bebauungsplan Stellingen 69 vorgestellt. Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.
Seitdem tauchte das Verfahren im Ausschuss Stadtplanung nur noch im Rahmen von Sammelübersichten über sämtliche laufenden Bebauungsplanverfahren im Bezirk auf, nicht aber als eigener Tagesordnungspunkt. Laut der offiziellen Verfahrensseite des Bezirksamts stehen die nächsten förmlichen Schritte, Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung, weiterhin aus und sind bislang nicht terminiert.
Laut einem Bericht des NDR verzögert sich das Verfahren aufgrund von Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition. In dem Bericht hat die Verwaltung weiter angekündigt, bis April 2026 einen Funktionsplan vorzulegen. Dieser liegt nach bisherigem Kenntnisstand nicht vor.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Trifft es zu, dass politische Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition der Grund dafür sind, dass weder eine erneute Befassung des Ausschusses noch die nächsten förmlichen Verfahrensschritte (insbesondere der Aufstellungsbeschluss) erfolgt sind?
Falls ja: Warum macht die Verwaltung das förmliche Fortschreiten des Verfahrens von einer politischen Einigung der Koalitionsfraktionen abhängig?
Falls nein: Was sind dann die Gründe dafür, dass das Verfahren seit November 2024 weder im Ausschuss noch formell vorangekommen ist?
Im Rahmen des Sachstandsberichts zu den Bebauungsplänen im Verfahren wurde zuletzt am 14.04.2026 im Stadtplanungsausschuss (StaPla) zum aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahren Stellingen 69 „Volksparkstraße“ berichtet.
Die Berichterstattung des NDR ist nicht zutreffend. Das Verfahren verzögert sich aufgrund von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) erforderlich machen. Daher wurde das Verfahren auf das Regelverfahren umgestellt. Die daraus resultierenden fachlichen Anforderungen und die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung haben dazu geführt, dass das Verfahren seit November 2024 weder im Ausschuss behandelt noch formell weiter vorangetrieben wurde. Die Verzögerung ist somit auf die Umstellung des Verfahrens und die damit verbundenen zusätzlichen Verfahrensschritte zurückzuführen.
Am 04.09.2026 wurde eine erneute Grobabstimmung einschließlich Scoping der Umweltauswirkungen durchgeführt.
2. Ist der für April 2026 angekündigte Funktionsplan mittlerweile fertiggestellt?
Falls nein: Bis wann wird er vorgelegt, und was sind die Gründe für die Verzögerung?
Der für April 2026 angekündigte Funktionsplan ist derzeit noch nicht fertiggestellt. Die Erarbeitung des Funktionsplans erfolgt aktuell auf Basis der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs und unter Berücksichtigung der im Rahmen der erneuten Grobabstimmung und des Scopings am 04.09.2026 geprüften Belange.
Ein konkreter Termin für die Vorlage des Funktionsplans kann derzeit noch nicht benannt werden, da die umfassende Prüfung und Abstimmung der relevanten Auswirkungen (insbesondere im Bereich Umwelt, Verkehr und Nachbarschaftsschutz) sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange noch andauern. Die Verzögerung ergibt sich aus der Notwendigkeit, die abwägungsrelevanten Belange sorgfältig zu ermitteln und im Funktionsplan darzustellen, um eine belastbare Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren zu schaffen.
3. Haben zum weiteren Vorgehen Gespräche zwischen der Verwaltung und Vertreter:innen der Politik stattgefunden?
Falls ja: Mit wem (Personen bzw. Fraktionen) wurden wann welche Gespräche geführt?
Nein. Es wurden im Rahmen von Ausschusssitzungen Nachfragen beantwortet.
4. Wann ist mit dem Aufstellungsbeschluss sowie der öffentlichen Auslegung zu rechnen?
Ein konkreter Termin für den Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung kann derzeit noch nicht benannt werden. Die weiteren Verfahrensschritte hängen maßgeblich von der Auswertung der Ergebnisse aus der erneuten Grobabstimmung und dem Scoping ab, die aktuell noch andauert. Sobald diese Ergebnisse vorliegen und die Abstimmung mit den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgeschlossen ist, wird der Planentwurf finalisiert und der Aufstellungsbeschluss gefasst. Erst danach kann die öffentliche Auslegung erfolgen.
Die Verwaltung strebt an, das Verfahren zügig fortzuführen, ist jedoch an die fachlichen und rechtlichen Anforderungen sowie die notwendigen Abstimmungen gebunden. Ein genauer Zeitplan kann daher erst nach Abschluss der laufenden Prüfungen und Abstimmungen erstellt werden.
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