20-3153

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) mit Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.

Ergebnis

Stapla (Beschlussempfehlung der Verwaltung)

21.08.2018

3

20-3129

Empfehlung mehrheitlich (Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE)

 

  1. Plangebiet

Das Plangebiet liegt nördlich und östlich des Hörgenswegs, südlich der Bundesautobahn 23 und westlich der AKN-Trasse (Hamburg-Kaltenkirchen).

 

  1. Planungsanlass und Planinhalt

Durch den Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 74 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein gemischtgenutztes Wohnquartier mit ergänzenden kleinteiligen und gewerblichen Nutzungen in den Erdgeschossen am Hörgensweg sowie Gemeinbedarfseinrichtungen (Kitas, Quartiershaus, Künstlerateliers) zu schaffen. Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen sollen qualitätsvolle Freiräume geschaffen werden. Zudem sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass eine genehmigte öffentlich-rechtliche Unterbringung für Geflüchtete in regulären Wohnraum überführt werden kann.

 

  1. Städtebauliche Kenndaten (gerundet)

Das Plangebiet ist etwa 99.200 m² groß. Es sollen etwa 890 Wohneinheiten (etwa 70% gefördert), etwa 18.000 m² öffentliche Grünfläche/ Parkanlage, zwei Kindertagestätten sowie ein Quartiershaus entstehen. Es werden 15.700 m² öffentliche Straßenverkehrsfläche ausgewiesen, davon 11.200 m² neu herzustellende Straßenverkehrsfläche.

 

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

Aufstellungsinformation im Stadtplanungsausschuss19.01.2016

Beteiligung der Öffentlichkeit April 2016 – Mai 2016

 

 

Städtebaulicher Wettbewerb April 2016 - September 2016

Zustimmung zur ÖPD im Stadtplanungsausschuss04.10.2016

Öffentliche Plandiskussion01.11.2016

Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion im Stapla13.12.2016

Öffentliche Auslegung 21.02.2018 bis 23.03.2018

Durchführungsvertrag16.07.2018

 

Während der öffentlichen Auslegung gingen vier Stellungnahmen ein, eine Stellungnahme wurde zurückgezogen, sodass drei Stellungnahmen abzuwägen waren. Zudem liegen sieben Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor, die im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vor der öffentlichen Auslegung eingegangen sind.

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Standort gerechte Wohnnutzung mit angemessener baulicher Dichte am Hörgensweg geschaffen werden. Die Darstellung des Flächennutzungsplans soll im Plangebiet von „Gewerbliche Bauflächen“ zu „Wohnbauflächen“ geändert werden.

Die Änderungen des Landschaftsprogramms erfolgten unter Beachtung des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm stellt künftig die Milieus „Etagenwohnen“ und „Parkanlage“ dar. Die Milieuübergreifende Funktion „Grüne Wegeverbindung“ verbindet die neuen Parkanlagen und wird am Hörgensweg bis zum Anschluss an den Grünzug im südlich angrenzenden Wohngebiet verlängert. Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt künftig die Biotopentwicklungsräume 12 „Städtisch geprägte Bereiche mit mittlerem bis geringem Grünanteil“  und 10a „Parkanlage“ dar.

 

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.08.2018 das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen und der Bezirksversammlung empfohlen, der Feststellung des Bebauungsplanes Eidelstedt 74 zuzustimmen

 

Anhänge

  • Bebauungsplan-Entwurf mit Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Verordnung und Begründung