Umbau der Waterloostraße als Teil der Veloroute 13 Beschluss der Bezirksversammlung vom 18. 06.2020 - Drs. 21-1026
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Zu: Ausarbeitung einer neuen Planungsvariante
Die ausgearbeitete Planung sieht bereits eine Fahrradstraße vor. Eine erneute Ausarbeitung wird vermutlich keine weiteren Ergebnisse liefern.
Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone als Grundlage für die im Beschluss genannte
Verfügbarkeit von Parkraum ausschließlich für Anwohnende und Gewerbetreibende liegt nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO bei der Straßenverkehrsbehörde. Diese müsste die notwendigen Anordnungen treffen, die mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch eine vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten oder durch Anordnung der Freistellung von angeordneten Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung zusammenhängen. Weitere Details können der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung entnommen werden. Diese legen fest, dass Zonen, in denen mit einem Bewohnerparkausweis geparkt werden darf, nur dort eingerichtet werden sollen, wo ein Mangel an privaten Stellflächen sowie ein erheblicher allgemeiner Parkdruck besteht.
Laut Koalitionsvertrag soll das Bewohnerparken ausgeweitet werden, jedoch dauert die Konzepterstellung noch an, weswegen noch kein Ergebnis mitgeteilt werden kann.
Zu: Vorstellung in „Vor-Ort“-Veranstaltung
Die Notwendigkeit für eine weitere öffentliche Veranstaltung wird unter Hinweis auf die obigen Ausführungen seitens des LSBG nicht gesehen. Außerdem ist das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ein wesentlicher Beitrag zur vorliegenden ersten Verschickung. Viele Anregungen aus der Veranstaltung konnten in die Planung integriert werden. Die erste Verschickung ist online veröffentlicht.
Zu: Vorstellung im Kerngebietsausschuss
Die Ergebnisse aus der ersten Verschickung können im Kerngebietsausschuss (KGA) vorgestellt werden. Der LSBG bittet dazu um Einladung.
Zu: Verkehrsversuch
Wenn ein Auftrag zur Durchführung eines Verkehrsversuchs und die Zustimmung aller beteiligten Behörden vorliegt, können Planungen erstellt werden, wie die Verkehrsregelung im Verlauf des Verkehrsversuchs stattfinden wird.
Zu: Ausgestaltung der Nebenflächen
Der LSBG ist bereits in Kontakt mit interessierten Anwohnenden zur Gestaltung der Nebenflächen. Wenn der Wunsch besteht, eine größere Öffentlichkeit in die Planung der Ausgestaltung der Nebenflächen mit einzubeziehen, kann auch im Rahmen einer partizipativen Maßnahme angestrebt werden, weitere Akteure für die Förderung der Aufenthaltsqualität zu finden.
keine