21-1431

„Umbau der Waterloostraße als Teil der Veloroute 13“ Beschluss der Bezirksversammlung vom 18. 06.2020 - Drs. 21-1026

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.01.2021
12.11.2020
Sachverhalt

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:

 

 

Zu: Ausarbeitung einer neuen Planungsvariante

 

  • Die vorliegende Planung wurde mit allen Beteiligten im Rahmen der ersten Verschickung abgestimmt und zusätzlich im Vorfeld mit der Einbindung von Anwohnenden und den Belangen des Radverkehrs sowie den zuständigen Behörden in ein stimmiges Konzept gebracht.

Die ausgearbeitete Planung sieht bereits eine Fahrradstraße vor. Eine erneute Ausarbeitung wird vermutlich keine weiteren Ergebnisse liefern.

 

  • Eine Verlegung von geschnittenem Kopfsteinpflaster ist grundsätzlich möglich. Der Fahrkomfort für eine Veloroute wird dadurch jedoch erheblich gesenkt und es werden wesentlich höhere Kosten entstehen.

 

  • Eine Planungsvariante des LSBG sah die Sperrung für den Durchgangsverkehr vor. Diese Variante wurde von der Behörde für Inneres und Sport (BIS) abgelehnt. Die Sperrung wäre ohne Anrampungen ausgekommen. Eine Sperrung wurde als nicht erforderliche und unverhältnismäßige Einschränkung des Kfz Verkehrs gewertet. Sollte sich nach dem Umbau unerwarteter Weise herausstellen, dass eine Durchgangssperre erforderlich ist, kann diese auch nachträglich noch umgesetzt werden. Als Querungshilfen würden sich die Engstellen hierfür anbieten. Die mittlere Engstelle ist aus diesem Grund so konzipiert worden, dass dies nachträglich schnell umgesetzt werden kann. In diesem Zuge soll auch ein Verkehrsversuch gestartet werden (Beschluss im Bürgerschaftlichen Ersuchen 22/106), welche Auswirkungen die Sperrung hat. Eine Abwägung über die Durchführung des Verkehrsversuches konnte noch nicht stattfinden.

 

  • Eine Längspark-Variante für den südlichen Bereich wurde geprüft. Es wurde sich gegen diese Variante entschieden, da dadurch außergewöhnlich viele Stellplätze wegfallen und die vor kurzem umgebauten Stellplätze erneut umgebaut werden müssten. Wird der Wegfall von Stellplätzen und die erhöhten Kosten akzeptiert, kann eine solche Variante geplant werden. Die überprüften Varianten werden bei Längsparken auf der Nordseite von 50 auf 26 Stellplätze reduziert. Die Südseite verfügt über 55 Schrägparker, man kann von einer ähnlich hohen Reduktion ausgehen.

Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone als Grundlage für die im Beschluss genannte

Verfügbarkeit von Parkraum ausschließlich für Anwohnende und Gewerbetreibende liegt nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO bei der Straßenverkehrsbehörde. Diese müsste die notwendigen Anordnungen treffen, die mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch eine vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten oder durch Anordnung der Freistellung von angeordneten Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung zusammenhängen. Weitere Details können der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung entnommen werden. Diese legen fest, dass Zonen, in denen mit einem Bewohnerparkausweis geparkt werden darf, nur dort eingerichtet werden sollen, wo ein Mangel an privaten Stellflächen sowie ein erheblicher allgemeiner Parkdruck besteht.

Laut Koalitionsvertrag soll das Bewohnerparken ausgeweitet werden, jedoch dauert die Konzepterstellung noch an, weswegen noch kein Ergebnis mitgeteilt werden kann.

 

  • Die vorhandenen Fahrradhäuschen wurden in der Planung berücksichtigt. Neue Fahrradhäuschen sind nicht geplant, da keine weiteren Anträge auf Sondernutzung vorliegen. Im Rahmen der ersten Verschickung wurden keine Bedarfe mitgeteilt. Ein Austausch der Fahrradhäuschen durch modernere Abstellanlagen befindet sich aufgrund des Bürgerschaftlichen Ersuchens 22/106 noch in Prüfung.

 

  • Weitere Stellplätze können durch eine Liefer- und Service-Zone ersetzt werden.

 

  • Eine Vergrößerung der Baumscheiben ist auch bei Senkrechtparkständen durch Umbaumaßnahmen denkbar.
  • Im Rahmen der Gestaltung der Baumscheiben sollen auch die Sitzgelegenheiten ersetzt und qualitativ aufgewertet werden. Es sind im Bereich der Querungsstellen Sitzgelegenheiten vorgesehen.

 

  • Der Einbau von Unterflursystemen kann geprüft werden. Hierzu wird eine Abstimmung mit der Stadtreinigung erfolgen. Diese ist zuständig für die Umsetzung von Unterflursystemen.

 

Zu: Vorstellung in „Vor-Ort“-Veranstaltung

Die Notwendigkeit für eine weitere öffentliche Veranstaltung wird unter Hinweis auf die obigen Ausführungen seitens des LSBG nicht gesehen. Außerdem ist das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ein wesentlicher Beitrag zur vorliegenden ersten Verschickung. Viele Anregungen aus der Veranstaltung konnten in die Planung integriert werden. Die erste Verschickung ist online veröffentlicht.

 

Zu: Vorstellung im Kerngebietsausschuss

Die Ergebnisse aus der ersten Verschickung können im Kerngebietsausschuss (KGA) vorgestellt werden. Der LSBG bittet dazu um Einladung.

 

Zu: Verkehrsversuch

Wenn ein Auftrag zur Durchführung eines Verkehrsversuchs und die Zustimmung aller beteiligten Behörden vorliegt, können Planungen erstellt werden, wie die Verkehrsregelung im Verlauf des Verkehrsversuchs stattfinden wird.

 

Zu: Ausgestaltung der Nebenflächen

Der LSBG ist bereits in Kontakt mit interessierten Anwohnenden zur Gestaltung der Nebenflächen. Wenn der Wunsch besteht, eine größere Öffentlichkeit in die Planung der Ausgestaltung der Nebenflächen mit einzubeziehen, kann auch im Rahmen einer partizipativen Maßnahme angestrebt werden, weitere Akteure für die Förderung der Aufenthaltsqualität zu finden.

 

 

Anhänge

keine