21-0687

Verkehrssicherheit für den Radverkehr – pragmatisch, praktisch, schnell: Auf der Hallerstraße zwischen Rothenbaumchaussee und Mittelweg

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.06.2020
05.02.2020
Sachverhalt

Aktuelle Planungen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer für die Rothen­baumchaussee sorgen für eine deutliche Steigerung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die die Grundschule Turmweg besuchen. Bis auf Weiteres ist jedoch nicht abzusehen, dass die angrenzende Hallerstraße zwischen Rothenbaumchaussee und Mittelweg eine adäquate Fahrradinfrastruktur bekommt. Zwar werden durch die Planung des LSBG Radfahrstreifen im Bereich der Kreuzung Rothenbaumchaussee/ße geschaffen, doch die Planung endet dort, wo sich die Fahrbahn der östlichen Hallerstraße verjüngt.

Die Hallerstraße ist jedoch Teil der bezirklichen Radverkehrsroute D. Sie ist sowohl für den Alltagsradverkehr als auch freizeitliche Wege, etwa zur Alster, von besonderer Bedeutung. Somit ist dringend geboten, hier zu einer Lösung zu gelangen, die den gültigen Regelwerken gerecht wird. Mit dem aktuellen Zustand der Hallerstraße ist dies jedoch nicht gegeben.

Eine Möglichkeit, für eine Radverkehrsinfrastruktur zu sorgen, die konform mit den gültigen Regelwerken ist, wäre ein aufwendiger Umbau der Hallerstraße in besagtem Bereich, sodass Radwege oder Radfahrstreifen aus den Nebenflächen und zu Lasten der dortigen Parkplätze entstünden. Dies verlangt jedoch einen langen Planungsprozess, aufwendige Baustellenkoordinierung und schließlich einen teuren Umbau – wahrscheinlich unter Vollsperrung. Es gibt dringendere Straßenraumneugestaltungen, denn für das vorliegende Stück Bezirksstraßennetz lässt sich eine schnelle Lösung finden.

Für zweistreifige Straßen sieht das FGSV-Regelwerk „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) die Möglichkeit vor, den Radverkehr im Mischverkehr bei Tempo 30 zu führen. Die Maßnahme ist sofort umsetzbar, indem die Anordnung einer Tempo-30-Strecke erfolgt. Die rechtliche Grundlage ist damit gegeben, dass in der Mitte des Abschnitts der Hallerstraße zwischen Rothen-baumchaussee und Mittelweg die Grundschule Turmweg gelegen ist. In unmittelbarer Nähe befindet sich zudem die staatliche Jugendmusikschule. Solche schützenswerten sozialen Einrichtungen gebieten regelhaft die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke. Bedingt durch die Notwendigkeit einer ERA-konformen Radverkehrsführung sollte diese jedoch ohne zeitliche Bindung an die Öffnungszeiten der Schule erfolgen, sondern uneingeschränkt gültig sein.

Der mögliche Einwand, dass dort eine Buslinie verkehrt, die zum Busbeschleunigungs­programm des Senats gehört, lässt sich damit entkräften, dass das besagte Stück zwischen End- und Starthaltestelle besagter Linie liegt. Auf die Reisezeit der Fahrgäste besteht somit keinerlei Einfluss. Vor allem aber ist der Abschnitt ab der Bushaltestelle „U Hallerstraße“ auf der Südseite der Hallerstraße gerade einmal ca. 280 m lang, wodurch es sich für Busfahrerinnen und Busfahrer ohnehin nicht lohnt, auf einer derart kurzen Strecke deutlich schneller als 30 km/h zu fahren. Die zeitliche Differenz, wenn überhaupt vorhanden, würde sich auf wenige Sekunden beschränken. In der folgenden Tabelle ist zu sehen, dass selbst wenn der Bus zwischen Haltestelle „U Hallerstraße“ und Buskehre sofort nach Schließen der Türen an der Haltestelle unmittelbar Tempo 50 erreichen würde, lediglich ein Unterschied der Fahrtdauer von etwa 13 Sekunden entstünde. Realistischer ist nach Aussage von befragten Busfahrerinnen und -fahrern ein Durchschnittstempo für die Strecke von unter 40 km/h, da sich ein Beschleunigen auf Tempo 50 für ein so kurzes Stück nicht lohne.

Es gibt also bei dieser Planung keine Verlierer, sondern nur Gewinner: Radfahrerinnen und Radfahrer, die wegen der geringeren Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Kfz und Radverkehr seltener und wenn doch, dann stressfreier überholt werden.

Geschwindigkeit in km/h

Sekunden

Zeitdifferenz ggü. 30 km/h in Sekunden

30

34,6

0

35

28,8

4,8

38

26,5

7,1

40

25,2

8,4

50

20,2

13,4

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung bittet die Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel, mit dem zuständigen Polizeikommissariat 17 für eine kurzfristige Anordnung folgender Maßnahme zu sorgen:

  • Einrichtung einer Tempo-30-Strecke für die Hallerstraße zwischen Rothenbaumchaussee und Mittelweg

Der Kerngebietsausschuss soll über den Zeitpunkt der Umsetzung informiert werden.

Miriam Putz und GRÜNE-Fraktion
Rüdiger Kuhn, Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion
 

 

 

Anhänge

keine