Verkehrliche Situation am Lokstedter Steindamm: Einen zusätzlichen Fußgängerüberweg einrichten
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs-Nr |
Ergebnis |
AM (Antrag der SPD-Fraktion) |
07.02.2024 |
6.2 |
Empfehlung mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Stimmenthaltung der GRÜNE-Fraktion |
In ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion zur verkehrlichen Situation am Lokstedter Steindamm und zu wirkungsvollen Maßnahmen zur Unterbindung von Unfallgefahren (Lfd. Nr. 121/21 vom 22.12.2023) beschrieb die Verkehrsdirektion (VD) 51 in Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden (StVB), dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 23 und unter Einbindung der VD 52 und der VD 01 die aktuelle Verkehrssituation auf dem Lokstedter Steindamm (B 447) zwischen der Troplowitzstraße und dem Siemersplatz.
Darin wurde u.a. als Ergänzung der bestehenden Fußgängerüberwege in Fahrtrichtung Siemersplatz (Troplowitzstraße, Veilchenweg, Süderfeldstraße und Sottorfallee) eine zusätzliche Möglichkeit der Überquerung auf Höhe der Straßen Buchenallee / Platanenallee für sinnvoll erachtet. Zwischen den Örtlichkeiten Veilchenweg und Süderfeldstraße befinden sich auf beiden Seiten des Lokstedter Steindamms Sportanlagen. Ob eine Lichtsignalanlage (LSA) an dieser Stelle auch erforderlich ist, muss jedoch durch ein Verkehrsgutachten belegt werden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) für ein Verkehrsgutachten hinsichtlich einer Querung des Lokstedter Steindamms auf Höhe der Straßen Buchenallee / Platanenallee einzusetzen.
Bei positiver Prüfung soll die Behörde für Inneres und Sport (BIS) die Einrichtung einer Lichtsignalanlage (LSA) anordnen. Über den Fortgang der Angelegenheit soll im Ausschuss für Mobilität berichtet werden.
keine