20-2911

Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

Das Bezirksamt wurde mit Schreiben von der Justizbehörde vom 7. Februar 2018 gebeten, die Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse sowie eine gleiche Anzahl von Vertretern und Vertreterinnen zu benennen. Die Zahl der für die Amtsgerichtsbezirke zu wählenden Vertrauenspersonen ist für den Bezirk Eimsbüttel wie folgt festgesetzt:

 

Für den Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-Mitte

 

aus dem Bezirk Eimsbüttel

(Ortsteile 301-319,321)3 Vertrauenspersonen + 3 Stellvertretungen

 

Für den Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-Altona

 

aus dem Bezirk Eimsbüttel (Ortsteil 320)1 Vertrauensperson + 1 Stellvertretung

 

Die zu wählenden Vertrauenspersonen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

Anhänge

Anlage 1: Liste der Vertrauenspersonen (nicht-öffentlich/vertraulich)

Anlage 2: Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz