21-0592

Umweltschutz durch kostenfreies Leitungswasser in Eimsbüttel - Drs. 21-0325, Beschluss der BV vom 24.10.2019 -

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.01.2020
15.01.2020
Sachverhalt

Mit der Drucksache 21-0325 wird einerseits um Einladung der Initiative Refill und andererseits um Prüfung einer möglichen Umsetzung gebeten. Die Initiative wurde angefragt und hat einen Vortrag aus Zeitgründen sowie vor dem Hintergrund, dass die entsprechende Webseite https://refill-deutschland.de/ das Thema erschöpfend behandele, abgelehnt.

 

Eine Recherche bezüglich der Umsetzung des Refill-Gedankens an anderen Stellen hat ergeben, dass beispielsweise in den Rathäusern der Stadt Kaiserslautern Refill-Stationen kostengünstig dadurch entstanden sind, dass WC-Anlagen mit den entsprechenden Aufklebern bestückt wurden. Dies wäre selbstverständlich ebenfalls leicht im Bezirk Eimsbüttel im Hamburg-Haus und an den Verwaltungsstandorten Garstedter Weg 13 (Dienststelle am Tibarg), Basselweg 73 (Rathaus Stellingen) und Grindelberg 66 umsetzbar. Allerdings ist der Abstand zwischen dem jeweiligen Wasserhahn und dem Waschbecken unterschiedlich stark begrenzt: Im Gebäude Garstedter Weg 13 und im Hamburg-Haus liegt dieser Abstand immerhin bei 20 cm. Am Grindelberg bei 19 cm und im Gebäude Basselweg bei 15 cm.

 

Zu den Kosten: Für den Fall, dass auf diese Weise die Abgabe des Lebensmittels Trinkwasser an diesen Standorten gefördert werden soll, würde das Bezirksamt Eimsbüttel an diesen vier Standorten dann die Überprüfung der Wasserqualität regelmäßig anhand eines sog. erweiterten Untersuchungsspektrums intensivieren und verstetigen müssen. Die Kosten für eine solche Beprobung rden gemäß eines ersten Angebotes für insgesamt 8 Probestellen (jeweils Herren- und Damen-WC) jährlich insgesamt 1.523 € (380,80 € pro Standort) betragen. Auch wenn in den Gebäuden mehrere Toilettenanlagen zur Verfügung stehen, würde jeweils nur eine Damen- und eine Herrenanlage beprobt und mit den entsprechenden Refill-Hinweisschildern versehen werden, da grundsätzlich eine möglichst starke Nutzung der Wasserhähne aus Verbraucherschutzsicht zu befürworten ist, damit kein unnötig lange abgestandenes Wasser abgegeben wird. Die Eintragung der Standorte auf der Refill-Webseite wäre kostenlos. Entsprechende Aufkleber zur Kennzeichnung des betreffenden, beprobten Wasserhahns als „Refill“-Wasserhahn sowie Kennzeichnung der WC-Türen belaufen sich auf 24 €, so dass bei diesem Standard neben Verwaltungsaufwand mit zusätzlichen Kosten. Hierfür wären dann jährlich Sondermittel zur Verfügung zu stellen.

 

Um eine größere Attraktivität des Angebotes zu erreichen, ist es zudem denkbar die betreffenden Wasserhähne gegen höhere zu tauschen, so dass auch größere, gläserne Flaschen bequem befüllt werden können. Für den besonders stark frequentierten Standort des Bezirksamtes bietet sich sogar eine separate Zapfstelle an. Hierfür würde sich im Foyer des Bezirksamtes eine Nische anbieten, in welcher auch der Fair-o-mat im ersten Quartal 2020 aufgestellt werden wird und eine Wasserleitung grundsätzlich vorhanden wäre. Die Nische liegt links neben der Pförtnerloge (Eingang 66). Dieser Standort ist öffentlich durch die Glasscheiben des Gebäudes von außen einsehbar. Ein Angebot für die Installation einer Zapfstelle wie auch die grundsätzlichen Kosten für eine ggf. gewünschte Verlängerung der Wasserhähne wurden bereits bei einer Fachfirma angefragt, liegen aber derzeit noch nicht vor. Die Kosten werden nach Eingang nachgereicht.

Auch hierfür wären ggf. Sondermittel zur Verfügung zu stellen.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine