21-1749

Umweltverschmutzungen durch Corona-Einwegmasken vermindern

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.02.2021
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

GNUVWDi (Antrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion)

16.02.2021

9.2

21-1712

Empfehlung mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion

 

In der Corona-Pandemie befinden wir uns mitten in der zweiten Welle. Mit der neuesten Eindämmungsverordnung (Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg), die seit dem 25. Januar 2021 gültig ist, versucht der Senat, die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen und die Infektionszahlen zu verringern.

Damit ist auch das Tragen einer sogenannten medizinischen Maske in zahlreichen Lebens­bereichen Pflicht. Zu diesen medizinischen Masken zählen OP-Masken und „Schutzmasken mit technisch höherwertigem Schutzstandard“, u.a. FFP2-Masken. Bei diesen Masken handelt es sich um Einwegmasken, die nur eine kurze Nutzungsdauer haben und nach kurzem Gebrauch entsorgt werden müssen.

Seit Einführung der Pflicht, medizinische Masken zu tragen, fällt auf, dass das Wege- und Landschaftsbild in unserem Bezirk zunehmend durch herumliegende Einwegmasken belastet wird. Auf Fußwegen, in Fußgängerzonen oder in Naherholungsgebieten wie dem Niendorfer Gehege und an der Alster liegen seither auffällig viele verlorengegangene oder unsachgemäß entsorgte Masken. Sie verschmutzen schon jetzt Grünanlagen und Gewässer und können zur Bedrohung für Menschen und Tiere werden. Auch kann u.U. ein Infektionsrisiko von ggf. mit dem Virus kontaminierten Masken ausgehen.

Es ist daher dringend erforderlich, diesen negativen Nebeneffekten der Pandemie entgegen­zuwirken und die fachmännische Entsorgung der Masken in allen Bereichen zu gewährleisten.

 

 

 

 

 

Anhänge

keine