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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) mit Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

 

  1. Plangebiet

Das Plangebiet liegt nördlich und östlich des Hörgenswegs, südlich der Bundesautobahn 23 und westlich der AKN-Trasse (Hamburg-Kaltenkirchen).

 

  1. Planungsanlass und Planinhalt

Durch den Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 74 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein gemischtgenutztes Wohnquartier mit ergänzenden kleinteiligen und gewerblichen Nutzungen in den Erdgeschossen am Hörgensweg sowie Gemeinbedarfseinrichtungen (Kitas, Quartiershaus, Künstlerateliers) zu schaffen. Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen sollen qualitätsvolle Freiräume geschaffen werden. Zudem sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass eine genehmigte öffentlich-rechtliche Unterbringung für Geflüchtete in regulären Wohnraum überführt werden kann.

 

  1. Städtebauliche Kenndaten (gerundet)

Das Plangebiet ist etwa 99.200 m² groß. Es sollen etwa 890 Wohneinheiten (etwa 70% gefördert), etwa 18.000 m² öffentliche Grünfläche/ Parkanlage, zwei Kindertagestätten sowie ein Quartiershaus entstehen. Es werden 15.700 m² öffentliche Straßenverkehrsfläche ausgewiesen, davon 11.200 m² neu herzustellende Straßenverkehrsfläche.


 

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

Aufstellungsinformation im Stadtplanungsausschuss 19.01.2016

Beteiligung der Öffentlichkeit April 2016 - Mai 2016

Städtebaulicher Wettbewerb April 2016 - September 2016

Zustimmung zur ÖPD im Stadtplanungsausschuss 04.10.2016

Öffentliche Plandiskussion 01.11.2016

Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion im Stapla 13.12.2016

 

5.      Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Standort gerechte Wohnnutzung mit angemessener baulicher Dichte am Hörgensweg geschaffen werden. Die Darstellung des Flächennutzungsplans soll im Plangebiet von „Gewerbliche Bauflächen“ zu „Wohnbauflächen“ geändert werden.

Die Änderungen des Landschaftsprogramms erfolgten unter Beachtung des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm stellt künftig die Milieus „Etagenwohnen“ und „Parkanlage“ dar. Die Milieuübergreifende Funktion „Grüne Wegeverbindung“ verbindet die neuen Parkanlagen und wird am Hörgensweg bis zum Anschluss an den Grünzug im südlich angrenzenden Wohngebiet verlängert. Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt künftig die Biotopentwicklungsräume 12 „Städtisch geprägte Bereiche mit mittlerem bis geringem Grünanteil“ und 10a „Parkanlage“ dar.

  6.      Öffentliche Auslegung

Der Planentwurf soll im Februar/März 2018 mit den Entwürfen der Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms öffentlich ausgelegt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Eidelstedt 74 in der vorgelegten Fassung zu.

 

Anhänge