21-0681

Verkehrssicherheit am Hörgensweg verbessern Drs. 21-0561, Beschluss der BV vom 19.12.2019

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.02.2020
30.01.2020
Sachverhalt

Im Einvernehmen mit dem Polizeikommissariat (PK) 27 nimmt die Verkehrsdirektion (VD) 5 zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

Der Hörgensweg ist eine von drei Querungsmöglichkeiten über die BAB 23 und verbindet die Stadtteile Eidelstedt und Schnelsen. Bei Staubildung auf der BAB und auf der Holsteiner Chaussee wird der Hörgensweg auch als Ausweichstrecke benutzt. Der Hörgensweg ist zwischen Pflugacker und Wietersheim Tempo 30 Zone.

Mit der Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit rund 890 Wohneinheiten in Eidelstedt am

Hörgensweg (B-Plan Eidelstedt 74) wurde eine Fläche, die über Jahre hinweg brach lag und wo

sich zuvor ein Gewerbebetrieb befand, neu erschlossen. Mit dieser Hochbaumaßnahme wurde zugleich die Straße überplant. Nach Abschluss der Maßnahme werden im Zuge des Umbaus / der Instandsetzung des Hörgensweg insgesamt 5 barrierefreie Querungstellen verortet. Zudem wurden bei der Planung geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen, z.B. durch Fahrbahneinengungen, eingeplant.

Bei den Querungstellen wurden zur Erhöhung der Sicht bzw. Sichtbarkeit der querenden Fußgänger ebenfalls Fahrbahneinengungen vorgesehen. Eine dieser Querungstellen mit Fahrbahneinengung befindet sich auf Höhe der Einmündung Heidacker.

Durch die dann vorhandene Fahrbahneinengung (Querungshilfe) sowie die Geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen existiert für Fußgänger eine sehr übersichtliche und komfortable Möglichkeit, die Fahrbahn zu überqueren.

Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) ist gemäß § 26 StVO, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Diese Umstände schließen die Einrichtung eines FGÜ in einer Tempo 30-Zone aus.

 

Einer möglichen Planung zur Herstellung einer zusätzlichen baulichen Querungshilfe -sofern die

Platzverhältnisse es zulassen- steht die Straßenverkehrsbehörde offen gegenüber.

 

 

Anhänge

keine