22-2484

Verfahren des Sonderausschusses zum Umgang mit belasteten Straßennamen

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 07.09.2026 Sonderausschuss zum Umgang mit belasteten Straßennamen Ö 6.1

Sachverhalt

Straßennamen prägen und gestalten eine Stadt, bilden Stadtgeschichte ab und geben dem benannten Gebiet eine Identität.

Die sieben Hamburger Bezirke haben bei der Benennung in ihrem Stadtgebiet ein Mitwirkungsrecht. Namensvorschläge für Verkehrsflächen können zum Beispiel von den Bürgerinnen und Bürgern, aus der Politik oder vom Bezirksamt stammen und werden durch das Bezirksamt in die Bezirksversammlung eingebracht. Nachdem eine politische Mehrheit für den Vorschlag festgestellt wurde, beschließt der Senat, wie die Straßen und Plätze unserer Stadt heißen sollen.

Der Sonderausschuss zum Umgang mit belasteten Straßennamen befasst sich mit Straßennamen im Bezirk, die aufgrund des mit der Benennung verbundenen historischen Ereignisses, Ortes oder der Person möglicherweise umstritten sind. Dabei geht es um die Entscheidung darüber, ob eine einmal ausgesprochene Ehrung weiterhin Bestand haben kann oder der Kontext einer Straßenbenennung erläutert werden soll, sowie ggf. um die Auswahl geeigneter neuer Straßennamen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Voraussetzungen für eine Umbenennung möglichst klar definiert werden sollen.

Ausgenommen von der Prüfung in diesem Ausschuss sind Straßennamen, die bereits Gegenstand der Arbeit einer der beiden von der Behörde für Kultur und Medien (BKM) eingesetzten Kommissionen zum Umgang mit Straßennamen mit NS-Belastung oder kolonialem Bezug waren.

Straßenumbenennungen gehen schwierige Abwägungsprozesse voraus. In sie fließt neben der Frage, bis zu welchem Grad eine Person, ein Ereignis oder Ort demokratischen Grundprinzipien widerspricht, insbesondere die Überlegung ein, welchen Stellenwert eine mögliche neue Namensgebung der Straße gegenüber dem „kommunikativen Alltagsgedächtnis“ der Bürgerinnen und Bürger besitzt.

Petitum/Beschluss

Der Sonderausschuss für den Umgang mit belasteten Straßennamen beschließt folgendes Verfahren für seine weitere Arbeit:

  1. Die Gesamtliste der Straßennamen im Bezirk Eimsbüttel wird nach Gruppen unterteilt betrachtet.

Diese Gruppen sind:
A) Namen realer Personen

B) Ortsbezeichnungen

C) Weitere Straßennamen

  1. Der Ausschuss befasst sich zuerst mit der Liste der Namen realer Personen (A), um zu bestimmen, welche dieser Straßennamen auf ihre historische Dimension und Wirkung im Detail betrachtet und im Ausschuss diskutiert werden sollen. Dabei sollen innerhalb der Gruppen die Straßennamen, die bereits im Rahmen der Kommission für NS-belastete Straßennamen untersucht worden sind, die Straßennamen, die bereits im Rahmen der Kommission für kolonial belastete Straßennamen untersucht worden sind und die weiteren Straßennamen jeweils getrennt betrachtet werden.

    Der Ausschuss wird im Weiteren dies hinsichtlich der Ortsbezeichnungen (B) und anschließend (C) vollziehen.

Im Rahmen der folgenden „Detaildiskussion“ wird der Ausschuss in der Diskussion und Erörterung Kriterien für die Einordnung als „belastet“ gewinnen, die nicht bereits durch die Kategorisierung als „NS-belastet“ oder „Kolonialbezug“ definiert sind.

Der Ausschuss wird dann anhand der gewonnen Kriterien aus den im Detail diskutierten Straßennamen die „belasteten“ Straßennamen bestimmen.

  1. Anhand der gewonnenen Kriterien befasst sich der Ausschuss mit angemessenen Umgangsweisen mit den als belastet eingeordneten Straßennamen.
  2. Ebenso befasst sich der Ausschuss mit geeigneten Formen der Einbeziehung von Anwohnerinnen und Anwohner und ggf. der Stadtgesellschaft in die Entscheidung über den Umgang mit als belastet eingeordneten Straßennamen.

Kordula Leites, Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion

Falk Schmidt-Tobler und GRÜNE-Fraktion

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