Verbesserung der Angebots- und Beförderungsqualität auf der Linie A1 während der Umbauphase Drs. 22-2152, Beschluss der BV vom 04.06.2026
Letzte Beratung: 17.09.2026 Bezirksversammlung Ö 5.17
Die Behörde für Verkehr und Mobilität unter Beteiligung der AKN nimmt wie folgt Stellung:
Die AKN Eisenbahn GmbH (AKN) hat gegenüber der BVM eine fachliche die Fragen vollumfänglich erfassende Stellungnahme abgegeben, worauf die nachfolgende Antwortbasiert. Vor diesem Hintergrund wird eine Sitzungsteilnahme der AKN als nicht für notwendig angesehen.
Zu 1.:
Die Veränderung des Linienverlaufs der Linie A1 war aufgrund der geänderten Infrastruktur sowie zur Begrenzung der baubedingten Auswirkungen auf das Gesamtnetz erforderlich. Angesichts der umfangreichen Baumaßnahmen auf dem Abschnitt Ulzburg Süd – Eidelstedt bietet die Verschwenkung den Fahrgästen aus dem Raum Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen darüber hinaus zudem eine attraktive Verbindung nach Hamburg, ohne dass ein zusätzlicher Schienenersatzverkehr auf den AKN-Linien notwendig wird.
Die erwähnten Verspätungen sind in erster Linie auf die infrastrukturseitigen Restriktionen infolge der vielfältigen Baumaßnahmen zurückzuführen. Die Reduzierung des Angebots auf einen 30-Minuten-Takt an den Wochenenden erfolgte im Jahr 2024 infolge von Leistungsabbestellungen durch den Aufgabenträger Schleswig-Holstein im Rahmen von Einsparmaßnahmen. Sämtliche Leistungen an den Wochenenden werden regulär in Doppeltraktion erbracht. Der Einsatz von Dreifachtraktionen ist aufgrund der altersbedingt begrenzten Verfügbarkeit von Fahrzeugen des Typs VTA leider nicht möglich.Auch an Werktagen werden in den Hauptverkehrszeiten alle verfügbaren Fahrzeuge eingesetzt, sodass eine weitere Kapazitätserhöhung nicht realisierbar ist.
In enger Abstimmung mit den Auftraggebern Hamburg und Schleswig-Holstein wurde im Projektverlauf entschieden, zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus keine nichttechnisch gesicherten Reisendenüberwege neu zu bauen, sondern die beiden Überwege mit einer technischen Sicherung (Schrankenanlagen) auszurüsten. Diese Anlagen mussten zunächst geplant werden und werden nun nachträglich eingebaut, was zu einer verzögerten Inbetriebnahme führt.
Die Aussage, der derzeitige Fahrzeugeinsatz auf der Linie A2 sei vergleichsweise überdimensioniert, kann die AKN nicht bestätigen. Der AKN steht nur eine begrenzte Anzahl von Triebwagen zur Verfügung, die entsprechend der Auslastung der einzelnen Linien eingesetzt werden. Da auf
den Linien A1 und A2 zu den gleichen Zeiten – jeweils morgens und abends – das größte Fahrgastaufkommen zu verzeichnen ist, verkehren in diesen Zeiträumen alle einsetzbaren Fahrzeuge. Die Linie A2 ist insbesondere in den Hauptverkehrszeiten durch Schülerinnen und Schüler sowie Pendlerinnen und Pendler stark frequentiert, dient zusätzlich als Alternative für Fahrten nach Hamburg und verkehrt nur im 20-Minuten-Takt. Daher ist es erforderlich, in den Hauptverkehrszeiten die Fahrzeuge in Doppeltraktion einzusetzen, um die notwendige Kapazität bereitzustellen.
Zu 2.:
Aufgrund der bereits auf die S-Bahn ausgerichtete Bahnsteighöhe von 960 mm ist auf diesem Streckenabschnitt weder mit den Fahrzeugen des Typs LINT 54 noch mit den übrigen von der AKN eingesetzten Fahrzeugen ein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich.
Die Fahrzeuge des Typs VTA bieten unter den verfügbaren Fahrzeugen die sicherste und komfortabelste Lösung, da an 960-mm-Bahnsteigen beim Ein- oder Aussteigen lediglich eine Stufe überwunden werden muss. Insbesondere durch die Aufhöhung der Bahnsteige reduziert der Einsatz von Fahrzeugen mit höherem Fußboden das Unfallrisiko beim Ein- und Ausstieg.
Bereits vor Beginn der Baumaßnahmen kamen auf dieser Strecke teilweise VTA-Triebwagen zum Einsatz. Die Gründe für den Einsatz der VTA auf dieser Linie wurden bereits dargelegt.Die umfangreichen Baumaßnahmen sowie die damit verbundenen betrieblichen Einschränkungen waren im Projektvorfeld bekannt und müssen daher über die Bauzeit hinweg mitgetragen werden.
Zu 3.:
Der Streckenabschnitt Ulzburg Süd – Kaltenkirchen verfügt über keine weiteren Kapazitätsreserven, um zusätzliche Zugfahrten im Rahmen einer Verlängerung der Linie A1 zu ermöglichen. Vielmehr ist die Lage so, dass in diesem sowie dem kommenden Jahr die bestehenden Verkehre der Linie A2 reduziert werden müssen, da die Strecke aufgrund der Bauarbeiten nur eine deutlich verringerte Kapazität aufweist.
Bezüglich des Haltepunktes Schnelsen-Süd wird ergänzt, dass für den Zeitraum zwischen 2023 und 2025 bahnbetriebliche Gründe (fahrplanbezogene Zwänge) der AKN ausschlaggebend waren. Die Inbetriebnahme musste weiterhin aufgrund mittlerweile gestiegener DB-Anforderungen an die Reisendensicherheit und daraus folgenden Anpassungen u. a. der Signaltechnik auf 2026 bzw. 2028 verschoben werden. Die AKN wird dafür die sichere Zugänglichkeit des Haltepunktes baulich gewährleisten. Der Zugang zum Haltepunkt muss insbesondere aufgrund der Erschließung der Julius-Leber-Schule mit 1.700 potenziellen (jungen) Fahrgästen gewährleistet sein.Die Teil-Inbetriebnahme via südlichem Zugang konnte im Projektverlauf auf Dezember 2026 vorgezogen werden und ermöglicht die Bedienbarkeit, zuerst mit AKN-Zügen und ab Dezember 2028 via beider Zugänge mit S-Bahn-Zügen.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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