Verkehrssicherheit in der Kieler Straße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.05.2025
Letzte Beratung: 07.07.2025 Mobilitätsausschuss Ö 10.10
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 22.05.2025 anliegende Drucksache Drs. 22-0996.1B beschlossen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat unter Beteiligung der Verkehrsdirektion (VD) mit Schreiben vom 20.06.2025 wie folgt Stellung genommen:
Im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 wurden im Abschnitt der Kieler Straße zwischen Stresemannstraße und Eimsbütteler Marktplatz durch die VD 1 insgesamt sieben mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Dabei zeigte sich insgesamt ein zurückhaltendes Geschwindigkeitsniveau mit einer Überschreitungsquote von unter einem Prozent. Es wurden keine Vorkommnisse mit besonders auffälligen Häufungen oder Geschwindigkeitsniveaus dokumentiert.
Aus unfallanalytischer Sicht ist im gleichen Zeitraum keine Unfallursache mit dem Merkmal "Geschwindigkeit" festgestellt worden. Gleichwohl existieren in dem genannten Abschnitt zwei polizeilich erkannte Unfallhäufungsstellen (UHS), wobei eine (Kieler Straße 93) aus Radfahrunfällen resultiert.
Die Errichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen (GÜA) an der vorgeschlagenen Stelle (Höhe Ophagen) erscheint aus polizeilicher Sicht daher derzeit nicht angezeigt, da weder die Geschwindigkeitslage noch das Unfallgeschehen eine solche Maßnahme nahelegen. Zudem ist im weiteren Verlauf der Kieler Straße in Höhe Hausnummer 221 bereits eine GÜA installiert, welche beide Fahrtrichtungen überwacht.
Der bestehende Parkraum im Abschnitt Augustenburger Straße bis Oeverseestraße befindet sich zwischen einem gemeinsamen Geh- und Radweg und der Fahrbahn. Das Parken auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg ist nicht gestattet. Der Parkraum basiert auf einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung des damaligen PK 22 (jetzt Außenstelle PK 23) vom 12.07.2005.
Damals wurde der westseitige Radweg zwischen Stresemannstraße und Augustenburger Straße formal aufgehoben und die Fläche zum Parken für Fahrzeuge bis 2,8 t freigegeben. Gleichzeitig war vorgesehen, den vorhandenen Gehweg als gemeinsamen Geh- und Radweg auszuweisen und durch bauliche Sperrelemente zu sichern. Es wurde eine dauerhafte Entzerrung der Verkehrsführung angestrebt.
Der gemeinsame Geh- und Radweg ist entsprechend beschildert, es fehlt lediglich noch an einer neuen Pflasterung, zudem ist der Parkstreifen lediglich mit einem Poller gesichert. Sollte der Parkstreifen nicht genutzt werden, könnten sich vereinzelt Radfahrer auf den Parkstreifenverirren. PK 21 nimmt diesbezüglich nochmals Kontakt zum Bezirksamt auf. (Antwort zu 1.)
Die Thematik der besagten Einbahnstraßenregelung liegt im Zuständigkeitsbereich der BVM. Nach Vorlage einer entsprechenden Gefahrenbegründung sowie verkehrsplanerischer Konzepte erfolgt durch die VD 5 die Prüfung auf Rechtskonformität und verkehrliche Sicherheit; anschließend wird gegebenenfalls eine entsprechende Beschilderung angeordnet. (Antwort zu 3.)
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 24.06.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 2:
Der Bedarf ist der BVM sowie dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bekannt. Derzeit befindet sich jedoch kein konkretes Projekt in Planung, welches auch die Sanierung bzw. die Erneuerung der Radverkehrsanlagen umfasst,
Aufgrund der Vielzahl prioritärer Maßnahmen und der für die Planung und Umsetzung nur begrenzt zur Verfügung stehenden Kapazitäten kann derzeit leider noch keine zeitliche Perspektive in Aussicht gestellt werden.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.