Umgestaltung der Grelckstraße für pragmatische, alltagstaugliche und nachhaltige Lösungen im Sinne der Menschen in Lokstedt
Um die Grelckstraße als Einkaufs- und Wohnstraße und als Herz des Stadtteils Lokstedt zu beleben, wurden in der Vergangenheit zahlreiche Anstrengungen unternommen und Initiativen entwickelt. Die Menschen in Lokstedt wünschen sich statt immer neuer Beratungen nun konkrete Schritte zu einer Umgestaltung, die zu einer Attraktivitätssteigerung der Grelckstraße führt – und zwar im Sinne einer Aufwertung der Aufenthalts- und Einkaufsqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der dort ansässigen Gewerbetreibenden.
In der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.04.2019 wurde die Durchführung eines »Runden Tisches Grelckstraße« beschlossen (Drucksache 20-3637). Dazu wurden vom Bezirksamt Anwohnerinnen und Anwohner, Grundeigentümerinnen und -eigentümer, Gewerbetreibende aus der Grelckstraße sowie weitere Interessierte eingeladen.
Die Ergebnisse der beiden Workshops vom 19.09. und 13.11.2019 sowie der Kinder- und Jugendbeteiligung im Gymnasium Corveystraße und in der Schule Vizelinstraße wurden am 13.1.2020 im Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen (RaLoNiS) vorgestellt. Daraus ergab sich u.a. der Wunsch von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der örtlichen Gewerbetreibenden nach einer Reduzierung des Verkehrs, insbesondere des Durchgangsverkehrs. Auf der folgenden Sitzung am 10.02.2020 wurde auf Antrag der SPD- und FDP-Fraktion beschlossen, die Möglichkeit einer Einbahnstraßenregelung sowie bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs und ruhenden Verkehrs im Verlauf der Grelckstraße auf ihre Realisierung hin zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu machen.
Am 08.06.2020 beschloss der RaLoNiS einen Antrag der Grünen- und CDU-Fraktion für die Durchführung von zwei je fünf-monatigen Verkehrsversuchen in der Grelckstraße (Phase I: Montagmorgen bis Freitagnachmittag Durchfahrt verboten. Anliegerinnen und Anlieger/Radverkehr frei im Markt-Bereich; Freitagnachmittag bis Sonntagnacht Durchfahrtssperre; Phase II: Montagmorgen bis Freitagnachmittag Durchfahrt verboten. Anwohnerinnen und Anwohner/Versorgungsverkehr/Radverkehr frei im Markt-Bereich; Freitagnachmittag bis Sonntagnacht Fußgänger-Zone auf der Wochenmarkt-Fläche mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Versorgung frei) sowie begleitende Maßnahmen.
Allerdings stellte sich bald heraus, dass die von den Fraktionen der Grünen und der CDU beschlossene Projektanordnung so nicht durchsetzbar war: Die „Anlieger frei“-Regelung wurde – wegen fehlender Kontrollmöglichkeiten – auf Anregung der Polizei verworfen. Stattdessen wurde einvernehmlich im RaLoNiS am 10.08.2020 vereinbart, in der ersten Phase des fünfmonatigen Verkehrsversuches wochentags die „Anlieger frei“-Regelung durch eine Überprüfung der – ursprünglich nicht vorgesehenen – Einbahnstraßenregelung zu ersetzen, wobei »im Verkehrsversuch die Potentiale einer Einbahnstraßenregelung mit entsprechenden Verschwenkungen, die ein „glattes“ Durchfahren der Straße verhindern, geprüft werden können. Diese Verschwenkungen würden zudem Flächenpotentiale eröffnen, die beispielsweise für Grün oder, mit entsprechenden Stadtmöblierungen, für Aufenthaltsflächen zur Verfügung stehen.«
In der Sitzung des RaLoNiS am 14.09.2020 stellten die beteiligten Fachämter SL, MR sowie das PK 23 die Kostenschätzung für die Verkehrsversuche vor. Zugleich wurde von Seiten der Verwaltung angemerkt, dass die rechtliche Klärung zur Zulässigkeit und Ausgestaltung von Verkehrsversuchen weiter andauere. Auf Bundesebene werde derzeit die Gültigkeit der entsprechenden Novellierung der StVO geprüft.
Für die Finanzierung wurden in der Bezirksversammlung vom 24.09.2020 per Tischvorlage von Grünen- und CDU-Fraktion konsumtive Sondermittel in Höhe von bis zu 190.000,00 € beantragt, die dann vom Hauptausschuss am 15.10.2020 bewilligt wurden.
Am 9.11.2020 wurde in der Sitzung des RaLoNiS mitgeteilt, dass als Ergebnis einer rechtlichen Klärung durch die Behörde für Inneres und Sport, das »Verkehrszeichen/Zusatzzeichen „Anwohner und Versorgungsfahrzeuge frei“ im Verkehrszeichen-Katalog nicht enthalten« sei und »von daher auch nicht angeordnet werden« dürfe. Somit reduzierte sich für die Ausschreibung zur Entwurfs-/Verkehrsplanung die Anzahl der zu prüfenden Varianten von vier auf drei. »Weiterhin habe die Prüfung ergeben, dass die Variante Fußgängerzone nicht im Rahmen der Verkehrsversuche geprüft werden könne, da hier nur Varianten überprüft werden dürfen, die auch mit Mitteln der StVO angeordnet werden können. Dies sei bei einer Fußgängerzone nicht der Fall, da diese über eine bezirkliche (Um-)Widmung hergestellt werde.« Zudem sei eine »temporäre Widmung Fußgängerzone auch nur am Wochenende« nach Ansicht der Verwaltung nicht möglich.
In der Sitzung des RaLoNiS vom 12.04.2021 teilte die Verwaltung dann mit, dass trotz aller Anstrengungen das Vergabefahren für den Verkehrsversuch Grelckstraße damit abgeschlossen werden musste, dass kein Zuschlag erteilt werden konnte, weil kein einziges Angebot bei der Zentralen Beschaffungsstelle (ZBS) eingegangen war. Ein von der Verwaltung in Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der geltenden Beschlusslage angekündigtes Festhalten an der Versuchsanordnung würde bei der Auswahl eines nicht in Hamburg ansässigen oder bereits tätigen Unternehmens zwangsläufig höhere Fahrtaufwendungen bedeuteten.
Damit steht das Projekt von Verkehrsversuchen in der Grelckstraße auf der Kippe. Im Sinne der Menschen in Lokstedt ist es sinnvoll und angebracht, einmal innezuhalten, um pragmatische, alltagstaugliche und nachhaltige Lösungen für die seit langem gewünschte Neuverteilung des Straßenraums in der Grelckstraße zu finden.
Der Regionalausschuss Lokstedt bedankt sich bei der Verwaltung für die umfangreichen Bemühungen, die Beschlüsse des RaLoNis und der Bezirksversammlung zur Umgestaltung der Grelckstraße umfassend durchzusetzen und bedauert die eingetretenen Verzögerungen und Einschränkungen des Versuchsablaufs.
Unabhängig von der angekündigten Neuauflage des Ausschreibungsverfahrens wird der Bezirksamtsleiter gebeten, sobald als möglich zu einer Sitzung des »Runden Tisches Grelckstraße« einzuladen, die je nach der Pandemiesituation als Präsenz- oder Online-Sitzung tagen soll.
Dabei soll die Verwaltung unter Hinzuziehung des PK 23 die im Rahmen der künftigen Planung entsprechend der bisherigen Beschlusslage verbleibenden Handlungsoptionen vorstellen und ein Meinungsbild herbeiführen. Sofern bereits Planungen für die Überprüfung der Einbahnstraßenregelung mit den entsprechenden Verschwenkungen vorliegen, sollten die dadurch entstehenden Flächenpotentiale, die beispielsweise für Grün oder, mit entsprechenden Stadtmöblierungen, für Aufenthaltsflächen neu zur Verfügung stehen würden, vorgestellt werden.
Ernst Christian Schütt und SPD-Fraktion
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