21-2939

Überholverbot in den Straßen Niendorfer Gehege und Vogt-Kölln-Straße auf einspurige Fahrzeuge ausweiten

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 19.05.2022 Bezirksversammlung Ö 10.1

Sachverhalt

Beratungsfolge

am

TOP

Drs. Nr.

Ergebnis

AM

06.04.2022

6.1

21-2570

Mit geändertem Petitum gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD mehrheitlich angenommen

Das Niendorfer Gehege wird als Ausflugsziel für Familien, Naturliebhaber und Erholungssuchende immer beliebter. Mit dem steigenden Nutzungsdruck steigt auch die Notwendigkeit, den Straßenverkehr in dem Bereich zu regulieren und vulnerable Verkehrsteilnehmer*innen insbesondere an den engen Stellen der sich durch das Niendorfer Gehege schlängelnden Straßen stärker zu schützen.

Mit der Novellierung der StVO bestehen hierfür neue Möglichkeiten, insbesondere mit dem neuen Verkehrszeichen 277.1, das es mehrspurigen Fahrzeugen verbietet, Zweiräder (z.B. Fahrräder) zu überholen.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen,

  1. dass - in enger Abstimmung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde - geprüft wird, ob für die Straße Niendorfer Gehege zwischen der B447 und Vogt-Kölln-Straße (Höhe Kollenhof) auf den gesamten Tempo 30-Strecken das bestehende Überholverbot entsprechend der Novellierung der StVO dahingehend erweitert werden kann, dass auch das Überholen einspuriger Fahrzeuge (und damit auch Fahrräder) untersagt wird.
  1. dass im Falle eines positiven Prüfergebnisses eine entsprechende Regelung angeordnet wird.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
19.05.2022
Ö 10.1
Lokalisation Beta
Niendorfer Gehege Niendorfer Gehege Kollenhof Vogt-Kölln-Straße

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Themen Beta

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