Überholverbot in den Straßen Niendorfer Gehege und Vogt-Kölln-Straße auf einspurige Fahrzeuge ausweiten
Letzte Beratung: 19.05.2022 Bezirksversammlung Ö 10.1
Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs. Nr. |
Ergebnis |
AM |
06.04.2022 |
6.1 |
21-2570 |
Mit geändertem Petitum gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD mehrheitlich angenommen |
Das Niendorfer Gehege wird als Ausflugsziel für Familien, Naturliebhaber und Erholungssuchende immer beliebter. Mit dem steigenden Nutzungsdruck steigt auch die Notwendigkeit, den Straßenverkehr in dem Bereich zu regulieren und vulnerable Verkehrsteilnehmer*innen insbesondere an den engen Stellen der sich durch das Niendorfer Gehege schlängelnden Straßen stärker zu schützen.
Mit der Novellierung der StVO bestehen hierfür neue Möglichkeiten, insbesondere mit dem neuen Verkehrszeichen 277.1, das es mehrspurigen Fahrzeugen verbietet, Zweiräder (z.B. Fahrräder) zu überholen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen,
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