Überprüfung der Wohnlageneinstufung im Wählingsweg und angrenzende Straßen nach Fertigstellung des A7-Deckels Schnelsen
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Überprüfung der Wohnlageneinstufung im Wählingsweg und angrenzende Straßen nach Fertigstellung des A7-Deckels Schnelsen
Fortlaufende. Nr. 22-116
Eingangsdatum: 31.08.2026
Datum der Antwort: 09.10.2026
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beantwortet die Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Das Großprojekt der A7-Überdeckelung wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg ausdrücklich mit dem Ziel umgesetzt, die Lebensqualität der angrenzenden Wohngebiete nachhaltig zu verbessern, den Verkehrslärm drastisch zu reduzieren und zuvor getrennte Quartiere durch neue Grün- und Erholungsflächen wieder miteinander zu verbinden.
Im Bereich des Wählingswegs (Stadtteil Schnelsen) und den angrenzenden Straßen hat sich die Wohn- und Lebensqualität nach der Fertigstellung des A7-Deckels nach Wahrnehmung der Anwohnerinnen und Anwohner grundlegend und dauerhaft verbessert. Trotz dieser umfassenden städtebaulichen Aufwertung wird das Wohngebiet im Hamburger Wohnlagenverzeichnis weiterhin als „normale Wohnlage“ eingestuft. Es erscheint sachgerecht zu überprüfen, ob diese Einstufung den tatsächlichen, veränderten Gegebenheiten vor Ort noch entspricht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW).
Fragen
1. Ist seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen aktuell eine Überprüfung oder Änderung der Wohnlageneinstufung für den Wählingsweg und angrenzende Straßen bzw. das direkt an den A7-Deckel Schnelsen angrenzende Wohngebiet geplant?
a) Wenn ja: Für welchen Zeitraum ist diese Überprüfung oder Anpassung vorgesehen?
b) Wenn nein: Was sind die konkreten fachlichen oder datenbasierten Gründe dafür, dass trotz der Fertigstellung des Deckels und der damit verbundenen Lärmreduktion keine Neubewertung geplant ist?
Die Arbeiten für die Fortschreibung des Hamburger Mietenspiegels 2027 beginnen Ende 2026. Hier werden die Wohnlagen überprüft, für welche ein Einwand vorliegt. Für den Wählingsweg ist dies bereits der Fall. Das Ergebnis wird mit dem Hamburger Mietenspiegel 2027 im letzten Quartal 2027 veröffentlicht.
2. Welche spezifischen Kriterien und statistischen Indikatoren (z. B. Mietpreisentwicklung, Bodenrichtwerte, Lärmkartierung, städtebauliche Prägung) müssten im Bereich des Wählingswegs und angrenzenden Straßen konkret erfüllt sein, damit eine Umstufung von einer „normalen Wohnlage“ in eine „gute Wohnlage“ im Hamburger Wohnlagenverzeichnis erfolgt?
Dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Eine ausreichend große Verbesserung eines einzelnen Indikatorwertes (z. B. Bodenrichtwert oder Statusindex) könnte zu einer Umstufung führen, aber auch die leichte Verbesserung mehrerer Indikatoren wäre möglich. Letztlich ist das Zusammenspiel aller im Wohnlagemodell verwendeten Indikatoren für die Wohnlageeinstufung relevant. Ein einzelner Indikator, der besonders nachteilig ausfällt, liegt nicht vor.
3. Inwieweit fließen städtebauliche Großprojekte der Freien und Hansestadt Hamburg, die explizit der Wohnumfeldaufwertung dienen (wie der A7-Lärmschutzdeckel), in die regelmäßigen turnusmäßigen Aktualisierungen des Wohnlagenverzeichnisses ein?
Im Rahmen der Neuerstellung des Hamburger Mietenspiegels (zuletzt 2025 neu erstellt) werden alle Straßenabschnitte des Hamburger Wohnlagenverzeichnisses überprüft. Bei einer Fortschreibung werden nur diejenigen überprüft, für die ein Einwand vorliegt. Zu beachten ist hierbei, dass neue Gegebenheiten nur dann im Wohnlagenverzeichnis berücksichtigt werden können, wenn sie bereits in die dafür heranzuziehende Quelle, wie zum Beispiel in das Lärmkataster für den Indikator Lärm, eingeflossen sind.
4. Welche Verfahrensschritte oder Antragsmöglichkeiten stehen den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern bzw. der Bezirkspolitik zur Verfügung, um eine außerordentliche, einzelfallbezogene Überprüfung der Wohnlage für diesen spezifischen Straßenabschnitt anzustoßen?
Es besteht die Möglichkeit, einen Einwand an das Funktionspostfach mietenspiegel@bsw.hamburg.de zu senden. Hier genügt ein Einwand pro Straßenabschnitt, damit dieser in die Überprüfung für das Wohnlagenverzeichnis 2027 aufgenommen wird. Eine außerordentliche und einzelfallbezogene Überprüfung außerhalb dieses dargestellten Verfahrens gibt es nicht.
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