22-1364

Verbesserung der Barrierefreiheit auf dem Weg an der Feldmark

Antrag

Letzte Beratung: 11.09.2025 Hauptausschuss Ö 10.6

Sachverhalt

Auf dem Weg an der Feldmark einem als Betriebsweg der Wasserwirtschaft genutzten Abschnitt aber auch vielen Spaziergänger:innen aus der Umgebung zur Naherholung wurden an zwei Stellen sogenannte Furten aus Pflastersteinen angelegt. Ergänzend dazu wurden beidseitig Warnhinweisschilder installiert.

Bei diesen baulichen Maßnahmen handelt es sich laut Bezirksamt um eine „dauerhafte wasserbauliche Einrichtung, deren vorrangiges Ziel es ist, die Überflutung des Weges nach Starkregenereignissen zu minimieren und die damit einhergehende Bildung großflächiger und tiefer Pfützen zu verhindern.“ Laut Verwaltung sei Barrierefreiheit im Rahmen der Maßnahme weitestgehend berücksichtigt worden.

Die Begehung des Weges durch mobilitätseingeschränkte Personen unterliegt jedoch erheblichen Einschränkungen. So gestaltet sich die Querung der Furten mit einem Rollator bereits als schwierig und ist oftmals nur dann möglich, wenn der Rollator angehoben wird ein Kraftaufwand, der nicht allen Nutzer:innen zumutbar ist oder gelingt. Für Rollstuhlfahrer:innen ist die Überfahrt faktisch ausgeschlossen, sodass diese zur Umkehr gezwungen sind.

Zum Vergleich: An anderen Stellen entlang des Weges wurden ebenfalls Entwässerungseinrichtungen eingebaut hier in Form von eingelassenen Gitterrosten. Diese sind eben in den Weg integriert, problemlos mit Rollatoren und Rollstühlen überfahrbar und stellen auch für Radfahrer:innen kein Hindernis dar.

Eine Vielzahl kritischer Stimmen empfinden das gewählte bauliche Verfahren als nicht nachvollziehbar, unpraktisch oder gar ausgrenzend. Dies betrifft insbesondere Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Eltern mit Kinderwagen.

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt wird gebeten, sehr zeitnah Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit auf dem Weg an der Feldmark zu ergreifen:

1. Nachbesserung:
Die Furten sollen so umgestaltet werden, dass sie für alle Personengruppen insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen uneingeschränkt nutzbar sind. Denkbar wäre etwa die zusätzliche Verlegung von durchgehenden Gitterrosten oder vergleichbaren barrierefreien Konstruktionen innerhalb der bestehenden Furten.

2. Alternativprüfung:
Sollte eine barrierefreie Nachbesserung technisch oder wirtschaftlich nicht umsetzbar sein, wird das Bezirksamt gebeten, die Furten zurückzubauen und alternative Lösungen zur Entwässerung des Weges zu erarbeiten und vorzuschlagen.

Ziel ist es, die uneingeschränkte Nutzbarkeit dieses öffentlich zugänglichen Weges für alle Bürger*innen sicherzustellen und die Teilhabe mobilitätseingeschränkter Personen nicht weiter zu beeinträchtigen.

Myriam Schrank
und Fraktion Die Linke in der Bezirksversammlung Eimsbüttel

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.09.2025
Ö 10.6
Anhänge

keine

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