Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse
Das Bezirksamt wurde mit Schreiben von der Justizbehörde vom 7. Februar 2018 gebeten, die Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse sowie eine gleiche Anzahl von Vertretern und Vertreterinnen zu benennen. Die Zahl der für die Amtsgerichtsbezirke zu wählenden Vertrauenspersonen ist für den Bezirk Eimsbüttel wie folgt festgesetzt:
Für den Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-Mitte
aus dem Bezirk Eimsbüttel
(Ortsteile 301-319,321)3 Vertrauenspersonen + 3 Stellvertretungen
Für den Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-Altona
aus dem Bezirk Eimsbüttel (Ortsteil 320)1 Vertrauensperson + 1 Stellvertretung
Die zu wählenden Vertrauenspersonen sind in der Anlage 1 aufgeführt.
Anlage 1: Liste der Vertrauenspersonen (nicht-öffentlich/vertraulich)
Anlage 2: Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.