21-3300

Verkehrsabwicklung im Bereich der Einmündung Kieler Straße / Warnstedtstraße verbessern Drs. 21-3228, Beschluss der BV vom 29.09.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.11.2022
27.10.2022
Ö 5.3
Sachverhalt

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung des Polizeikommissariats (PK) 27 wie folgt Stellung:

 

  1. Ausgangssituation / Lagebeschreibung

In der Kieler Straße / Warnstedtstraße befindet sich ein großer Betriebshof der Hamburger Hochbahn. Zu- und Abfahrt der Busse erfolgt ungefähr 35 Meter vom Kreuzungsbereich Kieler Straße entfernt über die Warnstedtstraße, Um auf die Kieler Straße zu gelangen, biegen die Busse der Hochbahn vom Betriebshof nach rechts in die Warnstedtstraße ein.

 

 

  1. Bewertung

Die in der Drucksache beschriebenen gefährlichen Situationen im Kreuzungsbereich durch blockierende Busse können von Mitarbeitenden des PK 27 nicht bestätigt werden.

Die Hamburger Hochbahn (Warnstedtstraße) konnte die beschriebenen Situationen auf Nachfrage ebenfalls nicht bekräftigen. Besagte „Stoßzeit“ für die Rückkehr der Busse in das Busdepot liegt laut Hochbahn im Zeitraum 19 bis 21 Uhr und somit außerhalb der Hauptverkehrszeit. Eine hohe Anzahl von „Linksabbiegern“ aus der Kieler Straße in die Warnstedtstraße gibt es zu dieser Uhrzeit nicht.

Die Unfallauswertung ergab keine Hinweise auf eine Gefährdungslage durch den Busverkehr.

 

  1. Fazit

Aufgrund der Aussagen der Hochbahn und den Verkehrsbeobachtungen des PK 27 wird seitens der VD 51 keine Erforderlichkeit zur Anpassung der Lichtzeichenanlage (LZA) erkannt.

Andere baulichen Maßnahmen werden ebenso nicht für erforderlich gehalten. Für eine Umplanung der Kreuzung ist der Baulastträger zuständig.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine