21-2939

Überholverbot in den Straßen Niendorfer Gehege und Vogt-Kölln-Straße auf einspurige Fahrzeuge ausweiten

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.05.2022
Ö 10.1
Sachverhalt

 

Beratungsfolge

am

TOP

Drs. Nr.

Ergebnis

AM

06.04.2022

6.1

21-2570

Mit geändertem Petitum gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD mehrheitlich angenommen

 

Das Niendorfer Gehege wird als Ausflugsziel für Familien, Naturliebhaber und Erholungssuchende immer beliebter. Mit dem steigenden Nutzungsdruck steigt auch die Notwendigkeit, den Straßenverkehr in dem Bereich zu regulieren und vulnerable Verkehrsteilnehmer*innen insbesondere an den engen Stellen der sich durch das Niendorfer Gehege schlängelnden Straßen stärker zu schützen.

 

Mit der Novellierung der StVO bestehen hierfür neue Möglichkeiten, insbesondere mit dem neuen Verkehrszeichen 277.1, das es mehrspurigen Fahrzeugen verbietet, Zweiräder (z.B. Fahrräder) zu überholen.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Beratungsfolge

am

TOP

Drs. Nr.

Ergebnis

AM

06.04.2022

6.1

21-2570

Mit geändertem gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD mehrheitlich angenommen

 

Das Niendorfer Gehege wird als Ausflugsziel für Familien, Naturliebhaber und Erholungssuchende immer beliebter. Mit dem steigenden Nutzungsdruck steigt auch die Notwendigkeit, den Straßenverkehr in dem Bereich zu regulieren und vulnerable Verkehrsteilnehmer*innen insbesondere an den engen Stellen der sich durch das Niendorfer Gehege schlängelnden Straßen stärker zu schützen.

 

Mit der Novellierung der StVO bestehen hierfür neue Möglichkeiten, insbesondere mit dem neuen Verkehrszeichen 277.1, das es mehrspurigen Fahrzeugen verbietet, Zweiräder (z.B. Fahrräder) zu überholen.

 

Anhänge

keine